Montag, 13. November 2017

Aus dem Teufelskreis ausbrechen - Interessenvertretung in der Altenpflege


»Aus den Teufelskreisen ausbrechen«

Studie zur Altenpflege: Harte Arbeitsbedingungen, wenige Gewerkschaftsmitglieder. Wie kann sich das ändern? Interview mit dem Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder

Wolfgang Schroeder ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Kassel und Research Fellow am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung hat er eine Studie zur Interessenvertretung in der Altenpflege erstellt.
Interview mit Wolfgang Schröder auf auf verdi.de:
Aus dem Teufelskreis ausbrechen


Einen Vorschau auf die Studie gab es bereits in den WSI-Mitteilungen 3/2017


Sonntag, 12. November 2017

Sonntagsnotizen: freier Sonntag, freie Tage

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Gerichtssache C-306/16 eine Entscheidung hinsichtlich der wöchentlichen Ruhezeit getroffen, die auch für den Caritasbereich nicht uninteressant ist. In der Pressemitteilung 115/17 ist zu lesen:

Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden.


Man kann das Urteil auch so lesen, dass bis zu 12 Tagen möglich sind, man muss es allerdings auch so lesen, dass mehr als 12 Tage absolut unzulässig sind.

Die Bestimmungen, die dies sicherstellen (sollen) finden sich bekanntlich im Arbeitszeitgesetz § 11 Abs. 3 und in den AVR Caritas in den sich hierauf beziehenden Varianten in Anlage 5, § 2 Abs. (3) und in den Anlagen 30 (§ 4 Abs. (3) sowie 31 bis 33 (jeweils § 3 Abs. 3).

Verständige Arbeitgeber haben die Regelung schon immer so interpretiert, dass die 12 Tage Maximum immer realisiert wurden. Geläufig ist uns aber auch die Interpretation, der freie Tage könne auch 6 Tage vor  dem das Maximum sicherstellenden Sonntag liegen:

Man beginnt etwa seinen Dienstplan ab 6. November 2017 mit einem Montag, der als "sonntagsfrei" für den 12. November deklariert wird und arbeitet dann bis zum 24. November 2017 durch. Der 25. November ist dann "sonntagsfrei" für den 19. Dezember und der Bestimmung, den Ersatzruhetag "innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren" (§ 11 Abs. (3)) ist damit Genüge getan. 
Dieser Interpretation des Arbeitszeitgesetzes, die auch von den AVR-Regelungen nicht eingeschränkt wird, wurde nun durch den Gerichtshof der Europäischen Union ein Riegel vorgeschoben: der 13. Tag ist einer zuviel!

Die vorläufige Fassung des Urteils findet sich hier:
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 9. November 2017


Schönen Sonntag!
c.

Samstag, 11. November 2017

Samstag Abend - kein jüngstes Gerücht, sondern Fakt:

Wie das Bistum Trier gestern gemeldet hat, setzt sich inzwischen auch Bischof Ackermann (Tier) für die Pflege ein.
Freitag, 10. November 2017
Mehr Zeit für die Zuwendung zum Menschen

Bischof Ackermann fordert Politik auf, qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen

Trier – Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hofft, dass es bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zu konkreten und verbindlichen Vereinbarungen kommt, die der Bedeutung des Themas Pflege gerecht werden.
...

Es sei eine sehr wichtige Aufgabe von Politik und Gesellschaft, eine „qualitativ hochwertige Pflege“ zu gewährleisten: in der Altenhilfe, im Krankenhaus sowie in der palliativen Versorgung und hospizlichen Begleitung pflegebedürftiger Menschen, deren letzter Lebensort eine stationäre Einrichtung ist. Dazu brauche es ausreichend Personal. „Die Politik ist gefordert, in diesen Bereichen ausdrücklich eine auskömmliche Personalbemessung sicherzustellen, die auch verlässlich refinanziert wird“, betonte Bischof Ackermann. Statt der Minutenpflege müssten Pflegekräfte sowohl in der Altenpflege als auch im Krankenhaus wieder mehr Zeit für die Zuwendung zum Menschen erhalten: „Das ist nicht nur eine wichtige Bedingung für die Pflegebedürftigen in ihrer Würde, sondern auch für die Attraktivität des Pflegeberufs.“
Quelle: Pressedienst des Bistums Trier "klick"

Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich diesem Wunsch anschließen. Wenn Gewerkschaft und Kirche gemeinsam und koordiniert die gleichen Ziele verfolgen, können sich die Verantwortlichen in Politik und Anderswo diesem Druck kaum entziehen. Es wird an der Zeit, die Sprachlosigkeit zwischen Bischöfen und Gewerkschaft zu überwinden und tragfähige Brücken für gemeinsame Ziele zu bauen.

Freitag, 10. November 2017

Diskussionen im Deutschen Caritasverband

Im aktuellen Heft 19/2017 der Neuen Caritas gibt es einen kleinen Bericht ("Luther blinzelte über die Schultern") der sich mit den Themen und Diskussionen der Delgiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes im Oktober in Magdeburg befasst.

Auf das angekündigte Impulspapier "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" sind wir schon mal sehr gespannt. Verfolgt es doch die Intention, eine dreijährige Initiative der Caritas zum gesellschaftlichen Zusammenhalt grundzulegen.



Ver.di-Bundesfachbereichsvorstand FB 3 zum Thema

Nicht verwunderlich ist, dass unmittelbar im Zusammenhang mit den Hinweisen zum Papier die Diskussionen zum 3. Weg Erwähnung finden. Die klassische katholische Soziallehre hat hinsichtlich der Frage des gesellschaftlichen Zusammenhaltes immer wieder auch die (positive) Rolle der Gewerkschaften betont.

Der Warnstreik der Ottenweiler Marienhausklinik im Oktober löste dem Bericht nach auch eine Diskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht aus.

"Der kurz vor der Delegiertenversammlung durchgeführte Warnstreik an einer Klinik in Ottweiler im Bistum Trier löste eine Diskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht aus.

Donnerstag, 9. November 2017

Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH in Sachen "kirchliche Loyalitätspflichten"

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-414/16
Vera Egenberger / Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
zitiert aus der Pressemitteilung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Auszug):
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die von religiösen Organisationen gestellt werden, der gerichtlichen Überprüfung, wenn gegen sie der Vorwurf einer rechtswidrigen Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung erhoben wird

AVR Caritas Anlage 2e für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst in den Regionen

Die neue Anlage 2e  für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst/Krankentransporte, die von der Bundeskommission der AK am 12. Oktober beschlossen wurde,  wurde vorgestern für die Region NRW und gestern für die Region Baden-Württemberg beschlossen.
Bei der heute tagenden Regionalkommission Bayern dürfte auch die Anlage 2e zur regionalen Umsetzung auf der Tagesordnung stehen.

Nicht gelungen war im ersten Anlauf die regionale Umsetzung der Anlage 2e in den Regionen Ost und Nord. Die Region Mitte tagt erst im Dezember und im Dezember haben auch die Regionen Ost und Nord noch einmal Gelegenheit, die Anlage 2e zu übernehmen.

(Einzelheiten zum Thema hatten wir bereits in unserem Blogbeitrag vom 30. Oktober) thematisiert.

Nachtrag am 11.11.: über mögliche Ergebnisse der RK-Sitzung vom 9.11. gibt es bislang keinerlei Informationen, weder in den sozialen Medien noch in den einschlägigen Verbreitungsmedien von Mitabeitern und Dienstgebern. Zu vermuten ist, dass entweder ein oder kein Beschluss gefasst wurde.

Mittwoch, 8. November 2017

Marburger Bund übt heftige Kritik am "Dritten Weg" der Kirchen

Auf der 132. Hauptversammlung am 03./04.11.2017 in Berlin hat der Marburger Bund in den Beschlüssen Nr. 30 ff heftige Kritik am "Dritten Weg" geübt. Im Internet sind die Beschlüsse wie folgt dokumentiert:

Montag, 6. November 2017

Marburger Bund und ver.di wollen kooperieren

ver.di und Marburger Bund wollen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz treffen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) beabsichtigen, eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes zu schließen. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können.

Sonntag, 5. November 2017

Sonntagsnotizen: Wir würden ja gerne - bloss dürfen tun wir nicht mögen ....

... so oder ähnlich könnte man das Leiden der Verantwortlichen in den Krankenhäusern beschreiben. Und Stefan Sell weist - zurecht - in seinen Twitter-Botschaften vom 30. Oktober auf zwei Meldungen aus dem Ärzteblatt hin:
1.
Führungskräfte in Kliniken kommen mit ökonomischem Druck schlecht klar
Montag, 30. Oktober 2017
und
2.
„Wir sind hin- und hergerissen zwischen Patientenversorgung und Krankenhaus­interessen“
Donnerstag, 21. September 2017


Es ist richtig:

Samstag, 4. November 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass auch nach Jahrzehnten der Systemkonkurrenz zwischen Betriebsverfassungsgesetz und Mitarbeitervertretungsordnung hinsichtlich der jeweiligen Vor- und Nachteile kein klarer Trend erkennbar ist. Zwischen Ordnungs- und Dienstgebern sowie Ordnungs- und Dienstnehmern besteht aber ein hoher Konsens darüber, dass es Vor- und Nachteile gäbe. Dieser Konsens sei ein grundlegendes Element der kirchlichen Betriebsverfassung, dem gegenüber die Frage, für wen die jeweiligen Vor- und Nachteile denn bedeutungsvoller wären, ohne Bedeutung ist. Denn entscheiden sei doch, dass die unterschiedlichen Systeme als Mittel gegen eine unangebrachte Verschwisterlichung kirchlicher Dienst- und weltlicher Arbeitnehmerinnen vorzüglich funktioniere und darin ihre unveränderte Bedeutung bewahre.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 3. November 2017

Kirche und Solidarität

Aus dem katholischen Katechismus:
...
1939 Das Prinzip der Solidarität, die man auch als „Freundschaft" oder „soziale Liebe" bezeichnen kann, ist eine Forderung, die sich aus der menschlichen und christlichen Brüderlichkeit direkt ergibt [Vgl. SRS 38-40; CA 10].

Donnerstag, 2. November 2017

"Von Arbeit muss man leben können"

Unter diesem Titel fordert die Mitarbeiterseite der AK die Verhandlungsgruppen der künftigen Jamaika-Koalition in einer Presseerklärung vom 26.10.2017 dazu auf, sich für eine spürbare Verbesserung der Situation von Menschen mit geringem Einkommen und prekären Beschäftigungsverhältnissen einzusetzen.
Insbesondere wird die neue Bundesregierung dazu aufgefordert, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung abzuschaffen.

Bekanntlich ist die Zentral-Koda bereits seit längerm mit dem Thema befaßt, in einer Nachricht vom 7. Juli 2017 ist zu lesen:
Abschaffung der sachgrundlosen Befristung: Ausschuss bereitet Beschluss vor