Montag, 31. August 2015

Refugees welcome: Solidarisch gegen rassistische Angriffe!

Der Anschlagswelle gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte werden wir gewerkschaftlich
entgegentreten. Die MigrantInnen bei ver.di rufen zur Solidarität mit den Betroffenen auf und erinnern die Politik an ihre Verantwortung.

Solidaritätsaufruf im Wortlaut:

Refugees welcome: Solidarisch gegen rassistische Angriffe!

Ob in Hildesheim, Parchim oder Berlin: Aufs Neue erfahren wir täglich von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und die Menschen, die bei uns Schutz vor Gewalt, Verfolgung oder menschenunwürdigen Verhältnissen suchen. Viele von ihnen sind traumatisiert und haben viel Leid und Not erfahren. Wir müssen verhindern, dass sie in Deutschland weiteres Leid, Anfeindungen und Angriffe erleben.

Donnerstag, 27. August 2015

Sozial- und Erziehungsdienst - alles ruhig?

Noch!
Immerhin wird der Sommer von den Medien gut genutzt, um die Thematik zu vertiefen. Eine Reihe von Beiträgen fanden wir besonders bemerkenswert:

  • Montag: "Ohne Umverteilung wird das Soziale zum Luxus" erklärt Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann in einem Gespräch mit heute.de: "Ohne Regulierung, die auch Momente der Umverteilung einschließt, droht eine Rückkehr zu überwunden geglaubten Zeiten einer Schicht von Superreichen, die nicht wissen, wohin mit all den Überschüssen, die ihnen zufließen, und den vielen anderen, deren Einkommen bestenfalls stagnieren, die Angst vor dem Absturz haben und deren Jobs immer stressiger werden."
    Der Beitrag ist mit einer Reihe weiterer Artikel und Videos zum Thema verlinkt.
  • Dienstag: Die Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht ihre Studie "Ländermonitorung Frühkindliche Bildungssysteme":
    Ergebnis:

Dienstag, 25. August 2015

Werkvertrag für gute Werke?

Der DGB informiert in einer aktuellen Broschüre

Werkverträge - Mißbrauch stoppen. Gute Arbeit durchsetzen.

über das  Thema Werkverträge. Prominent platziert kommt hier auch der Bereich Krankenhäuser vor.

Es gibt auch im kirchlichen Bereich Werkverträge und auch im kirchlichen Bereich ist der Mißbrauch dieser rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen.

Der evangelische Kirchengerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 25. August 2014 bereits mit dem Thema befaßt und festgestellt,
"ein drittbezogener Personaleinsatz in kirchlichen Einrichtungen darf das Leitbild einer kirchlichen Dienstgemeinschaft als Grundprinzip des kirchlichen Dienstes nicht in Frage stellen."

Montag, 24. August 2015

Wissenschaftler fordern: Bildungs-, Sozial- und Erziehungsberufe müssen gesellschaftlich aufgewertet werden!

Bereits 35 Wissenschaftler, die sich in Forschung und Lehre mit Fragen der Bildung, Erziehung, Hilfe und Betreuung beschäftigen, haben eine Erklärung unterzeichnet, die die gesellschaftliche Aufwertung der Bildungs-, Sozial- und Erziehungsberufe fordert.

Sie stellen fest:

  • Weit mehr als 1,4 Millionen Menschen sind in Deutschland in Arbeitsfeldern des Sozialen, der Bildung und Erziehung beruflich tätig
  • Gesellschaftliche  Aufgaben werden zunehmend an die überwiegend weiblichen Beschäftigten in den Sozial-, Bildungs- und Erziehungssystemen übertragen
  • Diese  Beschäftigten  werden mit gewachsenen  Ansprüchen  an ihre Fähigkeiten  und die Qualität ihrer Tätigkeiten konfrontiert
  • Die derzeitige politische  und gesellschaftliche  Aufmerksamkeit  steht  im deutlichen Kontrast zur finanziellen Entlohnung und gesellschaftlichen Würdigung der Arbeit 
  • Mitarbeiter/-innen im Erziehungs-,  Bildungs-  und Sozialsektor  sichern nachhaltig die Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Entlohnung der Beschäftigten muss endlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung, Wirkung und Produktivität entsprechen
  • Zu Recht erwarten diese Beschäftigten eine finanzielle Entlohnung, die der von ihnen erbrachten Leistung entspricht
  • Verantwortliche auf allen politischen Ebenen sind aufgefordert, einen substanziellen finanziellen Beitrag zu leisten, um diese überfällige Anerkennung und Aufwertung auch Realität werden zu lassen


Flugblatt (Ver.di-info 15) als pdf

Erklärung der Wissenschaftler als pdf

Freitag, 21. August 2015

Oswald von Nell-Breuning zum 3. Weg der Kirchen

Der heutige 24. Todestag von Oswald von Nell-Breuning SJ ist für uns Anlaß, mal wieder an einige Zitate zu errinnern, die Pater Nell-Breunings kritische Einschätzung des arbeitsrechtlichen Sonderwegs der Kirchen dokumentieren:

"Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen, Menschen, die nichts weiter wollen als rechtschaffenen Broterwerb und gutes Fortkommen im Leben, ein religiös bestimmtes Dienstverhältnis aufzunötigen, das mehr Opfer und Verzichte abverlangt und weniger Freiheit und rechtliche Absicherung gewährt als ein Arbeitsverhältnis beim Staat oder in der Wirtschaft."

Donnerstag, 20. August 2015

Unterstützer der Woche: Stefan Sell

06.04.2015 - Prof. Stefan Sell, Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz

Es geht mehr als nur um bessere Bezahlung: "Das Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern muss aufgehoben, die Finanzierung von Kitas endlich neu geordnet werden", sagt Prof. Stefan Sell, Unterstützer der Woche und Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz.
"ErzieherInnen spielen eine Schlüsselrolle in der Bildungsbiographie von Kindern. Sie legen das Fundament für ihre Entwicklung im Leben. Eine bessere Bezahlung ist angemessen. Aber das reicht nicht: Das Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern muss aufgehoben, die Finanzierung von Kitas endlich neu geordnet werden. Der Zeitpunkt für Tarifverhandlungen passt perfekt: Seit dem Kitaausbau ist die Bereitschaft in der Gesellschaft viel größer geworden, einen Arbeitskampf mitzutragen. Die Leute wissen, was sie ErzieherInnen zu verdanken haben."

Diese Nachricht entnehmen wir dem Internet-Auftritt unserer Schwestergewerkschaft GEW. So sehr wir allerdings Prof. Sell schätzen, den wir bei Gelegenheit auch hier im Blog immer wieder zitieren. In einem müssten wir Prof. Sell widersprechen (wenn er denn richtig zitiert wurde). Es gibt kein "Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern". Es gibt allenfalls eine tarifvertragliche Friedenspflicht, die aber nur dort greift, wo es ungekündigte Tarifverträge gibt.
Dort, wo schon keine Tarifverträge bestehen - und das ist insbesondere bei sämtlichen kirchlichen Einrichtungen der Fall, die sich auf dem "Dritten Weg" bewegen - dort kann es auch keine Friedenspflicht geben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (1 AZR 179/11, 1 AZR 611/11). Und die vom BAG für ein Streikverbot vorgelegten Hürden sind bisher nirgends - auch nicht nach der Grundordnungs-Novellierung der katholischen Kirche - errichtet. Aber darauf kommt es gar nicht an. Ein kirchengesetzliches Streikverbot wäre Mumpitz, es verstößt nicht nur gegen das "für alle geltende Gesetz" sondern insbesondere gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Und deshalb wird demnächst auch das Bundesverfassungsgericht ein kirchengesetzliches Streikverbot kippen müssen.

Veranstaltungshinweis: Hat der Dritte Weg noch Zukunft? - Diskussionsveranstaltung mit Prof. Hartmut Kreß am 27. August 2015 in Düsseldorf

ver.di hat mit der Stadtmission in Heidelberg kürzlich einen Tarifvertrag geschlossen. Der Dritte Weg gehört damit auch für die 1500 Beschäftigten dieser diakonischen Einrichtung der Vergangenheit an. Nahezu zeitgleich verteidigte Diakoniechef Lilie den Dritten Weg. Für ihn ist die Schlichtung immer noch der beste Weg zur Problemlösung.

Im katholischen Bereich werden Gewerkschaften erstmals aufgefordert, sich an der Arbeitsrechtlichen Kommission zu beteiligen. Ver.di hat dies abgelehnt. Viele Mitarbeitervertretungen und Beschäftige spüren von der viel beschworenen Dienstgemeinschaft nichts.

Was ist Ihre Haltung dazu? Was sehen Sie anders? Was müsste sich Ihrer Meinung nach ändern?

Am Donnerstag, dem 27. August 2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr Raum 1, Erdgeschoss im

ver.di-Landesbezirk NRW
Karlstr. 123-127
40210 Düsseldorf

besteht die Möglichkeit, über die Zukunft des Arbeitsrechts in den Kirchen zu diskutieren.

Referent: Prof. Dr. Hartmut Kreß Universität Bonn, Evang.-Theol. Fakultät, Abt. Sozialethik Thema des Referats: „Hat der Dritte Weg noch Zukunft?“





Einladung als pdf

Mittwoch, 19. August 2015

Aktuelles Tarifinfo zu den Verhandlungen vom 13. August 2015

Das aktuelle Tarifinfo informiert über die Verhandlungen am 13. August 2015 für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Es hat kein verbessertes Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gegeben, sodass ver.di die Verhandlungen erneut für gescheitert erklärt hat.

Tarifinfo als pdf

Auch wir bei der Caritas haben allen Grund, uns auf die Wiederaufnahme der Streiks
für Anfang Oktober mit veränderten Streikformen einzustellen und unsere Unterstützung in der fortzusetzenden Aufwertungskampagne vorzubereiten!

Dienstag, 18. August 2015

Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts .....

.... und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
...
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden."
Zitat aus: Reinhard Marx, "Das Kapital - Ein Plädoyer für den Menschen", 2008, S. 78 - 79

[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.]

Montag, 17. August 2015

Der Dritte Weg als Fußballspiel

In einem erhellenden Beitrag in "Arbeitsrecht und Kirche" hat Hermann Lührs den 3. Weg mit einem Fußballspiel verglichen ("Der 'Dritte Weg' ist zu Ende" AuK 2/2012). Der Artikel ist zwar schon 3 Jahre alt - aber gute Gleichnisse altern bekanntlich nicht.

Zwei kurze Passagen aus dem - natürlich auch ansonsten sehr lesenswerten - Artikel:
"Es stehen sich die Mannschaften A und B mit gleich vielen Spielern gegenüber. Die Vereinsleitung der Mannschaft A legt dabei die Größe des Spielfel­ des fest und sämtliche Regeln des Spieles. Die Ver­ einsleitung der Mannschaft A bestimmt, auf welche Weise sich die Mannschaft B bilden muss, welche ihrer Spieler auf das Feld dürfen und welche nicht. Die Vereinsleitung von Mannschaft A gewährt und begrenzt die Mittel, die die Spieler der Mannschaft B zum Trainieren zur Verfügung bekommen. Nicht sel­ ten erhalten Spieler der Mannschaft B die Gage von ihren direkten Gegenspielern der Mannschaft A. Die Vereinsleitung der Mannschaft A kann auch darüber befinden, ob eine Punkteentscheidung des Schieds­ richters zugunsren von Mannschaft B in die Tabelle eingetragen wird oder nicht. Und wenn der Vereinsleitung jener Mannschaft A die Spielweise der Mannschaft B gar nicht mehr  zustatten kommt, dann beschließt sie die Komplettauswechslung der Mann­schaft B..."