Freitag, 6. Dezember 2019

Geschieden und Wiederverheiratet - ein Kündigungsgrund? Gedanken zu Nikolaus ...

Nachdem der EuGH (Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 - wiederverheirateter Chefarzt - wir berichteten am 11. September letzten Jahres) wieder einmal ein Urteil gesprochen hat (die Kirchenentscheidungen des EuGH prägen zunehmend die Rechtslandschaft) wird heute, am Nikolausfest, eine Nachricht aus dem Vatikan bekannt, die das Thema vom Ethos der Kirche her beleuchtet:
Radio Vatikan berichtet *) unter der Überschrift:

Papst: Kirche muss an der Seite von Geschiedenen stehen

Papst Franziskus hat sich einmal mehr dafür ausgesprochen, dass die Kirche an der Seite von Geschiedenen und Wiederverheirateten stehen sollte. Es gehe um einen „Weg der Begleitung und der geistlichen Unterscheidung, um Lösungen zu finden“, wie das der „großen moralischen Tradition der Kirche“ entspreche.
...
Franziskus bezog sich ausdrücklich auf sein Schreiben Amoris laetitia. In einer Fußnote des achten Kapitels wird dort Geschiedenen, die wieder geheiratet haben, in Ausnahmefällen die Teilnahme an der Kommunion erlaubt. Das Schreiben war das Ergebnis eines synodalen Prozesses (einschließlich zweier Bischofssynoden), um die katholische Ehe –und Familienpastoral zu erneuern.
„Kasuistik ist nicht christlich“
Man könne auf die Lage dieser Menschen „kasuistisch“ eingehen, so der Papst. Doch das sei „nicht christlich, auch wenn es kirchlich sein kann“. Sein Ansatz sei ein anderer, nämlich der, der dem kirchlichen Lehramt entspreche. Daran schloss er dann den Hinweis auf Amoris laetitia an.

Mit anderen Worten:
die in der deutschen katholischen Kirche bis vor einigen Jahren (auch offiziell in der Grundordnung) vertretene Auffassung, die Wiederverheiratung geschiedener Mitarbeiter sei ein zwangsläufig zur Kündigung führender Loyalitätsverstoß ist "kasuistisch", aber nicht christlich und entspricht nicht dem kirchlichen Lehramt.
wow

Damit dürfte das Pendant zur Rechtsprechung des EuGH hergestellt sein, die maßgeblich auf das "Ethos der Religionsgemeinschaft" abhebt. Und das "Ethos der katholischen Kirche" kann in Deutschland nicht anders sein, als in Österreich, Italien - oder eben vom Heiligen Vater selbst interpretiert.

*)
weitere Quelle 1)

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