Die am 27. April 2015 durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands neu gefaßte Grundordnung sollte "fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der zentralen Stelle" (Artikel 5, Abs. 5 GO) die Neufassung der Loyalitätsobliegenheiten in Artikel 5 GO hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit einer Überprüfung unterzogen werden.
Einzelheiten dieser Überprüfung sind nicht bekannt.
Eine Klärung der unter Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände verbreiteten Frage, ob ein Konfessionswechsel zur Kündigung führen kann, ist jetzt in Freiburg erfolgt.
Im Erzbistum Freiburg wurde eine Erzieherin zum 30.9.2020 gekündigt, nachdem sie aus der Katholischen Kirche ausgetreten ist, um in die Altkatholische Kirche einzutreten.
- Lahrer Zeitung 17.7.: Erzieherin wegen Religion gekündigt
- Lahrer Zeitung 7.8.: Kündigung - Kirche bleibt beim Nein
- Baden Online 11.8.2020: Entscheidung des Freiburger Erzbischofs - Auf den Kirchenaustritt erfolgt die Kündigung
- Stuttgarter Zeitung 11.8.: Auf den Kirchenaustritt erfolgt die Kündigung
- Badische Zeitung 13.8.2020: Offener Brief übt Kritik am Erzbischof
- Lahrer Zeitung 13.8.: Streit um Kündigung brodelt weiter
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