Mittwoch, 18. Juli 2018

Auch die Regionalkommission Baden-Württemberg übernimmt den Beschluss der Bundeskommission der AK "1:1"

Die Regionalkommission Baden-Württemberg hat heute den Beschluss der Bundeskommission der
AK vom 14. Juni 2018 "eins zu eins" übernommen.

Info der Mitarbeiterseite der RK Baden-Württemberg als pdf

Damit hatten jetzt alle Regionen den BK-Beschluss auf der Tagesordnung.  Bayern, Mitte und NRW und heute Baden-Württemberg haben die Bundesbeschlüsse 1:1 übernommen, in der Region Nord gab es keine Verständigung.
Die Region Ost "profitiert" von einem Beschluss vom Dezember 2017, der auf ein Vermittlungsverfahren zurückgeht, der automatische, terminlich schon festgelegte Anpassungsschritte vorsieht, die Prozentverhältnisse zu den sogenannten mittleren Werte als Tabellenwerte festlegen.

Weil der Hinweis sich sonst schwer finden lässt: der Beschluss der Bundeskommission vom 14. Juni 2018 basiert wesentlich und substantiell auf dem Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018. Wie fast schon gewohnheitsmäßig werden die Erhöhungsschritte üblicherweise so verschoben, dass das Gesamtniveau sowie die Tabellenwerte am Ende der (TVöD-)Laufzeit "passen". So wird bei der Caritas der 2. Erhöhungsschritt vom 1.4.2019 auf den 1.1.2019 vorgezogen, womit der um 3 Monate verzögerte 1. Erhöhungsschritt (1.6. statt 1.3.2018) kompensiert werden soll und weitgehend kompensiert wird.

In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Hinweis:
Die gestrige Presseerklärung des Deutschen Caritasverbandes "Tariflohn in der Pflege"* lässt zwei Aspekte unerwähnt, die nicht unbedeutend sind:


  1.  die genannten Vergütungswerte gelten nicht überall. Die P7-Vergütung für Fachkräfte bewegt sich aktuell nur im Westen (ohne die Region Nord) zwischen 2711,98  und 3391,28 €. Im Osten liegen die Werte zwischen 2576,38 und 3221,73 €. Im TVöD existiert diese Differenz nicht.
  2. Die Caritas leistet sich mit der P4-Vergütungsgruppe für die Pflegehelfer ohne Ausbildung ein Vergütungsniveau, das deutlich unter dem des TVöD liegt. Während im TVöD die Pflegehelfer mit 2177,82 und 2815,21 € in der P5 vergütet werden, liegt die entsprechende Pflegehelfervergütung P4 zwischen 2178,92 und 2381,36 €.
    Im 1. Jahr liegt die Vergütung für Pflegehelfer bei der Caritas tatsächlich 1,10 € im Monat über der entsprechenden Vergütung im TVöD. Im 2. Jahr kehrt sich das Verhältnis dramatisch um: dann verdient der Pflegehelfer im TVöD stündlich 90 Cent mehr als in der AVR Caritas und in der höchsten Stufe liegt die Vergütung dann noch einmal 433,95 € monatlich auseinander.  


*Die Presseerklärung des DCV vom 17.7.2018 im Wortlaut:

Caritas-Präsident Peter Neher macht deutlich, dass die in der Pflege beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Caritas schon heute auf dem Niveau entlohnt werden, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert.
„Eine Pflegefachkraft bei der Caritas verdient in der Regel zwischen 16 und mehr als 20 Euro pro Stunde“, betont Neher.  Daraus ergibt sich ein Monatslohn zwischen 2.700 bis 3.400 Euro, der damit bereits über dem vom Jens Spahn geforderten Lohnniveau liegt. Caritas-Pflegekräfte in der Altenhilfe werden zudem gleich vergütet wie ihre Kollegen im Krankenhaus. Für alle gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern ausgehandelt werden und u.a. die Entlohnung regeln.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege leisten täglich eine unverzichtbare und wichtige Arbeit. Dies muss sich auch in der Entlohnung zeigen“, betont Neher. Das Ziel des Ministers, die Tarifbindung in der Pflege zu erhöhen, sei daher zu begrüßen. Einrichtungen der Caritas machten die Erfahrung, dass sie im Wettbewerb mit privaten Trägern aufgrund des Lohnniveaus bei der Belegung der Plätze benachteiligt werden.
Laut der amtlichen Pflegestatistik vom Statistischen Bundesamt aus dem Jahr 2015 arbeiten 1.085.758 Personen in der ambulanten und stationären Pflege, davon 147.205 in katholischen Einrichtungen und Diensten. Dies entspricht einem Anteil von 13,6 Prozent.

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