Dienstag, 12. November 2024

Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2025

Unsere ver.di erreichen im Moment viele Fragen: Ampel-Aus - Was bedeutet das für die Tarifauseinandersetzung für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen?
Die Antwort ist klar: Wir halten Kurs! Die Tarifverträge sind fristgerecht gekündigt, unsere Forderungen stehen: Jetzt sind Bund und kommunale Arbeitgeber am Zug, ihrer Verantwortung Euch gegenüber gerecht zu werden. Unabhängig davon, wann die Bundestagswahlen statt finden: Es wird zu jedem Zeitpunkt eine Bundesregierung geben, die diese Verantwortung zu tragen hat.
ver.di geht mit einer Forderung nach einem Volumen von acht Prozent mehr Geld, mindestens aber ein Plus von 350 Euro monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten in die Verhandlungen.
Quelle und mehr: ver.di

Montag, 11. November 2024

Bistum Speyer: gemeinsame Trägergesellschaft für alle KiTAs

Das Bistum Speyer möchte seinem Kita-Personal Arbeit abnehmen. Dafür sollen katholische Kindertagesstätten in der Pfalz und der Saarpfalz ab Januar 2025 unter dem Dach einer gemeinsamen Trägergesellschaft zusammengefasst werden.
berichtet das Domradio. und fühhrt aus:
Mit der Reform sollen die Pfarreien und die dort tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen von Verwaltungsarbeit entlastet werden, wie das Bistum Speyer am Samstag mitteilte. Für die organisatorische Neuaufstellung und die Eingliederung aller 230 katholischen Kitas auf Bistumsgebiet in die neue "Kita gGmbH Bistum Speyer" sind zwei Jahre vorgesehen.

Vorbilder Mainz und Trier
Die katholischen Kindergärten in der Pfalz und in den zum Bistum Speyer gehörenden Orten des Saarlandes mit ihren 3.500 Beschäftigten betreuen aktuell rund 16.000 Kinder. Ähnliche Trägerverbände wie den vom Bistum Speyer geplanten existieren bereits in den Bistümern Trier und Mainz.
als "primär bayrischer Blog" möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufzählung des Domradio unvollständig ist. Eine entsprechende große Trägerstruktur gibt es auch im Bistum Eichstätt. Darüber hinaus sind auch in anderen (Erz-)Diözesen entsprechende Verbünde gebildet. So bestehen überpfarrliche Verbünde im Erzbistum München-Freising, soweit die Erzdiözese nicht sogar selbst den Betrieb (= Trägerschaft) von pfarrlichen KiTAs übernommen hat. Im Bistum Augsburg sind auf Dekanats-Ebene (in etwa den Landkreisen vergleichbare kirchliche Strukturen) solche Verbünde gebildet.
Hintergrund ist, dass bei zunehmenden Priester- und Pfarrermangel die örtlichen Seelsorger mit dem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für pfarrliche Kindergärten überlastet sind. Und auch die Bereitschaft, ehrenamtlich tätiger Mitglieder der Kirchenverwaltungen diese Aufgaben zu übernehmen, mit immer mehr ab.

Der neue Kita-Träger im Bistum Speyer nimmt am 1. Januar die Arbeit auf, wie das Bistum auf seiner homepage berichtet.
„Wir schaffen damit Freiräume für die Pastorale Arbeit in unseren Kitas, indem wir unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort von Verwaltungsarbeit für die Kitas entlasten. Gleichzeitig werden auch die vielen ehrenamtlichen Mitglieder in den Verwaltungsräten Entlastung erfahren, da die Kirchengemeinden nicht mehr in der Trägerfunktion sind. Nicht zuletzt erwarten wir aber auch deutliche Synergieeffekte durch eine einheitliche zentrale Kita-Verwaltung in der künftigen Kita gGmbH. Bei allen Veränderungen ist es uns aber sehr wichtig, dass die Kitas auch unter der neuen Trägerschaft pastorale Orte, Segensorte, in unseren Pfarreien und Gemeinden bleiben.“
...
Wenn man die Verwaltung der (eigentlich kommunalen Pflichtaufgabe) Kindertagesstätten nicht den säkulären Kommunen anbieten möchte - möglicherweise noch in Verbindung mit einer finanziellen Zusage durch die Kommune, ein Defizit zu übernehmen - liegt die Bildung entsprechender Verbünde mit professioneller Verwaltung nahe. Ob damit aber die im Subsidiaritätsgrundsatz artikulierte Pluralität von Kindertagesstätten erreicht wird, ist eine andere Frage. Was unterscheidet eine "Kita gGmbH" mit nur noch nomineller kirchlicher Trägerschaft von einem gewerblichen KiTA-Konzern "Mc Kita"?. Ist das nur die Umsetzung traditionell kirchlich geprägter Festlichkeiten wie Martinsumzug, Nikolausbesuch oder eine Weihnachtskrippe in einer Ecke des Eingangs?

Wir vermissen bei beiden Meldungen über Allgemeinplätze hinausgehende konkrete Aussagen, wie eine christliche, katholische Erziehungsethik in solchen Verbünden umgesetzt werden soll. Aber vielleicht gibt es - insbesondere angesichts der vielen Mißbrauchsskandale - eine solche speziell christlich geprägte Erziehungsethik gar nicht. Auch das Bistum Speyer bleibt in seiner o.g. Pressemeldung nur bei rationalen Zahlenangaben konkret:
Die Gesellschaft wird am 1. Januar 2025 gegründet; Die ersten Kindertageseinrichtungen werden dann zum 1. Januar 2026 in die neue Gesellschaft übergehen. Bis zum 1. Januar 2027 soll dieser Prozess des Übergangs für alle Einrichtungen abgeschlossen sein. Im Bistum Speyer gibt es rund 230 Kitas, in denen rund 16.000 Kinder betreut werden. In den Kitas sind insgesamt 3.500 Personen beschäftigt, davon 2.700 pädagogische Fachkräfte und 800 Kräfte im Bereich Hauswirtschaft und Reinigung.

Als Blog zum kirchlichen Arbeitsrecht möchten wir noch eine Anmkerung machen und daraus folgend Fragen stellen:
Es wird spannend, wie die kirchlichen Mitarbeitervertretungen in dem Übergangsprozess eingebunden und die sich ergebenden Rechtsfragen geregelt werden. Beispielsweise:
Was passiert mit einer bestehenden Mitarbeitervertretung (MAV), wenn deren Mitglieder durch den Trägerwechsel zur gGmbH - mit oder ohne einer dort gebildeten MAV - gehören?
Was passiert mit den in den Pfarreien verbleibenden Beschäftigten, wenn durch die Ausgliederung der KiTA nicht mehr genügend Mitarbeitende zu Bildung bzw. Erhaltung einer eigenen Mitarbeitervertretung verbleiben?

Wetten, dass sich die Akteure im bischöflichen Entscheidungsgremium, das die Bildung der "Kita gGmbH Bistum Speyer" beschlossen hat, darüber am Wenigsten Gedanken gemacht haben? Wenn denn die bestehenden MAVen oder zumindest eine Diözesane Arbeitsgemeinschaft überhaupt eingebunden wurden ...

Samstag, 2. November 2024

Wenn die Blätter fallen ....

... bleibt die Erinnerung an liebe und liebende Angehörige und Freunde
während sich die Sommerblumen für den Winterschlaf rüsten
welche davon wohl im nächsten Jahr mit neuer Blüte wieder kommt?