Mittwoch, 5. August 2020

Vom Umgang mit Pflegepersonal in Belgien und Deutschland

Vom Umgang mit Pflegepersonal in Belgien und Deutschland / Die kirchliche “Dienstgemeinschaft” – oder der lange Schatten des nationalsozialistischen Arbeitsrechts in Deutschland
Unter dieser Überschrift vergleicht derr Europa-Abgeordnete und evangelische Pfarrer Jürgen Klute den Umgang mit der "systemrelevanten Pflege" in Belgien und Deutschland. Er kommt abschließend zu folgendem Resümee:
... Durch Symbolpolitik lassen sich die Missstände im Gesundheits- und Sozialsektor nicht verändern. Dazu bedarf es einer gesellschaftlichen Machtverschiebung, die es ohne Gewerkschaften nicht geben wird. Es reicht nicht, dass die Kirchen über gesellschaftliche Verantwortung nachdenken, sie müssen sie auch wahrnehmen dort, wo sie als dominante Akteuere in der Gesellschaft aktiv sind.
In den Verhandlungen in der ersten Hälfte der 1950 Jahre zur Durchsetzung des arbeitsrechtlichen Sonderweges der Kirchen betonte der damalige Präsident der EKD Kirchenkanzlei Heinz Brunotte gegenüber der Adenauer-Regierung: „Das die Kirche hierbei allen berechtigten sozialen Anforderungen gegenüber den bei ihr Beschäftigten in vollem Umfange nachkommt, ist selbstverständlich.“ (Heinz Brunotte als Präsident der EKD Kirchenkanzlei in einem Brief an den damaligen Bundesarbeitsminister vom 12. 06. 1950). Und wenig später bekundete Rechtsanwalt Eichholz, der die Innere Mission im Rahmen der Verhandlungen zum Bundespersonalvertretungsgesetz vertrat: „Gerade aus dem Geist der Dienstgemeinschaft heraus sind wir nicht bestrebt, weniger als die anderen zu tun.“ (Kurzprotokoll der 15. Sitzung des Unterausschusses Personalvertretung vom 20. September 1954 in Bonn, Deutscher Bundestag.)
Die beiden Kirchenvertreter haben der Adenauer-Regierung zugesagt, auf keinen Fall hinter den Arbeitsbedingungen in der freien Wirtschaft zurückzubleiben. Wenn diese Zusage noch immer gilt, dann reicht es unter den heutigen Bedingungen im Gesundheits- und Sozialsektors nicht mehr aus, dass die Kirchen auf ihren gewerkschaftsfeindlichen arbeitsrechtlichen Sonderweg verzichten, sondern sie müssen zudem eine vollständig paritätische Unternehmensmitbestimmung einführen, weil es sich hier um eine gesellschaftliche Aufgabe handelt, wie in dem oben erwähnten Interview mit Bernd Hontschick in der Frankfurter Rundschau dargelegt wird, und sie müssen sich dafür einsetzen, dass der Gesundheits- und Sozialsektor nicht weiterhin einer marktwirtschaftlichen Logik unterworfen wird, sondern wieder der Logik der öffentliche Daseinsvorsorge folgt.
Das ergibt sich aus den Erfahrungen der Corona-Krise.
Quellen:
1) Gewerkschaftsforum.de
https://gewerkschaftsforum.de/vom-umgang-mit-pflegepersonal-in-belgien-und-deutschland-die-kirchliche-dienstgemeinschaft-oder-der-lange-schatten-des-nationalsozialistischen-arbeitsrechts-in-deutschland/#more-8793

2) Europa-Blog
https://europa.blog/vom-umgang-mit-pflegepersonal-in-belgien-und-deutschland/

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