Sonntag, 5. Februar 2017

Sonntagsnotizen - Prof. Dr. Claudia Schubert zum Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention auf das kirchliche Arbeitsrecht


"... die übermäßige Beschränkung der Interessenvertretung durch die Gewerkschaften im Rahmen des Dritten Weges lässt sich nicht mit Art. 11 Abs. 1 EMRK vereinbaren. Insoweit verstößt die von der katholischen Kirche gewählte Ausgestaltung des Dritten Weges gegen die Vorgaben des EMRK"
in KuR 2016 S. 165 - 180

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