Versuch der Fremdsteuerung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)
„Mit einer gegen den Willen der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) vorgenommenen Einrichtung einer Kommission macht die Staatsregierung überdeutlich, dass sie die VdPB als verlängerten Arm des Gesundheitsministeriums wertet, nicht als eigenständiges Organ der Selbstverwaltung von Pflegekräften“, empört sich Dr. Robert Hinke, Fachbereichsleiter für Gesundheit & Bildung in ver.di Bayern: „Die Zusammensetzung und Kompetenzen der Kommission stehen der Idee der Selbstverwaltung entgegen. Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau beobachten.“ Die geplante Einführung einer Registrierungspflicht von Pflegekräften muss mit einem für diese erkennbaren Benefit verknüpft werden.
Mit der Mitte des Jahres erfolgten Novellierung des Bayerischen Pflegendengesetzes (BayPfleG) wurde entgegen den Stellungnahmen von VdPB und ver.di die Einrichtung einer Kommission zur Reform, Weiterentwicklung und Evaluierung der VdPB betrieben und beschlossen. Zur Befriedung der Gemüter heißt es im Gesetzestext, dass das Staatsministerium eine Kommission einberufen „kann“, aber eben nicht muss. Das höchste Organ der VdPB, deren Delegiertenversammlung, hat sich erst am 27. Juni „mit aller Entschiedenheit“ gegen die „vorliegende Konstruktion und Zusammensetzung der Kommission“ ausgesprochen: „Die VdPB positioniert sich gegen die geplante Einrichtung, mindestens aber gegen die geplante Besetzung der Kommission (Pflegendenvereinigungsgesetz).“ „All dies hält das Gesundheitsministerium aber nicht davon ab“, so Carolin Hack, Vorstandsmitglied der VdPB und bei ver.di-Bayern verantwortlich für den Bereich Ausbildung im Gesundheitswesen, „von der Kann-Regelung Gebrauch zu machen.“
Zur Reform und Weiterentwicklung der VdPB wird dieser ein federführendes Gremium beigestellt, welches sich mehrheitlich aus erklärten Gegnern des bayerischen Weges einer Alternative zur Kammer zusammensetzt: Von den 13 Kommissionsmitgliedern werden nur fünf von der VdPB und acht vom sogenannten Bayerischen Pflegerat und der Dekanenkonferenz Pflegewissenschaft bestellt. „Die demokratische Legitimation für ein derart weitreichendes pflegepolitisches Mandat darf als fragwürdig gelten“, bemerkt Heinz Neff, Fachsekretär für den Krankenhausbereich in ver.di Bayern: „Im Pflegerat sind neben Berufsverbänden der Pflegenden auch eher arbeitgebernahe Vereine wie der Verband der Pflegedienstleitungen Psychiatrischer Kliniken Bayern e.V. oder der Verband der PflegedirektorInnen der Universitätsklinika e.V. Mitglied. Die Konferenz der Dekan*innen vertritt wiederum pflegewissenschaftliche Fachbereiche bzw. Institute. Auch hier können wir kein Mandat im Sinne der Selbstverwaltung der Pflegenden erkennen.“ Offenkundig bedenklich wird die Zusammensetzung, nachdem die Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft gem. e.V. jüngst dem Deutschen Pflegerat e.V. beigetreten ist. Allein ver.di Bayern repräsentiert mehr Pflegekräfte als sämtliche Berufsfachverbände der Pflege bundesweit. „ver.di ist gerade im Pflegebereich eine wachsende Organisation, die ausschließlich Beschäftigteninteressen vertritt“, betont Hinke: „Dass die gewerkschaftliche Arbeitnehmervertretung nicht eigens berücksichtigt wird, ist sicher kein Zufall.“
Die Stimmengewichtung von 5 zu 8 würde selbst durch einen vom Ministerium bestellten Vorsitzenden der Vereinigung der Pflegenden kein Patt in der Kommission ermöglichen. Genauso wenig verträgt es sich, dass ausgearbeitete Empfehlungen sich nicht an die VdPB, deren Vorstand und Mitglieder richten, sondern dem Staatsministerium vorgelegt werden. „Ein erkennbarer Versuch der Fremdsteuerung einer Selbstverwaltung“, vermerkt Hinke kritisch: „Jede demokratische Organisation hat Anspruch darauf, ihre inneren Angelegenheiten über ihre gewählten Organe selbst zu bestimmen.“
Wie inzwischen offenkundig wurde, soll sich die geplante Kommission aber nicht nur mit allgemeinen Fragen der Weiterentwicklung der VdPB befassen, sondern auch ganz konkret mit der ministeriell anvisierten Registrierungspflicht von Pflegekräften in Bayern. Damit wird gleichsam in die operative Arbeit und die Autonomie des Vorstandes der VdPB hineinregiert.
Die Einführung einer fortlaufenden Registrierungspflicht beruflicher Veränderungen und Fortbildungen wird von den meisten Pflegekräften als Gängelung wahrgenommen. „Wir wissen, dass die umstrittene Registrierungspflicht kommt und dass wir das nicht mehr grundlegend problematisieren können. Jetzt gilt es, die Registrierungspflicht konstruktiv auszugestalten, sie also beispielsweise mit einem Freistellungsanspruch für Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zu verknüpfen“, so Hack. In diesem Sinne hat sich die Gewerkschaft ver.di auch gegenüber dem Staatsministerium eingebracht. „Die Registrierungspflicht wird unter anderem mit Mängeln der statistischen Datenlage begründet“, kritisiert Hinke „als hätten wir hinsichtlich des Personalmangels, der demographischen Entwicklung oder der Belastungssituation in der Pflege ein Erkenntnisdefizit. Nicht die Datenlage ist das Problem, es fehlt am politischen Willen die Verhältnisse im Sinne der Versorgung und Pflegenden umzukrempeln.“
Die Gewerkschaft ver.di hat an der Entstehung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) als einer „bayerischen Alternative“ zum Kammermodell maßgeblich mitgewirkt. In ihren Aufgaben und Rechten ist die VdPB den Kammern weitgehend gleichgestellt, beschreitet aber in ihrer Mitgliederstruktur einen eigenen Weg. So wurde auf eine Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge verzichtet – bewusst auch auf eine Pflichtregistrierung. Pflegehelfer*innen können Mitglied werden, womit eine berufspolitische Spaltung der Pflege, wie es das in den meisten Ländern von den Pflegekräften abgelehnte Kammermodell vorsieht, verhindert wurde. Als ein zentrales Plus sahen wir zudem die Einbeziehung von Berufsfachverbänden und Gewerkschaften. Letzteres wurde mit der jüngsten Novellierung abgeschafft. „Ein schleichendes Zurechtstutzen des Erfolgsmodells VdPB werden wir nicht tatenlos hinnehmen“, bekräftigt Hinke.
Quelle: Pressemeldung ver.di Bayern
Caritas-Verdi
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Donnerstag, 14. November 2024
Selbstverwaltung auf bayerische Art!
Dienstag, 12. November 2024
Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2025
Die Antwort ist klar: Wir halten Kurs! Die Tarifverträge sind fristgerecht gekündigt, unsere Forderungen stehen: Jetzt sind Bund und kommunale Arbeitgeber am Zug, ihrer Verantwortung Euch gegenüber gerecht zu werden. Unabhängig davon, wann die Bundestagswahlen statt finden: Es wird zu jedem Zeitpunkt eine Bundesregierung geben, die diese Verantwortung zu tragen hat.Quelle und mehr: ver.di
ver.di geht mit einer Forderung nach einem Volumen von acht Prozent mehr Geld, mindestens aber ein Plus von 350 Euro monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten in die Verhandlungen.
Montag, 11. November 2024
Bistum Speyer: gemeinsame Trägergesellschaft für alle KiTAs
Das Bistum Speyer möchte seinem Kita-Personal Arbeit abnehmen. Dafür sollen katholische Kindertagesstätten in der Pfalz und der Saarpfalz ab Januar 2025 unter dem Dach einer gemeinsamen Trägergesellschaft zusammengefasst werden.berichtet das Domradio. und fühhrt aus:
Mit der Reform sollen die Pfarreien und die dort tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen von Verwaltungsarbeit entlastet werden, wie das Bistum Speyer am Samstag mitteilte. Für die organisatorische Neuaufstellung und die Eingliederung aller 230 katholischen Kitas auf Bistumsgebiet in die neue "Kita gGmbH Bistum Speyer" sind zwei Jahre vorgesehen.als "primär bayrischer Blog" möchten wir darauf hinweisen, dass die Aufzählung des Domradio unvollständig ist. Eine entsprechende große Trägerstruktur gibt es auch im Bistum Eichstätt. Darüber hinaus sind auch in anderen (Erz-)Diözesen entsprechende Verbünde gebildet. So bestehen überpfarrliche Verbünde im Erzbistum München-Freising, soweit die Erzdiözese nicht sogar selbst den Betrieb (= Trägerschaft) von pfarrlichen KiTAs übernommen hat. Im Bistum Augsburg sind auf Dekanats-Ebene (in etwa den Landkreisen vergleichbare kirchliche Strukturen) solche Verbünde gebildet.
Vorbilder Mainz und Trier
Die katholischen Kindergärten in der Pfalz und in den zum Bistum Speyer gehörenden Orten des Saarlandes mit ihren 3.500 Beschäftigten betreuen aktuell rund 16.000 Kinder. Ähnliche Trägerverbände wie den vom Bistum Speyer geplanten existieren bereits in den Bistümern Trier und Mainz.
Hintergrund ist, dass bei zunehmenden Priester- und Pfarrermangel die örtlichen Seelsorger mit dem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für pfarrliche Kindergärten überlastet sind. Und auch die Bereitschaft, ehrenamtlich tätiger Mitglieder der Kirchenverwaltungen diese Aufgaben zu übernehmen, mit immer mehr ab.
Der neue Kita-Träger im Bistum Speyer nimmt am 1. Januar die Arbeit auf, wie das Bistum auf seiner homepage berichtet.
„Wir schaffen damit Freiräume für die Pastorale Arbeit in unseren Kitas, indem wir unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort von Verwaltungsarbeit für die Kitas entlasten. Gleichzeitig werden auch die vielen ehrenamtlichen Mitglieder in den Verwaltungsräten Entlastung erfahren, da die Kirchengemeinden nicht mehr in der Trägerfunktion sind. Nicht zuletzt erwarten wir aber auch deutliche Synergieeffekte durch eine einheitliche zentrale Kita-Verwaltung in der künftigen Kita gGmbH. Bei allen Veränderungen ist es uns aber sehr wichtig, dass die Kitas auch unter der neuen Trägerschaft pastorale Orte, Segensorte, in unseren Pfarreien und Gemeinden bleiben.“Wenn man die Verwaltung der (eigentlich kommunalen Pflichtaufgabe) Kindertagesstätten nicht den säkulären Kommunen anbieten möchte - möglicherweise noch in Verbindung mit einer finanziellen Zusage durch die Kommune, ein Defizit zu übernehmen - liegt die Bildung entsprechender Verbünde mit professioneller Verwaltung nahe. Ob damit aber die im Subsidiaritätsgrundsatz artikulierte Pluralität von Kindertagesstätten erreicht wird, ist eine andere Frage. Was unterscheidet eine "Kita gGmbH" mit nur noch nomineller kirchlicher Trägerschaft von einem gewerblichen KiTA-Konzern "Mc Kita"?. Ist das nur die Umsetzung traditionell kirchlich geprägter Festlichkeiten wie Martinsumzug, Nikolausbesuch oder eine Weihnachtskrippe in einer Ecke des Eingangs?
...
Wir vermissen bei beiden Meldungen über Allgemeinplätze hinausgehende konkrete Aussagen, wie eine christliche, katholische Erziehungsethik in solchen Verbünden umgesetzt werden soll. Aber vielleicht gibt es - insbesondere angesichts der vielen Mißbrauchsskandale - eine solche speziell christlich geprägte Erziehungsethik gar nicht. Auch das Bistum Speyer bleibt in seiner o.g. Pressemeldung nur bei rationalen Zahlenangaben konkret:
Die Gesellschaft wird am 1. Januar 2025 gegründet; Die ersten Kindertageseinrichtungen werden dann zum 1. Januar 2026 in die neue Gesellschaft übergehen. Bis zum 1. Januar 2027 soll dieser Prozess des Übergangs für alle Einrichtungen abgeschlossen sein. Im Bistum Speyer gibt es rund 230 Kitas, in denen rund 16.000 Kinder betreut werden. In den Kitas sind insgesamt 3.500 Personen beschäftigt, davon 2.700 pädagogische Fachkräfte und 800 Kräfte im Bereich Hauswirtschaft und Reinigung.
Als Blog zum kirchlichen Arbeitsrecht möchten wir noch eine Anmkerung machen und daraus folgend Fragen stellen:
Es wird spannend, wie die kirchlichen Mitarbeitervertretungen in dem Übergangsprozess eingebunden und die sich ergebenden Rechtsfragen geregelt werden. Beispielsweise:
Was passiert mit einer bestehenden Mitarbeitervertretung (MAV), wenn deren Mitglieder durch den Trägerwechsel zur gGmbH - mit oder ohne einer dort gebildeten MAV - gehören?
Was passiert mit den in den Pfarreien verbleibenden Beschäftigten, wenn durch die Ausgliederung der KiTA nicht mehr genügend Mitarbeitende zu Bildung bzw. Erhaltung einer eigenen Mitarbeitervertretung verbleiben?
Wetten, dass sich die Akteure im bischöflichen Entscheidungsgremium, das die Bildung der "Kita gGmbH Bistum Speyer" beschlossen hat, darüber am Wenigsten Gedanken gemacht haben? Wenn denn die bestehenden MAVen oder zumindest eine Diözesane Arbeitsgemeinschaft überhaupt eingebunden wurden ...
Samstag, 2. November 2024
Wenn die Blätter fallen ....
Donnerstag, 24. Oktober 2024
Dilexit nos: Neue Enzyklika von Papst Franziskus
VaticanNews kündigt diese vierte Enzyklika im Pontifikat von Jorge Mario Bergoglio im Internet an.
Franziskus selbst hatte die Veröffentlichung im Herbst bei der Generalaudienz auf dem Petersplatz am 5. Juni (dem Monat, der traditionell dem Heiligsten Herzen Jesu gewidmet ist) angekündigt und den Wunsch geäußert, dass der Text die Menschen dazu anregen möge, über die Aspekte „der Liebe des Herrn nachzudenken, die den Weg der kirchlichen Erneuerung erhellen können; aber auch, dass er einer Welt, die ihr Herz verloren zu haben scheint, etwas Wichtiges sagen möge“. Der Papst erklärte bei dieser Gelegenheit auch, dass das Dokument „die wertvollen Überlegungen früherer lehramtlicher Texte und eine lange Geschichte, die auf die Heilige Schrift zurückgeht, zusammenfassen wird, um heute der ganzen Kirche diesen Kult, der von geistiger Schönheit erfüllt ist, neu vorzuschlagen“.Auch "Kirche und Leben" weist auf die Erscheinung und die Bedeutung von Enzykliken als päpstliche Lehrschreiben hin.
Eine Enzyklika ist ein päpstliches Lehrschreiben. Es ist an die katholische Weltkirche, gelegentlich zudem an „alle Menschen guten Willens“, also auch an Nichtkatholiken, gerichtet. Enzykliken beanspruchen ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Sie werden in der katholischen Kirche als Ausdruck der obersten Lehrgewalt des Papstes verstanden, sind aber keine unfehlbaren Lehrentscheidungen im dogmatischen Sinn.
Auch wir werden dieses neue lehramtliche Schreiben sicher studieren, wollen uns aber nicht an Spekulationen darüber beteiligen, ob die Enzyklika auch dem Umgang (insbesondere kirchlicher) Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitenden und deren gewerkschaftlichen Rechten anspricht. Es gäbe da ja auch im Vatikan den einen oder anderen Anlass.
Weil wir die Enzyklika erst besprechen können, wenn wir sie gelesen haben, und am 28.10. die bayerischen Herbstferien beginnen, werden wir mit diesem Beitrag wohl wieder unsere Blogpause antreten. Sie wird voraussichtlich bis Anfang November andauern.
Mittwoch, 23. Oktober 2024
Studie: Rund 306.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder fehlen
Während in diesem Jahr der Berechnung zufolge in Westdeutschland 277.900 Plätze für unter Dreijährige fehlen, sind es in Ostdeutschland lediglich 28.200. Im Jahr 2023 lag die Lücke in Westdeutschland noch bei 310.200 Plätzen, im Osten bei 34.200. Ein konstanter Rückgang des Plätzemangels ist den IW-Zahlen aber nicht zu entnehmen. Insgesamt war das Ausmaß des ungedeckten Bedarfs an Kita-Plätzen für unter Dreijährige in den vergangenen zehn Jahren schwankend - aber auf hohem Niveau. In der Berechnung wurden nach Angaben des Studienautors Wido Geis-Thöne sowohl potenzielle Krippenplätze als auch mögliche Betreuungsplätze bei Tagesmüttern oder Tagesvätern berücksichtigt.
Dienstag, 22. Oktober 2024
Ausbildung und Studium in der Pflege – ihr seid gefragt!
Liebe Kolleg*innen,
die Befragung zum ver.di-Ausbildungsreport Pflegeberufe 2024 läuft und ihr seid gefragt.
Was läuft gut in deiner Ausbildung/deinem Studium? Was nicht?
Mach jetzt mit und fülle unseren Fragenbogen einfach online aus. Das dauert keine 15 Minuten.
Eure Antworten helfen uns, unsere betriebliche und politische Arbeit besser zu machen und konkrete Verbesserungen in der Ausbildung/im Studium zu erreichen.
Die Ergebnisse des letzten Reports haben gezeigt, dass ihr für eine gute Ausbildung mehr strukturierte Praxisanleitung braucht. Deshalb fordern wir einen Mindestumfang von 30 Prozent strukturierter und geplanter Praxisanleitung und bringen diese Forderung in die Politik ein.
Also ran an die Befragung! Verteilt sie weiter und ladet eure Kolleg*innen ein, mitzumachen. Gern auch unseren Insta-Post teilen:
https://www.instagram.com/reel/C_Ne037tTEv/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
Macht jetzt mit und berichtet uns von euren Erfahrungen:
Qualität von Ausbildung und Studium in der Pflege (efs-survey.com)
Bei Fragen wendet euch gerne an: pflegereport@verdi.de
Herzlichen Dank für eure Unterstützung.
Liebe Grüße
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Carolin Hack
Jugendkoordinatorin
ver.di Landesbezirk Bayern
Fachbereich C - Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
ver.di FB C Jugend Bayern
Neumarkter Str. 22
81673 München
Telefon: 089.59977 364
Handy: 01514 3277814
https://gesundheit-soziales-bildung-bayern.verdi.de/jugend
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten durch die zuständigen Stellen der Gewerkschaft ver.di gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung und dem deutschen Datenschutzrecht verarbeitet. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung werden die Daten ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://datenschutz.verdi.de
Sonntag, 20. Oktober 2024
Sonntagsnotizen - zum Kirchenamt
Eine ungetaufte Erzieherin in der KiTa - geht das, oder muss sich die Pädagogin taufen lassen?
Ist die Tätigkeit eines MAV-Mitgliedes oder von MAV-Vorsitzenden die Ausübung eines Kirchenamtes?
Heute möchten wir die Reflektion eines durchaus geschätzten Generalvikars vom 8. Oktober zum Thema wiedergeben (Quelle). Er sieht das "Kirchenamt" wohl auch auf der geistlichen Ebene, dass also die Inhaber eines Kirchenamtes nur geweihte Kleriker sein können - und bestätigt damit unsere Überlegungen, die infolge des II. Vaticanum auch kirchenrechtlich normiert wurden:
"So wie die Ämter des Papstes und der Diözesanbischöfe dogmatisch und subsidiär kirchenrechtlich momentan ausgestaltet sind, sind sie nicht wirklich lebbar und stellen eine permanente Überforderung der Amtsträger dar.", sagt Thomas Schüller in diesem theologisch differenzierten und realitätsorientierten Beitrag. Die Überhöhung des kirchlichen Amtes ist nicht nur eine Überforderung für deren Träger, die dadurch oftmals sich selbst gleich mit überhöhen und die Realität völlig ausblenden. Und die Realität beschreibt Thomas Schüller sehr zutreffend, wenn er darauf aufmerksam macht, dass das kirchliche Amt heute kaum noch auf ernsthafte Akzeptanz stößt: "Kirchenrechtliche Anordnungen wie lehramtliche Weisungen laufen ins Leere, werden von den Gläubigen nicht rezipiert oder ignoriert. Normative Anordnungen, in der Regel Gesetze, die von den Normunterworfenen regelmäßig nicht beachtet werden, verlieren ihre Verbindlichkeit." Die Folgen sind fatal und im kirchlichen Alltag jederzeit zu beobachten: Amtliche Verlautbarungen und Dokumente, lehramtliche Äußerungen, kirchliche Gesetze werden zwar zuweilen noch innerkirchlich aufgeregt diskutiert, eine Wirkung im Leben der Gläubigen haben sie jedoch weitgehend nicht mehr. Letztlich verliert damit auch das kirchliche Amt an Bedeutung und Wirksamkeit. Deshalb ist es so wichtig, in den synodalen Debatten nach ernsthaften Korrekturen und Weiterentwicklungen der Ausgestaltung des Amtes und der Entscheidungsprozesse in der katholischen Kirche zu suchen.Anlass für diese Reflektion war der folgende Artikel, der aber auch eine Trennung von Leitungs- und Weihegewalt befürwortet:
Bischöfliches Amt und Synodalität – kirchenrechtliche Aporien und theologische Fallstricke!(Quelle und mehr)
Bischofssynode in Rom und Synodaler Ausschuss in Deutschland ringen aktuell um das Verständnis von Synodalität. Thomas Schüller (Münster) benennt Aporien, die sich zwischen dem Wunsch nach Synodalität und dem katholischen Verständnis des Bischofsamts ergeben.
...
Judith Hahn kann in ihrer Kirchenrechtssoziologie eindrucksvoll nachweisen, dass zwischen papalem und bischöflichem Anspruch, alles alleine entscheiden und anordnen zu können, und der tatsächlichen Annahme ihrer Vorgaben durch die Normunterworfenen eine Kluft besteht, die faktisch zur nahezu vollständigen Wirkungslosigkeit führt. Kirchenrechtliche Anordnungen wie lehramtliche Weisungen laufen ins Leere, werden von den Gläubigen nicht rezipiert oder ignoriert. Kirchenrechtlich gibt es für Papst und Bischöfe kaum Sanktionsinstrumente, die tatsächlich zu einer Verhaltenskorrektur führen, ausgenommen bei Klerikern und abhängig Beschäftigten. Normative Anordnungen, in der Regel Gesetze, die von den Normunterworfenen regelmäßig nicht beachtet werden, verlieren ihre Verbindlichkeit, taugen nicht, das Miteinander der Gläubigen bezogen auf das Evangelium wirkmächtig zu gestalten.
...
Durch die vom Papstamt abgeleitete monarchische Nachbildung des Amtes des Diözesanbischofs ohne Gewaltenteilung auf dem I. Vatikanum bietet sich der Bischofskonferenz zurzeit nicht wirklich eine Möglichkeit, effektive bischöfliche Kollegialität zu realisieren. Sie steht bei römischen Kurialen, aber auch bei nicht wenigen Diözesanbischöfen selbst, die um ihre uneingeschränkte Amtsvollmacht fürchten, unter dem Generalverdacht, entweder nationale Sonderwege einzuschlagen (Stichwort: Gallikanismus/ Febronianismus) oder faktisch die Amtsgewalt des einzelnen Diözesanbischofs zu unterminieren.
...
In der päpstlichen Praxis, aber auch in Förderplänen einzelner Bistümer, die Frauen in Leitungspositionen bringen, wird kirchenrechtlich erkennbar, dass man hier – wie vor dem II. Vatikanum und wie im alten CIC/1917 – wieder deutlich zwischen Weihe- und Leitungsgewalt unterscheidet. Bekanntlich hatte das II. Vatikanum versucht, beide Gewalten mit dem Begriff der potestas sacra zu einer Einheit zu verbinden. ... Franziskus hat kein Problem damit, Frauen mit umfassender Leitungsgewalt auszustatten. Im gleichen Atemzug allerdings sperrt er sie von der Weihegewalt aus mit dem Hinweis, die Priesterweihe würde sie klerikalisieren und widerspreche ihrem Wesen als Frau. Die Weihe ist nun aber die Grundlage für die Übertragung der höchsten Leitungsämter in der katholischen Kirche, nämlich des Papst- und Bischofsamtes. Sie bleiben Männern reserviert.
...
Es wird spannend zu beobachten, wie sich der Begriff des Kirchenamtes entwickelt.
Bleibt es bei dem Weg des II. Vatikanums, das kirchliche Ämter an das Weiheamt gekoppelt sind? Dann darf und kann aber ein Verstoß gegen das Ämterrecht - mit Ausnahme einer Amtsanmaßung - nicht zu kirchenrechtlichen Sanktionen gegen abhängig Beschäftigte führen.
Wird die Leitungsgewalt von der Weihe getrennt? Auch dann wäre zu beachten, dass abhängig Beschäftigte keine Leitungsgewalt ausüben. Abhängig Beschäftigte werden allenfalls weisungsgebunden tätig - entweder im Einzelfall oder in Form genereller Handlungsvorgaben. "Abhängigkeit" und "Leitungsfunktion" (= materielle Entscheidungskompetenz) schließen sich dogmatisch aus. Auch dann kann es zu keinen kirchenrechtlichen Sanktionen gegenüber abhängig Beschäftigten kommen. Abhängig Beschäftigte sind lediglich im Rahmen ihrer Tätigkeit weisungsgebunden. Und ansonsten sind sie ihrem eigenen Gewissen und auch den staatlichen Rechtsnormen unterworfen. Letztere können sogar vorrangig gegenüber kirchlichen Weisungen sein. Denn eine kirhcliche Weisung, gegen staatliche Rechtsnormen zu verstoßen, überschreitet den verfasungsrechtlichen "Schrankenvorbehalt". Bei Anweisungen, strafbanere Handlungen zu begehen, ist das offensichtlich. Bei einer Anweisung, Ordnungswidrigkeiten zu begehen, muss dieser Vorbehalt genauso gelten. Kein Bischof darf einer oder einem abhängig Beschäftigten anordnen, den Dienstwagen im "Halteverbot" abzustellen. Dann darf aber auch kein Bischof einen abhängig Beschäftigten dazu auffordern, diskriminierende Handlungen zu begehen. Es wäre auch Aufgabe einer MAV, hier auf Rechtstreue im kirchlichen Verhalten zu trennen.
Freitag, 18. Oktober 2024
Kurzbericht von der MAV-Fachtagung in Nürnberg
67 Mitglieder bayerischer Mitarbeitervertretungen evangelischer und katholischer Einrichtungen fanden sich in Nürnberg zu unserer MAV-Fachtagung zusammen. Schwerpunktthema Arbeitszeit. Neben dem Thema Arbeitszeit wurde auch ein Ausblick auf die kommende Tarifrunde im öffentlichen Dienst geworfen, deren Ergebnisse sich auch auf die Arbeitsvertragsrichtlinien im kirchlichen Bereich auswirken. Den Beteiligten ist klar, Lohnerhöhungen, Verbesserungen bei Arbeitszeit, freien Tagen, Urlaub, etc. sind kein Geschenk des Himmels und schon gar nicht der Kirchenleitungen, die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst kämpfen auch für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst. Im Anschluss der Fachtagung fanden sich Gewerkschafter*innen in den MAV'en zusammen, diskutierten und beschlossen eine Soli-Resolution zur Unterstützung unserer Kolleg*innen in der TR ÖD.Diese findet ihr hier!
Dienstag, 15. Oktober 2024
Ver.di zum Urteil des LAG in Sachen "Klinikum Weimar"
Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des StreiksQuelle und mehr
Pressemitteilung vom 11.10.2024
Sophien - und Hufelandklinikum Weimar
Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Endgültiger Ausgang des Rechtsstreits um die Frage der Existenz eines Streikrechts weiterhin offen
Das Thema ist nicht vom Tisch, wir machen weiter
Am 11. Oktober hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren (Schnellrechtsschutz) vorerst die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Erfurt zur Untersagung des für den 14. Oktober 2024 geplanten Streiks bestätigt. Das Landesarbeitsgericht sah sich nicht in Lage, alle Aspekte des rechtlich komplexen Sachverhalts im Eilverfahren zu würdigen. Daher verwies das Landesarbeitsgericht auf das laufende Hauptsacheverfahren, in welchem im Rahmen einer weiterreichenden Prüfung die aufgeworfenen Rechtsfragen nun abschließend geklärt werden müssen. ....
Das Thema beschäftigt die Juristen seit Jahren immer wieder. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Jürgen Kühling, gelangte in einem Gutachten, das er schon im Auftrag der damaligen ÖTV erstellte hatte, zu dem Ergebnis, dass auch im kirchlichen Dienst ein Arbeitskampf zur Erzwingung eines Tarifabschlusses geführt werden dürfe. Das Gutachten, das Wolfram Schiering auf seiner Homepage eingestellt hat, ist auch heute noch von gleicher Aktualität und hat von seiner Argumentationskraft nichts verloren. Denn die verfassungsrechtliche Lage ist unverändert. Wir werden sehen, was der Rechtsweg nun ergibt - und welche neuen Volten sich kirchennahe Juristen ausdenken, um das Streikrecht erneut in Frage - und die Kirchen und ihre Wirtschaftsbetriebe außerhalb der staatlichen Rechtsordnung - zu stellen.
Montag, 14. Oktober 2024
Ver.di Forderungen im Öffentlichen Dienst
Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet:
Verdi und der Beamtenbund dbb verlangen acht Prozent mehr Geld für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen – mindestens aber 350 Euro pro Monat. Warum die Tarifverhandlungen schwierig werden dürften.
....
Verdi-Chef Frank Werneke sagte, es gebe an vielen Stellen des öffentlichen Dienstes eine "extreme Belastungssituation". Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach räumte zwar ein, die Forderungen seien ambitioniert, "aber keineswegs zu hoch". Im öffentlichen Dienst fehlten eine halbe Million Menschen. Viele Kolleginnen und Kollegen litten deshalb an Überlastung.
Zu den weiteren Forderungen gehören unter anderem drei zusätzliche freie Tage für alle sowie ein weiterer freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder. Über ein Arbeitszeitkonto sollen Beschäftigte entscheiden können, ob sie etwa Überstunden ausgezahlt bekommen wollen oder diese auf das Konto gebucht werden sollen. Auszubildende sollen den Gewerkschaften zufolge 200 Euro mehr im Monat bekommen.....
Das HANDELSBLATT informiert:
Die Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund haben ihre Forderung für die nächste Tarifrunde des öffentlichen Dienstes beschlossen. Die Verhandlungen starten im Januar. ...
Im nd wird geschrieben:
Die Verdi-Forderungen für den öffentlichen Dienst sind berechtigt, ....
... Wie diese (Anm.: konfliktträchtige Tarifrunde) verläuft, ist von weitreichender Bedeutung, über die gut 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen sowie die insgesamt fast eine Million Beamt*innen und Pensionär*innen hinaus. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bestimmt indirekt auch die Bezahlung von Millionen weiterer Beschäftigter bei freien Trägern, Kirchen und anderswo.
Hinzu kommt: Dieser Tarifkonflikt ist immanent politisch. Es geht darum, ob die öffentliche Daseinsvorsorge weiter kaputtgespart wird, um Schuldenbremse und Steuervermeidung für Vermögende zu erhalten. Oder ob in das Gemeinwesen investiert wird. Attraktive Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst sind eine solche Investition. Ein Interesse daran haben nicht nur die dort Beschäftigten, sondern wir alle.
Die Süddeutsche Zeitung kommentiert:
Die Gewerkschaft Verdi fordert deutlich mehr Lohn für den öffentlichen Dienst. Völlig zu Recht. Doch es gibt da noch eine Idee, um Berufe mit großem Personalmangel attraktiver zu machen.
... Derzeit wird viel darüber geredet, das die Industrie Jobs abbaut. In anderen Bereichen suchen Arbeitgeber vrezweifelt Personal. Erzieherinnen und Erzieher etwa. ....
... Am besten wäre es, in besonders belastenden Mangelberufen wie der Pflege oder der Kinderbetreuung extra Zuschläge zu zahlen. Zumal nicht überall bei den Millionen öffentlichen Angestellten und Beamten der Stress und der Bedarf gleich groß sind....
Die meisten Beschäftigten in Deutschland wollen weniger Stunden arbeiten. Jedoch würde es den Personalmangel verschlimmern, würde pauschal die Arbeitszeit verkürzt. Verdis Idee besteht nun darin, die Beschäftigten wählen zu lassen. Ob sie die volle Lohnerhöhung nehmen oder lieber einen Teil in Freizeit umwandeln, je nach ihren Bedürfnissen. Auch dieses Modell, für das es Vorbilder gibt, würde Mangelberufe attraktiver machen. ...
Der Tagesspiegel meint:
Acht Prozent mehr für den öffentlichen Dienst: Tarifforderung für 2,5 Millionen Beschäftigte
Verdi, der Beamtenbund und die Gewerkschaften der Polizei und der Lehrer möchten mehr Geld und zusätzlich drei freie Tage. Arbeitgeber bieten zwei Prozent. :
So teuer wie beim letzten Mal wird es nicht ganz.....
Die ZEIT schreibt:
Gewerkschaften für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wollen acht Prozent mehr Gehalt erstreiten. Die Verhandlungen mit Bund und Kommunen dürften aber schwierig werden.
...
Die Gewerkschaften verhandeln für viele Berufszweige – unter anderem für Frauen und Männer, die als Erzieher, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpfleger, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster oder Ärzte arbeiten. Der aktuelle Tarifvertrag läuft nach zwei Jahren zum Jahresende aus.
Nach einer Laufzeit von zwölf Monaten soll neu über das Einkommen verhandelt werden, forderten die Gewerkschaften. Die Beamtinnen und Beamten sollen auf diese Weise zeitnah profitieren. Für die Beschäftigten der Länder wird separat verhandelt. Mit ihrer Forderung liegen ver.di und dbb leicht über der Forderung für die Lohnrunde der Metall- und Elektroindustrie. Die IG Metall hatte sieben Prozent mehr Geld verlangt.
...
2023 hatten Gewerkschaften noch die größte Tariferhöhung im öffentlichen Dienst seit Jahrzehnten erreicht. Damit sollte der damals drastische Anstieg der Verbraucher- und Energiepreise abgefedert werden. Während der Verhandlungen hatte ver.di regelmäßig Stadtverwaltungen, öffentliche Bäder, Müllabfuhren oder Krankenhäuser mit Warnstreiks lahmgelegt.
Verhandelt wird ab 24. Januar. Der Abschluss ist für Mitte März vorgesehen.
Anmerkung:
Die von ver.di in Auftrag gegebene Arbeitszeitbefragung ist die bislang umfangreichste Umfrage zu verschiedenen Arbeitszeitthemen und den sich daraus ergebenden Herausforderungen im öffentlichen Dienst. An der standardisierten Befragung haben sich fast 260.000 Beschäftigte aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes beteiligt.
Damit konnten aufschlussreiche Ergebnisse erzielt werden, die eine Grundlage für kommende Tarifrunden darstellen, aber auch in die langfristige zukünftige Betriebs- und Tarifarbeit einfließen werden. => mehr (klick)
Freitag, 11. Oktober 2024
Breaking news: Landesarbeitsgerichte untersagen Streiks
Update +++ Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben Berlin untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.Quellen und mehr:
ver.di
Kommentar nd: "Überall Verlierer - Das gerichtlichen Verbot des Kita-Streiks trifft alle Beteiligten"
Auch das Thüringer Landesarbeitsgericht hat heute dem Vernehmen nach die vorläufige Untersagung des Streiks am Wophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar bestätigt. Der endgültige Ausgang des Rechtsstreites um das Streikrecht ist damit weiterhin offen.
Quellen und mehr:
mdr Thüringen: