Montag, 20. November 2023

"Dritter Weg" infrage gestellt: Arbeitskampf in Kirche und Diakonie

in einer Reportage des Deutschlandfunk (Beitrag in der Audiothek) wird am Beispiel des Sofien- und Hufeland-Klinikums Weimar (Thüringen) der "Dritte Weg der Kirchen" thematisiert.
Das Klinikum ist aus der Zusammenführung des Krankenhausbetriebes der diakonischen „Stiftung Sophienhaus Weimar und der städtischen „Hufeland-Kliniken Weimar GmbH" im Jahre 1998 entstanden. Nachdem sich die Stadt Weimar 2004 aus der Trägerschaft des Klinikums zurückzog, übernahm neben der Stiftung Sophienhaus Weimar eine weitere diakonische Stiftung die Trägerschaft des Klinikums.
Das Klinikum ist ein Beispiel dafür, dass alleine die eigentumsrechtliche Zuordnung zu einer diakonischen Stiftung nicht geeignet ist, eine caritative Tätigkeit zu begründen. Wenn - um es anders zu formulieren - das Bistum Eichstätt die Aktienmehrheit eines Ingolstädter Autobauers übernimmt, entsteht auch noch keine caritative Einrichtung, selbst wenn ein Teil der dort produzierten Autos für Notärzte ausgerüstet wird. Entscheidend ist die betriebswirtschaftliche Führung. Und wer sich - nicht einmal zwingend mit der Absicht zur "Gewinnerzielung" - im Markt betätigt, handelt zunächst einmal nicht anders wie jeder private Krankenhauskonzern auch. Bei der Planung und Durchführung des Klinikums standen die ökonomischen und multifunktionalen Notwendigkeiten im Vordergrund. Erst "daneben" ging es um den Menschen, wie das Klinikum selbst in seiner Internet-Präsenz darstellt. Daran ändert auch die Mitgliedschaft im diakonischen Werk nichts. Auf den wegweisenden Beschluss des Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 8 TaBV 76/08 vom 17.03.2009 zum Krupp-Krankenhaus darf verwiesen werden
1. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 16.02.2006 – Az. 3 BV 3/06 – abgeändert.
Es wird festgestellt, dass auf das Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus in Essen das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet.

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