Sonntag, 1. April 2018

BREAKiNG NEWS - Papst Franziskus mischt sich in Deutschlands Gewerkschaftsstreit ein

Wie aus einem bisher noch geheim gehaltenen Schreiben des Vatikans an die Deutschen Bischöfe hervorgeht, fordert der Heilige Vater diese auf, die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (GrO) radikal zu kürzen.

Der Heilige Vater soll dazu den Deutschen Bischöfen zur Ausgestaltung die folgenden Anweisungen gegeben haben.

§ 1:
Alle Finanzdirektoren, Ökonomen und sonstigen Vermögensverwalter sind verpflichtet, bei der Beschäftigung von Arbeitskräften das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen, insbesondere den Vorgaben des päpstlichen Lehramtes wie den Sozialenzykliken, zu beachten (c. 1286 CIC).

§ 2:
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas sowie die KODAen der verfassten Kirche sind verpflichtet, unverzüglich die Anwendung des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes in der für die Kommunen Deutschlands geltenden Fassung (TVöD-kommunal) zu beschließen, bis die Finanzdirektoren, Ökonomen und sonstige Vermögensverwalter eigene Gesamtarbeitsverträge für ihre Einrichtungen mit der für sie zuständigen DGB-Gewerkschaft abgeschlossen haben (c. 1290 CIC; Mater et Magistra, 97)

§ 3:
Die bisher nach MAVO gebildeten Mitarbeitervertretungen werden bei Einrichtungen des Privatrechts in Betriebsräte, bei Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Personalräte umgewandelt (c. 1286 CIC; Mater et Magistra, 91).
Die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) bleiben als Konzernbetriebsräte und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) unter Berücksichtigung des Europäischen Betriebsrätegesetzes (EBRG) erhalten.

§ 4:
Alle entgegen stehenden Vorgaben des Partikularrechts sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben (c. 6 § 1. 2° CIC).

Gegeben in Rom, bei Sankt Peter, am Ostersonntag 2018

1 Kommentar:

  1. Dem aufmerksamen Leser wird es nicht entgangen sein - der gestrige Ostersonntag 2018 viel auf den 1. April ....

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