Donnerstag, 27. Januar 2022

Bisherige Entscheidungen des kirchlichen Datenschutzes ...

Die katholischen Datenschutzaufsichten hatten sich bisher mit der Bewertung konkreter Dienste sehr zurückgehalten. Negative Äußerungen unter anderem in Tätigkeitsberichten gab es vor allem zu WhatsApp. Die Katholische Datenschutzaufsicht (KDSA) Ost sieht seit Mitte Dezember 2021 offiziell auch die Verwendung des Messengers Telegram für die dienstliche Kommunikation in kirchlichen Einrichtungen als nicht zulässig an.

Warum man dafür eine eigene Datenschutzaufsicht benötigt, erschließt sich der Redaktion nicht.

Die katholischen "Datenschutzgerichte" sind weiter nicht durch überragende Medienpräsenz aufgefallen. Das deutet darauf hin, dass die - wohl wenigen - Verfahren nicht Streitkunkte betreffen, die für die Öffentlichkeit besonders relevant erscheinen. So hat zwar die Frage des "Kirchenaustritts" inzwischen auch die Datenschutzgerichte erreicht, ob die zugrundeliegende Frage aber (angesichts zunehmender Marginalisierung der Kirchen) von besonderer Bedeutung für die Öffentlichkeit ist, kann dahingestellt werden.

Allenfalls interessant wird im kommenden Jahr wohl nur die Frage, ob das Katholische Datenschutzzentrum Nürnberg trotz der heftigen Bedenken an der Zulässigkeit eines innerkirchlen, dem Staat nicht unterstehenden Datenschutzes noch in diesem Jahr eröffnet wird - und ob dann die Nachfolge des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten Jupp Joachimski (80 Jahre) geregelt werden kann.

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