Dienstag, 15. Oktober 2024

Ver.di zum Urteil des LAG in Sachen "Klinikum Weimar"

Die Pressemeldung von ver.di ist hier zu finden
Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks

Pressemitteilung vom 11.10.2024

Sophien - und Hufelandklinikum Weimar

Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Endgültiger Ausgang des Rechtsstreits um die Frage der Existenz eines Streikrechts weiterhin offen

Das Thema ist nicht vom Tisch, wir machen weiter


Am 11. Oktober hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren (Schnellrechtsschutz) vorerst die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Erfurt zur Untersagung des für den 14. Oktober 2024 geplanten Streiks bestätigt. Das Landesarbeitsgericht sah sich nicht in Lage, alle Aspekte des rechtlich komplexen Sachverhalts im Eilverfahren zu würdigen. Daher verwies das Landesarbeitsgericht auf das laufende Hauptsacheverfahren, in welchem im Rahmen einer weiterreichenden Prüfung die aufgeworfenen Rechtsfragen nun abschließend geklärt werden müssen. ....
Quelle und mehr

Das Thema beschäftigt die Juristen seit Jahren immer wieder. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Jürgen Kühling, gelangte in einem Gutachten, das er schon im Auftrag der damaligen ÖTV erstellte hatte, zu dem Ergebnis, dass auch im kirchlichen Dienst ein Arbeitskampf zur Erzwingung eines Tarifabschlusses geführt werden dürfe. Das Gutachten, das Wolfram Schiering auf seiner Homepage eingestellt hat, ist auch heute noch von gleicher Aktualität und hat von seiner Argumentationskraft nichts verloren. Denn die verfassungsrechtliche Lage ist unverändert. Wir werden sehen, was der Rechtsweg nun ergibt - und welche neuen Volten sich kirchennahe Juristen ausdenken, um das Streikrecht erneut in Frage - und die Kirchen und ihre Wirtschaftsbetriebe außerhalb der staatlichen Rechtsordnung - zu stellen.

Montag, 14. Oktober 2024

Ver.di Forderungen im Öffentlichen Dienst

Bereits seit Tagen stehen die Forderungen von ver.di für die kommende Tarifrunde fest. Über die Inhalte der Forderung kann sich jedes ver.di Mitglied direkt bei der Gewerkschaft selbst oder allgemein im Internet informieren. Wir beschränken uns daher auf die Wiedergabe von Medienberichten in Auszügen.

Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet:
Verdi und der Beamtenbund dbb verlangen acht Prozent mehr Geld für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen – mindestens aber 350 Euro pro Monat. Warum die Tarifverhandlungen schwierig werden dürften.
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Verdi-Chef Frank Werneke sagte, es gebe an vielen Stellen des öffentlichen Dienstes eine "extreme Belastungssituation". Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach räumte zwar ein, die Forderungen seien ambitioniert, "aber keineswegs zu hoch". Im öffentlichen Dienst fehlten eine halbe Million Menschen. Viele Kolleginnen und Kollegen litten deshalb an Überlastung.
Zu den weiteren Forderungen gehören unter anderem drei zusätzliche freie Tage für alle sowie ein weiterer freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder. Über ein Arbeitszeitkonto sollen Beschäftigte entscheiden können, ob sie etwa Überstunden ausgezahlt bekommen wollen oder diese auf das Konto gebucht werden sollen. Auszubildende sollen den Gewerkschaften zufolge 200 Euro mehr im Monat bekommen.....

Das HANDELSBLATT informiert:
Die Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund haben ihre Forderung für die nächste Tarifrunde des öffentlichen Dienstes beschlossen. Die Verhandlungen starten im Januar. ...

Im nd wird geschrieben:
Die Verdi-Forderungen für den öffentlichen Dienst sind berechtigt, ....
... Wie diese (Anm.: konfliktträchtige Tarifrunde) verläuft, ist von weitreichender Bedeutung, über die gut 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen sowie die insgesamt fast eine Million Beamt*innen und Pensionär*innen hinaus. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bestimmt indirekt auch die Bezahlung von Millionen weiterer Beschäftigter bei freien Trägern, Kirchen und anderswo.
Hinzu kommt: Dieser Tarifkonflikt ist immanent politisch. Es geht darum, ob die öffentliche Daseinsvorsorge weiter kaputtgespart wird, um Schuldenbremse und Steuervermeidung für Vermögende zu erhalten. Oder ob in das Gemeinwesen investiert wird. Attraktive Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst sind eine solche Investition. Ein Interesse daran haben nicht nur die dort Beschäftigten, sondern wir alle.

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert:
Die Gewerkschaft Verdi fordert deutlich mehr Lohn für den öffentlichen Dienst. Völlig zu Recht. Doch es gibt da noch eine Idee, um Berufe mit großem Personalmangel attraktiver zu machen.
... Derzeit wird viel darüber geredet, das die Industrie Jobs abbaut. In anderen Bereichen suchen Arbeitgeber vrezweifelt Personal. Erzieherinnen und Erzieher etwa. ....
... Am besten wäre es, in besonders belastenden Mangelberufen wie der Pflege oder der Kinderbetreuung extra Zuschläge zu zahlen. Zumal nicht überall bei den Millionen öffentlichen Angestellten und Beamten der Stress und der Bedarf gleich groß sind....
Die meisten Beschäftigten in Deutschland wollen weniger Stunden arbeiten. Jedoch würde es den Personalmangel verschlimmern, würde pauschal die Arbeitszeit verkürzt. Verdis Idee besteht nun darin, die Beschäftigten wählen zu lassen. Ob sie die volle Lohnerhöhung nehmen oder lieber einen Teil in Freizeit umwandeln, je nach ihren Bedürfnissen. Auch dieses Modell, für das es Vorbilder gibt, würde Mangelberufe attraktiver machen. ...

Der Tagesspiegel meint:
Acht Prozent mehr für den öffentlichen Dienst: Tarifforderung für 2,5 Millionen Beschäftigte
Verdi, der Beamtenbund und die Gewerkschaften der Polizei und der Lehrer möchten mehr Geld und zusätzlich drei freie Tage. Arbeitgeber bieten zwei Prozent.
:
So teuer wie beim letzten Mal wird es nicht ganz.....

Die ZEIT schreibt:
Gewerkschaften für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wollen acht Prozent mehr Gehalt erstreiten. Die Verhandlungen mit Bund und Kommunen dürften aber schwierig werden.

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Die Gewerkschaften verhandeln für viele Berufszweige – unter anderem für Frauen und Männer, die als Erzieher, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpfleger, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster oder Ärzte arbeiten. Der aktuelle Tarifvertrag läuft nach zwei Jahren zum Jahresende aus.
Nach einer Laufzeit von zwölf Monaten soll neu über das Einkommen verhandelt werden, forderten die Gewerkschaften. Die Beamtinnen und Beamten sollen auf diese Weise zeitnah profitieren. Für die Beschäftigten der Länder wird separat verhandelt. Mit ihrer Forderung liegen ver.di und dbb leicht über der Forderung für die Lohnrunde der Metall- und Elektroindustrie. Die IG Metall hatte sieben Prozent mehr Geld verlangt.
...
2023 hatten Gewerkschaften noch die größte Tariferhöhung im öffentlichen Dienst seit Jahrzehnten erreicht. Damit sollte der damals drastische Anstieg der Verbraucher- und Energiepreise abgefedert werden. Während der Verhandlungen hatte ver.di regelmäßig Stadtverwaltungen, öffentliche Bäder, Müllabfuhren oder Krankenhäuser mit Warnstreiks lahmgelegt.
Verhandelt wird ab 24. Januar. Der Abschluss ist für Mitte März vorgesehen.




Anmerkung:
Die von ver.di in Auftrag gegebene Arbeitszeitbefragung ist die bislang umfangreichste Umfrage zu verschiedenen Arbeitszeitthemen und den sich daraus ergebenden Herausforderungen im öffentlichen Dienst. An der standardisierten Befragung haben sich fast 260.000 Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes beteiligt.
Damit konnten aufschlussreiche Ergebnisse erzielt werden, die eine Grundlage für kommende Tarifrunden darstellen, aber auch in die langfristige zukünftige Betriebs- und Tarifarbeit einfließen werden. => mehr (klick)

Freitag, 11. Oktober 2024

Breaking news: Landesarbeitsgerichte untersagen Streiks

Update +++ Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben Berlin untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.
Quellen und mehr:
ver.di
Kommentar nd: "Überall Verlierer - Das gerichtlichen Verbot des Kita-Streiks trifft alle Beteiligten"

Auch das Thüringer Landesarbeitsgericht hat heute dem Vernehmen nach die vorläufige Untersagung des Streiks am Wophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar bestätigt. Der endgültige Ausgang des Rechtsstreites um das Streikrecht ist damit weiterhin offen.

Quellen und mehr:
mdr Thüringen:

Weimar und kein Ende

Das Arbeitsgericht Erfurt hat in einer einstweiligen Verfügung an seiner Rechtsauffassung festgehalten und den für 14. Oktober erneut angekündigten Warnstreik am Sophien-Hufeland-Klinikum der Diakonie untersgt.
Verdi legte sofort nach der Urteilsverkündung Berufung ein. Das Thüringer Landesarbeitsgericht will heute, am Freitag, darüber entscheiden.

...
Das (Erfurter) Gericht räumte im Verlaufe der mündlichen Erörterung ein, dass das Verfahren grundsätzliche Rechtsfragen berühre, die diskutiert werden sollten. Allerdings sei dies im Rahmen der Entscheidung einer einstweiligen Verfügung nicht zu leisten.
Trotz diese genannten "grundsätzlichen Rechtsfragen, die geklärt werden sollten", dann in der Entscheidungsbegründung einen angekündigten Warnstreik als "offensichtlich rechtswidrig" zu bezeichnen, erscheint uns als problematisch und Verdrehung der Rechtslage.
Das kirchliche Selbstordnungs- und Selbsverwaltungsrecht besteht nur "im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes". Das heißt, dass schon durch einfachgesetzliche Regelungen die Schranken der kirchlichen Befugnisse enger gezogen werden können. Will das Gericht nun tatsächlich unterstellen, dass die verfassungsrechtlich zugesicherten Rechte der Arbeitnehmer für MitarbeiterInnen von Einirchtungen im Besitz kirchlicher Träger nicht gelten? Denn nur mit dieser Unterstellung lässt sich die Begründung des Erfurter Gerichts verstehen.
Es ist eine bemerkenswerte Auffassung, dass in einem für das Gericht zweifelhaften Fall diese verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Arbeitnehmer hinter den behaupteten Ansprüchen der Arbeitgeber, außerhalb der staatlichen Rechtsordnung zu stehen, zurück treten sollen.

Quellen:
MDR Thüringen (zitierend),
MDR THÜRINGEN JOURNAL Mi 09.10.2024, 19:00Uhr. Video 02:03 min - verfügbar: bis 07.04.2025 ∙ 19:36 Uhr;
Tagesschau

Daniel Wenk schreibt dazu auf Facebook:
In Mitteldeutschland erleben die Interessenvertretungen seit 20 Jahren die Unwucht des Dritten Wegs.* Versuche der Beschäftigten Verbesserungen im Verfahren zu erreichen wurden ignoriert. Protest und Blockaden der Beschäftigten als einzigen Weg des Drucks im Dritten Weg durch nachjustieren im Gesetz ausgeschlossen. Ergebnis 🟰 nun können die Arbeitgeber auch ohne die Beschäftigten gewünschte Ergebnisse produzieren.*
Unterstützung erhalten sie inzwischen von ihrem von Kirche und Diakonie finanzierten Arbeitnehmer Verband VKM-EKM 🤯 praktisch: der Vorsitzende ist Referent beim Diakonischen Werk.
*Konsens? Parität? Gegnerunabhängigkeit? In Mitteldeutschland Fehlanzeige, stattdessen Kontroll- und Machterhalt von Kirche und Diakonie.* Morgen wird um 12:30 Uhr vor dem LAG in Erfurt verhandelt, ob sich Beschäftigte der diakonischen Klinik mit Macht für ihre Arbeitsbedingungen einsetzten können oder ob sie noch etwas Geduld benötigen. Dieses Modell kann und darf das Recht auf Streik nicht ersetzten‼️

Sonntag, 6. Oktober 2024

Sonntagsnotizen - der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und die kirchliche Sonder-(Irr-)Wege

Die Bundesregierung will Auftragsvergaben an das Zahlen von Tariflöhnen knüpfen. Dass damit keine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gemeint sein können, müsste eigentlich von Vorneherein klar sein. Denn "Allgemeine Geschäftsbedingungen" erlauben die beliebige Abwweichung in inidviduellen Vereinbarungen (§ 305b BGB) - und zwar auch zu Lasten von Arbeitnehmern.
Das gilt auch für kirchliche Regelungen des "Dritten Weges"
(BAG-Urteil vom 24.05.2018 6 AZR 308/17).
Auch die auf dem sog. Dritten Weg zustande gekommenen Arbeitsvertragsrichtlinien sind keine Tarifverträge etwa iSd. gesetzlichen Öffnungsklausel (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil 6 AZR 210/22 - dazu unser Blogbeitrag vom 26.01.2024; ebenso HWK/Vogelsang 10. Aufl. § 4 EFZG Rn. 39; Malkmus in Feichtinger/Malkmus Entgeltfortzahlungsrecht 2. Aufl. § 4 EFZG Rn. 184; zu § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG BAG 25. März 2009 – 7 AZR 710/07 – Rn. 16 ff., BAGE 130, 146; aA Richardi KirchenArbR 8. Aufl. § 8 Rn. 8, § 15 Rn. 21; kritisch auch v. Tiling ZTR 2009, 458). (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 12; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18). Eine normative Wirkung besteht nicht, weil das säkulare Recht für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen keine unmittelbare und zwingende Geltung anordnet. Es fehlt eine § 4 Abs. 1 TVG entsprechende Bestimmung (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 73/01 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 353).
Dennoch kommt der BKU in einem absurd anmutenden Vorschlag dazu, das kirchliche Arbeitsrecht als Vorbild für ein Tariftreuegesetz zu bezeichnen
Die in der Kirche praktizierte Sozialpartnerschaft sei ein Ansatz, der auch die Tarifpartnerschaft stärken könne, indem er "den Sozialpartnern ermöglicht, direkt und ohne zusätzliche bürokratische Hürden Lösungen zu finden". Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sei dieses Vorgehen geeignet.
(Quelle: Domradio).
Auf gut deutsch: man soll so tun als ob, aber die Arbeitgeber sollen weiterhin die Möglichkeit haben, wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages wie etwas die Entlohnung "nach Belieben" zu vereinbaren. Verklausulierter kann man die Angst vor Gewerkschaften und verbindlichen Regelungen nicht beschreiben. Dem BKU wären wohl allenfalls noch die sogenannten "christlichen Gewerkschaften" genehm, die ja bekannt dafür sind, besonders christlich zu den Arbeitgebern zu sein.


Wie abstrus es ist, wenn kirchliche Arbeitgeber einseitig arbeitsrechtliche Regularien festlegen, kann man gleichzeitig im Vatikan bestaunen.
Man stelle sich vor: Ein Paar mit drei Kindern ist beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Nun entschließt es sich zu heiraten. Anstelle einer Gratulation werden beide Ehepartner entlassen. Arbeitgeber: die Vatikanbank. Das ist nun genau so passiert.
(Quelle: katholisch.de)

Da gibt es nur eine Antwort: das kirchliche Sonderarbeitsrecht gehört in die Mülltonne der Geschichte, in Deutschland genauso wie im Vatikan ...

Mittwoch, 2. Oktober 2024

MDR - Umschau vom 24.09.2024: Kirchen-Beschäftigte fordern Recht auf Streik

Seit Wochen gibt es an einer Weimarer Klinik, die von der Diakonie betrieben wird, Proteste. Die Mitarbeiter fordern mehr Geld und Mitbestimmung, z.B. ein Streikrecht. Hintergrund ist das eigene Arbeitsrecht der Kirchen.
hier der Link zum Film (Video verfügbar: bis 24.09.2025 ∙ 20:50 Uhr)
Der Gehaltsvergleich ab 5:00 ist symptomatisch- und erklärt eigentlich alles ...