Dienstag, 20. Februar 2024

Kardinal Schönborn an deutsche Bischöfe: Einheit mit Rom wahren

das berichtet VaticanNews heute als Schlagzeile. Der Appell des Wiener Kardinals bezieht sich zwar ausdrücklich auf die "vorgesehene Beteiligung von Laien an grundlegenden Entscheidungen" - er lässt sich aber ohne Abstriche auch für die spezifische Ausformung eines eigenen "kirchlichen Arbeitsrechts" in Deutschland anwenden. Die Bischöfe in Deutschland ...
... müssten sich „ernsthaft fragen, ob sie wirklich aus der communio mit und unter dem Papst ausscheren oder sie nicht vielmehr loyal annehmen wollen. Die Weigerung einzulenken, wäre obstinatio - klares Anzeichen eines Schismas, das niemand wollen kann.“ Diesbezügliche Warnungen aus Rom zu ignorieren, wäre aus seiner Sicht fahrlässig.
weitere Quelle: katholisch.de

Dass der "deutsche Sonderweg" im Arbeitsrecht in massivem Gegensatz zum universellen Kirchenrecht sowie der eigenen Soziallehre - und damit konträr zum pöpstlichen Lehramt - steht, haben wir schon mehrfach und immer wieder erläutert. Doe theologisch weit überhöhte "Dienstgemeinschaft" steht in einem schwer belasteten historischen Kontext, die daraus abgeleitete Verweigerung von Tarifverträgen und umfassender innerbetrieblicher Mitbestimmung steht etwas gegen die Sozialenzyklika "Mater et magistra" (97) sowie das von den Päpsten immer wieder betonte Gewerkschaftsprinzip.
Dazu auch: ver.di Petition *klick*

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