Mittwoch, 5. Februar 2020

Aktuelle Arbeitskämpfe in Krankenhäusern

Bevor wir einige Schlaglichter auf Arbeitskämpfe in Krankenhäusern wiedergeben (ja, auch da kann man streiken und nicht notwendige Operationen verschieben) möchten wir einen Blick auf die aktuelle Situation richten:
Vor allem Kinder sind die Leidtragenden des Pflegekräftemangels

Wenn es um den Mangel an Pflegekräften geht, denken die meisten Menschen sofort an Altenheime. Aber auch in den Krankenhäusern fehlen Pflegerinnen und Pfleger. Der Sparkurs der vergangenen Jahre hat vor allem viele Kinderstationen in eine schlimme Lage gebracht. ...
wird da u.a. unter Bezug auf die ARD-Dokumentation "Kein Geld für kranke Kinder" berichtet.

Jetzt aber zu den Arbeitskämpfen, mit denen diese Situation beendet werden soll.

Ameos, eine private gewinnorientierte Krankenhauskette, weigert, sich mit ver.di in Verhandlungen zu treten. Deshalb sind die Beschäftigten seit dem 27.01.2020 in den unbefristeten Streik getreten. Sie streiken für faire Löhne und eine bessere Pflegequalität. Aber ihr Arbeitgeber will nichts davon wissen und hat 14 von ihnen fristlos gekündigt. Und er droht, weitere 800 zu kündigen, wenn der Streik fortgesetzt wird.

Weitere Informationen zu diesem Tarifkonflikt findet Ihr unter https://ameos.verdi.de.

Es wird den Vorsitzenden des Vorstands, Dr. Axel Paeger, in Zürich und den neuen Regionalgeschäftsführer Frank-Ulrich Wiener nicht unbeeindruckt lassen, wenn sie viele Briefe von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen unterschiedlicher Branchen aus der gesamten Republik bekommen. Auch Gewerkschaftsgremien können gerne schreiben. Fordert die beiden Herren auf, unverzüglich die Kündigungen zurückzunehmen und einen Tarifvertrag abzuschließen.

Bitte nehmt Euch einen Moment Zeit, um sie zu unterstützen:

https://www.labourstartcampaigns.net/show_campaign.cgi?c=4298

Heute, am 05.02.2020, findet eine zentrale Kundgebung und Demo in Magdeburg statt.
Den genauen Ablaufplan mit der Demoroute und den RednerInnen können diesem Aufruf entnommen werden.
Kommt und unterstützt die streikenden Beschäftigten in den AMEOS-Kliniken.
Weitere Informationen und Bilder über die täglichen Warnstreiktage bei AMEOS können hier entnommen werden.

Und bitte teile diese Nachricht mit Freund*innen, Verwandten und Kolleg*innen

Gleichzeitig berichtet u.a. die Tagesschau:
Tausende Ärzte bei Uniklinik-Warnstreiks

Bundesweit haben sich mehrere tausend Ärzte an Warnstreiks beteiligt. Sie wollen den Druck auf ihre Arbeitgeber, die deutschen Unikliniken, erhöhen und fordern bessere Gehälter und weniger Bereitschaftsdienste.

Unterstützung hatten die Ärzte Ende Januar von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bekommen. In einem Interview mit den tagesthemen zeigte er Verständnis für die Klagen von Klinikärzten über hohe Arbeitsbelastung. Es sei wichtig, sich auch um die Gesundheit derer zu kümmern, die sich 365 Tage im Jahr um die Gesundheit anderer kümmerten. Das sei auch eine Frage der Patientensicherheit, so Spahn.
...
Ergänzend wird vom NDR aus dem Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) berichtet:
Unter dem Motto "Wir sind es wert" sind in Kiel und Lübeck am Montag mehrere Hundert Beschäftigte ... in den Warnstreik getreten. Dazu aufgerufen hatte die Gewerkschaft ver.di. Sie verlangt, dass die Klinik Hunderte neue Mitarbeiter einstellt, damit die Pflegekräfte an den beiden Standorten entlastet werden.
...

Wir meinen:
1. Gesundheit ist keine Ware. Sie darf nicht den Gewinninteressen der Privatwirtschaft geopfert werden.

2. Auch Ameos muss unser Grundgesetz respektieren. Und danach gilt:
...
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
3. Und für Einrichtungen, die zur katholischen Kirche gehört, gilt der Satz aus dem Katechismus:
2435 Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt. ...
(wobei es in kirchlichen Einrichtungen gar nicht erst die Notwendigkeit zu einem Streik geben sollte)

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