Mittwoch, 24. September 2014

Stärkung der arbeitsrechtlichen Sonderrechte der Kirchen durch das Bundesarbeitsgericht

...so der Tenor eines aktuellen Berichts aus der Süddeutschen Zeitung zum heutigen BAG-Urteil, das sich mit dem Tragen von Kopftüchern durch muslimische Krankenschwestern befaßt.

Der anschließende Kommentar der SZ beleuchtet die Sache kritisch und etwas grundsätzlicher.

Positiv würdigt das Urteil dagegen die Katholische Kirche.


Und weil wir gerade sowieso in die SZ gucken: in der Papierausgabe findet sich ein kleiner Artikel über die Podiumsdiskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht am Montag, den 22. September 2014, wo sich (unter der Schirmherrschaft des Arbeitskreises sozialdemokratischer Juristen als Veranstalter)  Domkapitular Clemens Bieber (Caritas), Lioba Ziegele (AK Caritas), Kathi Petersen (SPD-MdL, ehemalige Diakonie-Mitarbeitervertreterin), Berno Schuckart-Witsch (ver.di) und Matthias Heese (Fachanwalt Arbeitsrecht) einen überaus interessanten Schlagabtausch* geliefert haben.
Die Pressenotiz nach einer Agenturmeldung der epd ist betitelt mit:

"Verdi fordert Tarifvertrag für Kirchenmitarbeiter"!

Ja. Wir auch. Wir Caritas-Mitarbeiter, die bei Ver.di organisiert sind, sind genau deswegen dabei.
Und, um zum Titel des Postings zurückzukommen. Wir Mitarbeiter fordern keine Sonderrechte, sondern nur diejenigen, die andere Arbeitnehmer auch haben.


*Bayernausgabe der SZ, S. 32, wer noch mehr wissen will, sollte sich bei den Teilnehmern kundig machen. 

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