Montag, 12. September 2022

Synodaler Weg: Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“

Beim "Synodalen Weg" wurde der Handlungstext "Grundordnung des kirchlichen Diensts" verabschiedet. Wir verlinken die einschlägigen Texte:
Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“, zweite Lesung (in die Synodalversammlung eingebrachte Version)
Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“, zweite Lesung (beschlossene Fassung, 09.09.2022)
Synopse Synodalforum IV: Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“

TOP 5.3: Abstimmung Handlungstext Grundordnung kirchlicher Dienst, alle
TOP 5.3: namentliche Abstimmung Handlungstext Grundordnung kirchlicher Dienst, alle
TOP 5.3: Abstimmung Handlungstext Grundordnung kirchlicher Dienst, nur Bischöfe
TOP 5.3: Abstimmungsprotokoll Handlungstext Homosexualität
Quelle und mehr:
DER SYNODALE WEG - Dokumente, Reden und Beiträge

Wir begrüßen die bedeutende und klare Beschlussfassung zum Thema „Leben in gelingenden Beziehungen - Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft". Die katholische Kirche nimmt einen bedeutenden Schritt zur Akzeptanz der Lebenswirklichkeit der Mitarbeitenden. Und sie akzeptiert die von Gott geschenkte zwischenmenschliche Beziehung, die ganz persönliche Liebe zwischen Menschen. Sie zieht damit gerade noch rechtzeitig Konsequenzen aus der zunehmend kritischen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Wir bedauern zugleich, dass sich die Diskussion und Beschlussfassung lediglich auf den Bereich der "Loyalitätspflichten" und deren Konsequenzen bezog. Der Bezug zur (historisch schwer belasteten) "Dienstgemeinschaft" ist nach wie vor genauso enthalten wie die Ablehnung der sozialen Errungenschaften des weltlichen Arbeitsrechts. So bleibt das kirchenamtliche Verbot, mit Gewerkschaften zu kooperieren; ein Verbot, das - wir betonen das gerne erneut - im völligen Gegensatz zur eigenen Soziallehre, den Sozialenzykliken und damit letztendlich dem päpstlichen Lehramt steht. Und das sich auf keine theologische Grundlage stützen kann. Denn der CIC - das weltweite Gesetzbuch der katholischen Kirche, das auf theologischer Grundlage aufbaut - verpflichtet die Vermögensverwalter, das komplette weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens zu beachten, soweit nicht eben die eigene Soziallehre dagegen steht. Hier besteht noch ein großer Handlungsbedarf. Die Kirche hat noch die Chance, den Weg selbst zu gehen.

Die Grundordnung hat allerdings auch nur einen sehr geringen Teil der beratenen Materie eingenommen. Die vierten Vollversammlung des Synodalen stand - wen wundert es - vielmehr und immer noch im großen Kontext der Diskussionen um Frauen und Macht oder die (Homo-)Sexualität und der Missbrauchsdebatte. Dementsprechend "unterschiedlich" sind auch die Reaktionen auf die Ergebnisse. Katholisch.de berichtet abschließend von "Gemischten Reaktionen nach Vollversammlung des Synodalen Wegs".
Man darf nun durchaus gespannt sein, wie es weitergeht (die kommende Synodalversammlung im März 2023 soll die fünfte und letzte sein) und wie generell die Umsetzung der verabschiedeten Papiere erfolgt. Während Münchens Kardinal Marx erklärt, er wolle Beschlüsse "selbstverständlich umsetzen" (Quelle) erklärt der Augsburger Nachbar Bertram Meier, er wolle "warten, bis die Weltkirche und der Papst sich eingeklinkt haben" (Quelle). Nun, Kirche rechnet ja bekanntlich ohnehin in "Ewigkeitsmaßstäben".

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