Sonntag, 28. September 2014

Wochenrückblick: kirchliches Arbeitsrecht in den Medien

In der vergangenen Woche war das kirchliche Arbeitsrecht mal wieder heftiges Thema in der Medienberichterstattung. Auf ein paar Beiträge, die wir besonders interessant fanden, möchten wir hier aufmerksam machen:
Die Würzburger Mainpost hat am Donnerstag ausführlich über eine Diskussionsveranstaltung zum kirchlichen Arbeitsrecht berichtet, die vergangenen Montagabend stattfand:
„Kirchliches Arbeitsrecht überholt“Podiumsdiskussion in Würzburg über die Rechte der Kirche als Dienstherr

Im Blog "Aktuelle Sozialpolitik" hat sich Prof. Stefan Sell mit dem BAG-Urteil vom vergangenen Mittwoch befaßt und verschiedene Pressemeldungen gesichtet und analysiert:
Das Kreuz mit den "Sonderrechten". Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Kirchen in ihrem Kampf gegen Kopftücher
Das BAG-Urteil in allen großen Medien Aufmerksamkeit gefunden. In der Tendenz wurde das Urteil eher kritisch gewürdigt, erfreut zeigt sich dagegen die Kirche, dass ihr das Verbieten erlaubt wurde.

Nicht unter die Rubrik "Satire" fällt das Zitat, das wir bei Stefan Sell gefunden haben:

»Die Klinik hatte der Klägerin das Tragen alternativer Kopfbedeckungen angeboten, etwa eine Kappe oder die Haube einer Nonne. "Wir erwarten nicht, dass sie sich zum christlichen Glauben bekennen. Sie dürfen sich aber nicht offen zu einem anderen Glauben bekennen", erklärt der Anwalt der Klinik, Sascha Leese.«


Weitere Beiträge zum BAG-Urteil:

...Wir könnten jetzt seitenweise hier so weitermachen. Unser Fazit: die Kirchen wissen, wie man in die Medien kommt!






3 Kommentare:

  1. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, bestimmt sich nach dem "für alle geltenden Gesetz". Und ich sehe nicht, in welchem Gesetz das Tragen von Kopftüchern in einem Krankenhaus verboten ist.
    Arbeitsverhältnisse sind im Übrigen keine inneren Angelegenheiten, und es bedarf keiner Grundgesetzänderung, um § 9 AGG und § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz sowie die entsprechenden Regelungen im Personalvertretungsgesetz zu streichen

    AntwortenLöschen
  2. Antworten
    1. Das BAG hört doch nicht mal auf das Bundesverfassungsgericht:
      Zitat:
      "Das Grundgesetz verbietet dem Staat einer Religionsgesellschaft hoheitliche Befugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die keiner Religionsgesellschaft angehören"
      (Urteil des Ersten Senats vom 14. Dezember 1965 auf die mündliche Verhandlung vom 13. und 14. Juli 1965 - 1 BvR 413/60 - )
      und Zitat:
      "Liegt eine Verletzung von Loyalitätspflichten vor, so ist die weitere Frage, ob sie eine Kündigung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigt, nach den kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften des § 1 KSchG, § 626 BGB zu beantworten. Diese unterliegen als für alle geltendes Gesetz im Sinne der Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV umfassender arbeitsgerichtlicher Anwendungen."
      (Beschluß des Zweiten Senats vom 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703, 1718/83 und 856/84 -)

      Löschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.