Dienstag, 7. April 2020

ver.di und Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf Tarifvertrag für Corona-Sonderprämie von 1500 Euro in der Pflegebranche

ver.di und Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf Tarifvertrag für Corona-Sonderprämie von 1500 Euro in der Pflegebranche - Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt


Am Wochenende haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für eine Sonderprämie aufgrund der besonderen Belastung der Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege in der Corona-Krise geeinigt. Beschäftigte in Vollzeit erhalten danach mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro, Teilzeitbeschäftigte einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Prämie soll an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen gezahlt werden. Auch Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte sind einbezogen. Hierbei haben sich die Tarifvertragsparteien am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten.


Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, betont: „Wir wollen, dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine Prämie bekommen, unabhängig davon, ob sie einen Tarifvertrag haben oder nicht. Deshalb werden wir beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und alle Arbeitgeber diese Prämie zahlen müssen – auch die kommerziellen Anbieter, die faire Löhne für die verantwortungsvolle Arbeit in der Pflege verweigern.“

Für die BVAP weist Vorstandsmitglied Gero Kettler darauf hin, dass die Prämie eine Anerkennung der besonderen Belastung in dieser Krise sei und keineswegs eine angemessene Vergütung für die auch im Alltag verantwortungsvolle, oft auch belastende und zu schlecht bezahlte Arbeit ersetze. Deshalb würden BVAP und ver.di auch weiter daran arbeiten, einen Tarifvertrag abzuschließen, der auf alle Arbeitgeber erstreckt werden soll.

„Die Corona-Pandemie führt allen vor Augen, wie wichtig die Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen ist. Markt und Wettbewerb haben hier nichts verloren, die Politik muss hier dringend umsteuern“, sagt Bühler. Auch ein Tarifvertrag, der auf alle Träger erstreckt werde, könne keinen Tarifvertrag ersetzen, der alle Beschäftigten in den Einrichtungen erfasse und die Arbeitsbedingungen umfassend regele. „Die falsche politische Weichenstellung der Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung der Pflege kann auch mit Hilfe des Arbeitnehmerentsendegesetzes nicht geheilt werden“, so Bühler

Kettler weist zum weiteren Vorgehen darauf hin, dass der Tarifabschluss unter Gremienvorbehalt stehe und die jeweiligen Entscheidungsgremien der Tarifvertragsparteien auch ohne persönliches Zusammenkommen zeitnah über das Ergebnis beraten werden.

Wichtig sei den Tarifvertragsparteien, dass Altenpflegeheime und ambulante Dienste unverzüglich mit Schutzausstattung versorgt würden. Hier sitze man auf einem Pulverfass, das kein Geld der Welt ausgleichen könne, warnen Kettler und Bühler übereinstimmend.

[Quelle: ver.di Pressemitteilung 6.4.2020]
weitere Informationen: SPIEGEL online

2 Kommentare:

  1. Ich arbeite als Hauswirtschaftskraft in einen Pflegeheim der Caritas auf dem wohnbereich... bin die ganze schicht mit den Bewohner zusammen und reiche auch u.a. essen und Getränke an... steht mir diese sonderzahlung ebenfalls zu da die Hauswirtschaft nicht mit aufgeführt ist....vielen Dank für eine kurze Antwort...
    L.G.

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  2. Liebe Kollegin,
    der Tarifvertrag gilt, wenn er in Kraft ist, für die Mitgliedseinrichtungen des BVAP. Für den Caritasbereich gelten die AVR Caritas. Hier gibt es bislang keine entsprechenden Regelungen. Für Rückfragen ist hier auch eher Ihr/e regionaler AK-Vertreter/in zuständig, die Auskunft geben können, was eventuell für den Bereich der Caritas zu erwarten ist. Ob Sie als "Hauswirtschaftskraft" mit der Aufgabe, Essen und Getränke anzureichen in den Geltungsbereich (Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte) fallen würden, lässt sich aus der Ferne nicht gut beurteilen. Naheliegend wäre es durchaus. Aber, wie gesagt, fragen Sie die Verantwortlichen für die AVR Caritas!
    Freundliche Grüße
    Redaktion Caritas-verdi.blogspot.de

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