Dienstag, 28. August 2018

Kirchliche Wohlfahrtsverbände erhalten Unterstützung durch Arbeitgeberverbände beim Kampf gegen (allgemeinverbindliche) Tarifverträge in der Altenpflege

Die TAZ hat vor ein paar Wochen (TAZ 10.8.2018) unter dem Titel "Nicht mit Verdi an einem Tisch" über einen drohender Tarifkonflikt in der Altenpflege berichtet.

Dem Artikel stellt die Probleme dar, mit denen sich die Koalitionspolitiker von Union und SPD bei ihrem Vorhaben konfrontiert sehen, die Bezahlung in der Altenhilfe nach Tarif zu stärken.

Die große Koalition der Politik sieht sich in der Altenpflege einer großen Koalition der Tarifvertragsverweigerer und -verächter gegenüber, für die Tarifverträge ein Eingriff in die Tarifautonomie darstellen oder das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verletzen, also in dieser Beziehung Teufelszeug sind.
Inzwischen hat man auch einen gemeinsamen Titel für die Tarifvertragsverweigerung: "Arbeitsvertragsrichtlinien", die es inzwischen in einer evangelischen (diakonischen) und katholischen (caritativen) Fassung sowie auch in einer säkularen Fassung (beim BPA Arbeitgeberverband) gibt.


Bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden ist bei der Gestaltung der jeweiligen Arbeitsvertragsrichtlinien das Vorbild des TVöD immer deutlich erkennbar, wenn auch die Abweichungen sich regelmäßig immer eher nach unten entwickeln.

Die AK der Caritas bekehrt üblicherweise die TVöD-Tabellen mit leichter Verspätung zum 3. Weg und topft sie anschließend (aus dem TVöD) in die AVR um.

Für eine ernsthaftere Beschäftigung mit dem Thema empfehlen wir den Report der Hans-Böckler-Stiftung "Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine auf dem Weg liegen."

Und eine besonders breite Beteiligung ist der Fachtagung Altenpflege zu wünschen, die kommende Woche, vom 3. bis 4. September 2018 in Göttingen stattfindet und die sich im Wesentlichen den Fragen widmet, welche Optionen bestehen, wenn man die eigene berufliche Zukunft nicht den Arbeitgebern und Politikern überlassen will.

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