Mittwoch, 20. Juli 2022

Religionslehrer - die Anforderungen an die persönliche Lebensführung brechen schrittweise ein

Bereits im Februar wurde gemeldet, dass die "Missio canonica" (die kirchliche Lehrerlaubnis) in Limburg nicht mehr an die persönliche Lebensführung gebunden sei. Nun hat sich auch das Bistum Hildesheim dieser Vorgehensweise angeschlossen.
Am Dienstag veröffentlichte die Diözese eine erneuerte "Ordnung für die Verleihung und den Entzug der Missio canonica bzw. der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Lehrkräfte des Unterrichtsfaches Katholische Religion in der Diözese Hildesheim" (Missio-canonica-Ordnung), in der die Voraussetzungen für die Verleihung verändert wurden. .... In der bislang geltenden Ordnung wurde von Religonslehrkräften das Versprechen verlangt, "den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der Kirche zu beachten". In der zum 1. Juli in Kraft gesetzten neuen Ordnung wird diese Voraussetzung deutlich verändert. Verlangt wird nun die "Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beizutragen, die positiv ausstrahlt und für junge Menschen einladend ist".
Quellen:
Ordnung des Bistums Limburg
Bericht katholisch.de

Möglicherweise warten andere Bistümer noch auf den endgültigen Text der zur Zeit in Überarbeitung befindlichen Grundordnung. Denn auch in der Grundordnung nehmen die Loyalitätspflichten und das Vorgehen bei Verletzungen dieser Pflichten den ersten und größten Regelungsbereich ein. Da wäre es (was im Bereich kirchlicher Rechtsnormen aber nicht selten ist) unangenehm, wenn sich die entsprechenden Regelungen widersprechen würden.

Wir berichten dennoch über diese Änderungen in Hildesheim und Limburg, weil die Konsequenzen bei Verstößen insbesondere auch arbeitsrechtlicher Natur sein können. Und da genießen die Gewerkschaftsmitglieder natürlich satzungsgemäß auch entsprechenden Rechtsschutz. Je mehr Bistümer auf die bisherigen Verpflichtungen verzichten, desto schwerer wird es für die verbliebenen Diözesen, im Konfliktfall abreitsrechtliche Konsequenzen aus einem Loyalitätsverstoß als "zwingend" zu begründen.

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