Mittwoch, 31. Mai 2017

Heute DGB-Aktionstag für eine gute Rente: Bayernweit mehr als 70 Aktionen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften führen am Mittwoch, 31. Mai, einen Aktionstag zur Rente durch. Bayern bildet mit über 70 Aktionen einen regionalen Schwerpunkt. In allen Teilen des Freistaates wird bereits am frühen Morgen auf Bahnhöfen, öffentlichen Parkplätzen und vor Werkstoren Informationsmaterial zum Thema Rente verteilt. Der Aktionstag ist Teil der Kampagne „Rente muss reichen“, mit der der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik werben.

Dazu erklärt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern: „Wir konnten mit unserer Kampagne bereits erste Erfolge erzielen: Das Thema Rente steht wieder im Blickpunkt der Politik und ist eines der großen Wahlkampfthemen. Erstmals seit langem wird wieder über die Höhe des Rentenniveaus diskutiert. Jetzt gilt es weiter Druck zu machen! Die gesetzliche Rente muss dringend gestärkt werden. Daher sind wir am 31. Mai schon morgens an zahlreichen Orten präsent, um möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen.“

Matthias Jena und Luise Klemens, Landesbezirksleiterin der Gewerkschaft ver.di, nehmen am 31. Mai von 8 bis 9 Uhr an der Verteilaktion am Münchner Hauptbahnhof teil. Dr. Verena Di Pasquale, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern, beteiligt sich von 7 bis 9 Uhr an der Aktion am Augsburger Hauptbahnhof.

Der DGB fordert in seinem Rentenkonzept, dass in einem ersten Schritt die Stabilisierung des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand erfolgen muss. Mittelfristig soll es wieder deutlich erhöht werden. Weitere Informationen zur Rentenkampagne des DGB finden Sie unter http://rente-muss-reichen.de/.

Aktuelle Zahlen zur Lage der Rentnerinnen und Rentner in Bayern finden sie im „Rentenreport Bayern 2016“ des DGB Bayern unter http://bayern.dgb.de/-/hSk.

Dienstag, 30. Mai 2017

Aus aktuellem Anlass: Sonntagsarbeit - Kirchen und Gewerkschaften wehren sich

Pressemitteilung

Dienstag, 30.Mai 2017

Kirchen und Gewerkschaft wehren sich gegen Pläne für uneingeschränkte Sonntagsöffnungen

 

Sonntagsallianz: Vorstoß bedroht den arbeitsfreien Sonntag insgesamt

Montag, 29. Mai 2017

Gewerkschaft kämpft erfolgreich für Sonntagsruhe

Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

Vor dem OVG Koblenz (Urt. v. 20.5.2014 – 6 C 10122/14 war der Normenkontrollantrag gegen eine kommunale Rechtsverordnung zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag noch erfolglos. Das BVerwG hat nun das Urteil der Vorinstanz geändert

Samstag, 27. Mai 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeber der Caritas erwarten, dass sich die MAVO stärker das Betriebsverfassungsgesetz zum Vorbild nimmt. So könne etwa der § 118 BetrVG dergestalt für die MAVO übernommen werden, dass der § 27a MAVO (und seine geplanten Verschärfungen) für die Caritas als nicht anwendbar erklärt wird.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 26. Mai 2017

Info-Dienst Krankenhäuser Nr. 77 - Juni 2017 mit Schwerpunktthema - wie könnte es anders sein? - Entlastung und mehr Personal


Infodienst Krankenhäuser Nr. 77 als PDF (3 MB)


Aus dem Inhalt:

Mehr von uns ist besser für alle!

  • Impressionen vom ver.di-Aktionstag »Mach’ mal Pause!« (Februar 2017)
  •  Helios muss wegen nicht gewährter Pausen 88.000 Euro Bußgeld zahlen
  • Wir fordern: Sofortprogramm undmehr Personal für alle Pflegebereiche
  • Mitmachen! Appell für mehr Krankenhauspersonal
  • Sparen auf Kosten der Hygiene
  • Impressionen vom 1. Mai 2017

Mittwoch, 24. Mai 2017

US-Präsident Trump besucht heute Papst Franziskus im Vatikan.

Für das Treffen sind - so berichtet ZEIT ONLINE - 20 Minuten "PR" vorgesehen.

Nun hat Papst Franziskus bereits einen "offenen Meinungsaustausch" angekündigt.
In unserem Gespräch wird herauskommen, dass ich sagen werde, was ich denke, er wird sagen, was er denkt
Präsident Trump kann dazu schon seit einigen Tagen nachlesen, was der Papst vermutlich vorbringen wird.

Dienstag, 23. Mai 2017

Entlastung - ver.di Aktionen in Krankenhäusern bundesweit

in den Krankenhäusern fehlt Personal. Die Beschäftigten brauchen dringend Entlastung. Im Bundestagswahljahr werden wir in den kommenden Monaten den Druck auf Politik und Arbeitgeber verstärken: für gesetzliche Personalbemessung und Entlastung. Wir wollen normale, gesunde Arbeitsbedingungen!

Sei Teil dieser Bewegung!

Es kommt auf Dich an! Nur wenn Du dabei ist, werden wir beeindruckend viele sein!

Montag, 22. Mai 2017

Konferenz der Jugend- und Familienminister: ver.di fordert Aus- und Weiterbildungsoffensive für Kitas

Anlässlich der Konferenz der Jugend- und Familienminister am 18./19. Mai 2017 in Quedlinburg forderte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Fachpolitiker auf, eine bundesweite Aus- und Weiterbildungsoffensive im Bereich Sozial- und Erziehungsdienste zu starten. „Es müssen dringend mehr Mittel in Qualifikation und Weiterbildung der Beschäftigten fließen. Die Lücke zwischen dem mittlerweile ausgebauten Angebot an Kita-Plätzen und dem für eine sachkundige und qualifizierte Betreuung notwendigen Fachpersonal wird immer größer“, warnt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

Kürzlich hatte der Bundestag beschlossen, die Anzahl der Kita-Plätze um weitere 100.000 zu erweitern. Das Deutsche Jugendinstitut schätzt den künftigen Bedarf auf 350.000 Plätze. In der pädagogischen Kinderbetreuung arbeiten derzeit etwa 615.000 Beschäftigte bundesweit.

Freitag, 19. Mai 2017

DGB-Streitzeit 3/2017 - Kurswechsel: Für die Zukunft Deiner Rente

KURSWECHSEL:
Für die Zukunft Deiner Rente



Im Vorfeld des bundesweiten Renten-Aktionstages des DGB am 31. Mai 2017 stellt die "Streitzeit" zentrale Forderungen des DGB zur Rentenpolitik vor und zeigt auf, wie das Rentenniveau zunächst stabilisiert und mittelfristig erhöht werden kann. Die komplette Streitzeit kann auf der Homepage des DGB gelesen und auch im pdf-Format heruntergeladen werden.

*Klick* zur DGB-Streitzeit Ausgabe 17.05.2017

Donnerstag, 18. Mai 2017

Urteil Scheinselbständigkeit - Krankenpflegerin ist Angestellte

Der Erfindungsreichtum mancher Arbeitgeber zur Umgehung von Sozialversicerhungspflichten scheint grenzenlos. Am 01.02.2017 hat sich das SG Heilbronn zu Az. S 10 R 3237/15 mit der Frage der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und Arbeitslosenversicherung einer Krankenschwester, die als „freien Mitarbeiterin“ in mehreren Krankenhäusern tätig ist, befasst und dazu erneut (unter Beibehaltung der ständigen Rechtsprechung) entschieden, dass eine abhängige Beschäftigung unter anderem aufgrund der Einbindung der Krankenschwester in die betriebliche Organisation des Krankenhauses vorliegt.
Die Entscheidung dürfte auch für vergleichbare Tätigkeiten z.B. in Altenheimen von Relevanz sein.
Quellen:

Mittwoch, 17. Mai 2017

"Wer bin ich, über ihn zu urteilen?"

Vor fast vier Jahren hat sich Papst Franziskus mit diesen Worten zum Thema Homosexualität geäußert.
Zum heutigen internationalen Tag gegen Homophobie nutzen wir die Gelegenheit, um die rechtliche Situation in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche zu thematisieren.

Am 24. Juni 2002 hatte der ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz festgelegt:
"Das neu geschaffene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft nach dem „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBI. I S. 266)' widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die katholische Kirche lehrt.Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine „eingetragene Lebenspartnerschaft' eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten, wie sie ihnen nach Artikel 4 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in der geltenden Fassung auferlegt sind."

Inzwischen (mit der Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" vom 27. April 2015) wurde diese Regelung aufgehoben und in Artikel 5 der Grundordnung 2015 ersetzt, die Sanktionen auf Katholiken beschränkt und den Kündigungsautomatismus einschränkt bzw. relativiert.
Reflektierte Erfahrungen zu den neuen Diskriminierungsregelungen, welche die neu gefaßte Grundordnung im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung explizit vorsieht, sind bislang nicht bekannt. Eine Evaluation sieht die Grundordnung erst für das Jahr 2020 vor.

Eine vorzügliche Reflektion der Situation mit zahlreichen weiterführenden Hinweisen findet sich hier:

LSVD: Ratgeber Katholische Kirche




Dienstag, 16. Mai 2017

ver.di fordert verbindliche Vorgaben für Personalausstattung und Sofortprogramm zur Entlastung der Pflege

Kliniken: ver.di fordert verbindliche Vorgaben für Personalausstattung und Sofortprogramm zur Entlastung der Pflege – Anhörung vorm Bundestags-Gesundheitsausschuss

Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am morgigen Mittwoch (17. Mai 2017) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur Personalausstattung in Krankenhäusern. Die im vorliegenden Gesetzentwurf geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche seien allenfalls ein erster Schritt.

„Ich kenne keinen Bereich im Krankenhaus, der nicht pflegesensitiv ist. Für alle Pflegebereiche braucht es deshalb Vorgaben zur Mindestbesetzung, damit Patienten sicher und gut gepflegt werden und Beschäftigte endlich wieder zumutbare Arbeitsbedingungen haben.“,  sagte  ver.di-Bundesvorstandsmitglied  Sylvia  Bühler.
„Kliniken, die schon jetzt lauthals nach Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen rufen, müssen den Patienten sagen, wie sie eine sichere Versorgung gewährleisten wollen, wenn nicht einmal Personaluntergrenzen eingehalten werden können“, stellte Bühler klar. ver.di fordert schon seit Jahren die Einführung gesetzlicher Vorgaben für die Personalausstattung im Krankenhaus.