In der regionalen Fassung der AK, bei der die Caritas-Musik spielt, sei es gelungen einen Flickentarif zu etablieren, der gegenüber dem Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes zwei wesentliche Vorzüge genieße
- die regionale Differenzierung hebe sich in ihrer bunten Gestaltung deutlich von der öden Einheit des öffentlichen Dienstes ab. Auch der Raum unterhalb des Niveaus des TVöd liesse sich erfreulich vielfältig gestalten, was sich auch in einem stetig steigenden Umfang der Textfassung der AVR niederschlage.
- der Begriff "Flickentarif" sei deutlich kürzer als der Begriff "Flächentarifvertrag" und der Verzicht auf den formalistischen Vertragsbegriff erleichtere es auch, die Vergütung der Caritasbeschäftigten als das zu betrachten, was sie eigentlich sei: eine freundliche, freiwillige Gabe des Dienstgebers und keine kalte vertragliche Leistung.
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