Montag, 19. September 2022

"Caritative" Krankenhäuser schließen, weil der Gewinn fehlt ....

Kaum haben wir anlässlich einer Pandemie bemerkt, dass in den Kliniken auch Reservekapazitäten benötigt werden, ist es wieder soweit: wirtschaftliche Gründe führen zur nächsten Schließung eines kirchlichen (hier evangelischen) Krankenhauses
Das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken soll schließen. Das hat der Träger der Klinik, die Kreuznacher Diakonie, verkündet.
...
„Die Prüfung hat ergeben, dass ein Weiterbetrieb des Hauses in keinem dieser Szenarien wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine Schließung ist daher die einzige zu verantwortende Option.“

Krankenhaus in Neunkirchen soll verkauft werden
Die Kreuznacher Diakonie betreibt auch das Krankenhaus in Neunkirchen, das ebenfalls wegen wirtschaftlicher Schwierigkeit verkauft werden soll.
Quelle und mehr: Saarbrücker Zeitung

Also nur mal so zum Verständnis:
1. Christliche Nächstenliebe und caritative Betätigung kirchlicher Wohlfahrtsverbände erfolgen nur, "wenn es sich rechnet".
2. Caritative Betätigung und Dienstgemeinschaft stehen unter dem Vorbehalt der Gewinnerzielung. Der "barmherzige Samariter" wird nur tätig, wenn er nicht draufzahlt.
3. Dafür fordern die so christlich-caritativen Träger dann aber auch noch die Befreiung von den Errungenschaften des weltlichen Arbeits- und Mitbestimmungsrechts.
Merksatz: Ein Krankenhaus, das nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben wird, ist keine caritative sondern eine wirtschaftliche Einrichtung - egal, wem das Haus gehört. Und damit entfällt die Befreiung vom Betriebsverfassungsrecht !

und
4. Gesundheitsfürsorge ist ein Rechtsanspruch an den Sozialstaat. Wann kapiert man endlich, dass mit diesen Grundrechten keine Geschäfte gemacht werden dürfen?

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