Die Fachtagung Rettungsdienst am 26. Januar 2017 stand unter dem Leitmotiv „Arbeitszeit kritisch bewerten“. Das Thema bewegt: Es fanden 60 Personalräte, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen des BRK, des ASB und der Johanniter sowie gewerkschaftlich aktive Rettungsdienstler aus ganz Bayern zusammen.
Die Arbeitsverdichtung im Rettungsdienst ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Ein belegbarer Sachverhalt der auch von niemandem bestritten und doch von den Verantwortlichen weitgehend ignoriert wird. Der Zeit- und Leistungsdruck und die damit einhergehenden psychischen und physischen Belastungen im Rettungsdienst nehmen Jahr für Jahr zu.
Angesichts dieser Problemlage beschlossen die Teilnehmer auf Anregung der ver.di-Fachkommission Rettungsdienst im Anschluss an die Fachtagung eine gemeinsame Erklärung. Diese stand unter der Überschrift:
„ Arbeit ohne Ende - Grenzen setzen. Erklärung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst“.
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Montag, 30. Januar 2017
Sonntag, 29. Januar 2017
Sonntagsnotizen: Entlastung
...war großes Thema im Saarland und wird es republikweit werden, überall dort, wo sich Kolleginnen und Kollegen aus den Kliniken und anderen Bereichen mit prekär gewordenen Pflegesituationen für das Thema einsetzen.
Für die Beteiligung der Caritas ist hier noch viel Luft nach oben!
Einstweilen: ausführliche Berichte gab es diese Woche aus der Region Saar-Trier zur Streikdelegiertenkonferenz in Dudweiler am 23. Januar:
http://saar-trier.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheit-soziale-dienste-wohlfahrt-und-kirchen/krankenhaeuser/++co++fdd2a944-e212-11e6-90ce-52540066e5a9
Zur Veranstaltung gibt es inzwischen auch ein schönes Video auf Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=p26LY7yQw7o&feature=youtu.be
Für die Beteiligung der Caritas ist hier noch viel Luft nach oben!
Einstweilen: ausführliche Berichte gab es diese Woche aus der Region Saar-Trier zur Streikdelegiertenkonferenz in Dudweiler am 23. Januar:
http://saar-trier.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheit-soziale-dienste-wohlfahrt-und-kirchen/krankenhaeuser/++co++fdd2a944-e212-11e6-90ce-52540066e5a9
Zur Veranstaltung gibt es inzwischen auch ein schönes Video auf Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=p26LY7yQw7o&feature=youtu.be
Samstag, 28. Januar 2017
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK Caritas nicht überrascht ist, dass auch die Beteiligung der Gewerkschaften in den Kommissionen das Wesensmerkmal des 3. Weges der Caritas nichts ändert, nämlich regelmäßig durch entsprechende Verzögerungen hinter den Ergebnissen der Tarifverträge, an denen man sich orientiert, zurückzubleiben und dadurch wirtschaftlicher zu sein. Damit zeige auch der 3. Weg seine Stärke.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 27. Januar 2017
RK Nord: Verzögerte Übernahme der Vergütung für Ärzte in Niedersachsen und Bremen
Der Marburger Bund meldete gestern abend:
Einigung Caritas
Mehr Geld für Ärzte an katholischen Kliniken in Niedersachsen und Bremen
Verzögerte Übernahme
Hannover/Osnabrück, 26.01.2017 – Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich am Abend des 26. Januars geeinigt. Die Ärzte an den katholischen Kliniken in Bremen und Niedersachsen erhalten mehr Geld, müssen anders als ihre Kollegen an den kommunalen Häusern im ersten Schritt jedoch eine verzögerte Erhöhung in Kauf nehmen. In einer ersten Stufe erhöhen sich die Gehälter ab 01.01.2017 um 2,3 Prozent, ab 1. August 2017 um 2,0 und ab 1. April 2018 um 0,7 Prozent.
Mit einer Marburger Bund-Unterschriftenaktion hatten über 600 Caritas-Ärztinnen und -Ärzte in Bremen und Niedersachsen zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht länger bereit sind, auf die Übernahme der Gehaltsanpassung aus dem TV-Ärzte/VKA zu warten. Die Betroffenen forderten die Übernahme rückwirkend zum 1. September 2016, um mit der Vergütung ihrer Kolleginnen und Kollegen an den kommunalen Kliniken gleichgestellt zu sein. Die Dienstgeber hatten dagegen den 1. Mai 2017 für die Übernahme vorgesehen.
Mittwoch, 25. Januar 2017
Gib der Rentenkampagne (d)eine Stimme!
ver.di und die anderen Einzelgewerkschaften im DGB haben gemeinsam eine
Rentenkampagne gestartet. Denn das Rentenniveau sinkt politisch gewollt seit Jahren, die Altersarmut steigt. Beschäftigte müssen immer länger arbeiten, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erreichen. Ein Kurswechsel in der Rentenpolitik ist dringend nötig: Wir brauchen jetzt eine Stabilisierung und anschließend die Wiederanhebung des gesetzlichen Rentenniveaus und gezielte Schritte, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen Die Rente muss für ein gutes Leben reichen. Auch morgen.
Mehr erfahren...
Dienstag, 24. Januar 2017
Erster Warnstreik im Saarland am 23. Januar 2017
Einstimmig und ohne Enthaltungen wurde im Rahmen des Warnstreiks im Saarland die unten dokumentierte Resolution verabschiedet. Die Kolleginnen und Kollegen fordern darin „umgehend Entlastung“ und mehr Personal für die Krankenhäuser und zeigen sich kämpferisch: „Wir sind auf einen Arbeitskampf vorbereitet und wir bereiten uns weiter vor.“ Eine Urabstimmung wird aber zunächst nicht durchgeführt, da Gespräche mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft abgewartet werden sollen. In der Resolution wird zu einem landesweiten Aktionstag am Internationalen Frauentag am 8. März aufgerufen. „Ausdrücklich freuen wir uns über Solidaritätsteilnahme aus anderen Bundesländern“, sagen die saarländischen Kolleginnen und Kollegen in ihrer Resolution.An der Streikkonferenz nahmen am Warnstreiktag von den Stationen und Bereichen aus den 21 saarländischen Krankenhäusern 184 Delegierte teil. Diese vertreten die Interessen von 3.749 Beschäftigten.
Montag, 23. Januar 2017
Ab morgen vor dem Bundesverfassungsgericht: "Tarifeinheitsgesetz"
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 24. und 25. Januar über das umstrittene Tarifeinheitsgesetz. Das im Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz bedeutete die Rückkehr zum Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag". Das Gesetz zur Tarifeinheit fügt eine neue Kollisionsregel in das Tarifvertragsrecht ein. Sie greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Nach dem Gesetz soll nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft im Betrieb Anwendung finden, die in diesem Betrieb die meisten Mitglieder hat. Nach dem Tarifeinheitsgesetz gilt nun im Kollisionsfall das Mehrheitsprinzip betriebsweit, nicht für das Unternehmen als Ganzes. Bei Kollisionen sollen die Arbeitsgerichte entscheiden.
Das bedeute - so betroffene Gewerkschaften - ggf. eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit. Kollisionen zwischen unterschiedlichen Gewerkschaften seien unter den Tarifvertragsparteien selbst zu klären und dürften nicht durch staatliches Reglement entschieden werden.
In dem Pilotverfahren verhandeln die Richter über Beschwerden von Verdi, des Beamtenbunds dbb, der Luftverkehrsgewerkschaften Ufo und Vereinigung Cockpit sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (Aktenzeichen Aktenzeichen: 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16).
Quellen und mehr:
Pressemitteilung Nr. 94/2016 vom 14. Dezember 2016
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 100/2016 vom 28. Dezember 2016
Bei wechselnden Mitgliederzahlen an Mitgliedern annähernd gleich starker Gewerkschaften würde also jeweils abwechselnd der Tarifvertrag A oder der Tarifvertrag B (oder auch C) zur Anwendung kommen. Ein für die Praxis unhaltbares Ergebnis.
Das Verfahren erscheint auch aus einem anderen Grund selbst für eine starke Gewerkschaft von Bedeutung. Wenn ein Arbeitgeber für einen Betrieb mit einer schwachen Gewerkschaft einen "schnellen Tarifabschluss" erzielt - weil ja auch die Mobilisierung einer größeren Mitgliederzahl etwas länger dauern kann -, dann könnte unter Bezug auf das Tarifeinheitsgesetz (nur ein Tarifvertrag im Betrieb) der Gedanke aufkommen, dass weitere Tarifverträge nicht mehr möglich sind. Damit wären auch einer stärken Gewerkschaft "die Hände gebunden".
Nun könnte der Verweis auf die jeweils an Mitgliedern stärkste Gewerkschaft entgegengehalten werden. Ganz abgesehen davon, dass kaum eine Gewerkschaft bereit sein dürfte, dem Arbeitgeber konkrete Angaben über die Zahl der Mitglieder in einem Betrieb zu geben. *)
Eine an Mitgliedern starke, aber in der Auseinandersetzung eher zurückhaltend und inaktiv auftretende Gewerkschaft würde also die kleinere, effektiv tätige Gewerkschaft übertreffen. Damit ist aber eine Beeinträchtigung der kleineren Gewerkschaft und ihrer Mitglieder verbunden, die sogar zur Auszehrung dieser so "übertrumpften" Gewerkschaft führen könnte. Denn wer engagiert sich in einer Gewerkschaft, die sich im jeweiligen Betrieb nicht mehr betätigen kann? Eine verfassungswidrige Behinderung der Koalitionsfreiheit.
Es ist primär Sache der Gewerkschaften, sich untereinander zu verständigen, welche Gewerkschaft für welchen Betrieb oder welche Gewerkschaft ggf. für welche Berufsgruppe in der Einrichtung zuständig ist. Innerhalb des DGB gibt es solche Absprachen schon längst. Und auch zwischen anderen Gewerkschaften gibt es entsprechende Abstimmungen. Einzelfälle, die vorübergehend zu Verirrungen führen, benötigen keine gesetzliche und umfassende Regelung.
*)
Es ist im Übrigen völliger Unsinn, dass Gewerkschaften auf diesem Weg gezwungen werden, ihre Mitgliederzahlen zu offenbaren. Die Unsicherheit über die Schwäche oder Stärke einer Koalition trägt vielfach zum Gelingen von Tarifverhandlungen bei.
Das bedeute - so betroffene Gewerkschaften - ggf. eine verfassungswidrige Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit. Kollisionen zwischen unterschiedlichen Gewerkschaften seien unter den Tarifvertragsparteien selbst zu klären und dürften nicht durch staatliches Reglement entschieden werden.
In dem Pilotverfahren verhandeln die Richter über Beschwerden von Verdi, des Beamtenbunds dbb, der Luftverkehrsgewerkschaften Ufo und Vereinigung Cockpit sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (Aktenzeichen Aktenzeichen: 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16).
Quellen und mehr:
Pressemitteilung Nr. 94/2016 vom 14. Dezember 2016
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 100/2016 vom 28. Dezember 2016
Bei wechselnden Mitgliederzahlen an Mitgliedern annähernd gleich starker Gewerkschaften würde also jeweils abwechselnd der Tarifvertrag A oder der Tarifvertrag B (oder auch C) zur Anwendung kommen. Ein für die Praxis unhaltbares Ergebnis.
Das Verfahren erscheint auch aus einem anderen Grund selbst für eine starke Gewerkschaft von Bedeutung. Wenn ein Arbeitgeber für einen Betrieb mit einer schwachen Gewerkschaft einen "schnellen Tarifabschluss" erzielt - weil ja auch die Mobilisierung einer größeren Mitgliederzahl etwas länger dauern kann -, dann könnte unter Bezug auf das Tarifeinheitsgesetz (nur ein Tarifvertrag im Betrieb) der Gedanke aufkommen, dass weitere Tarifverträge nicht mehr möglich sind. Damit wären auch einer stärken Gewerkschaft "die Hände gebunden".
Nun könnte der Verweis auf die jeweils an Mitgliedern stärkste Gewerkschaft entgegengehalten werden. Ganz abgesehen davon, dass kaum eine Gewerkschaft bereit sein dürfte, dem Arbeitgeber konkrete Angaben über die Zahl der Mitglieder in einem Betrieb zu geben. *)
Eine an Mitgliedern starke, aber in der Auseinandersetzung eher zurückhaltend und inaktiv auftretende Gewerkschaft würde also die kleinere, effektiv tätige Gewerkschaft übertreffen. Damit ist aber eine Beeinträchtigung der kleineren Gewerkschaft und ihrer Mitglieder verbunden, die sogar zur Auszehrung dieser so "übertrumpften" Gewerkschaft führen könnte. Denn wer engagiert sich in einer Gewerkschaft, die sich im jeweiligen Betrieb nicht mehr betätigen kann? Eine verfassungswidrige Behinderung der Koalitionsfreiheit.
Es ist primär Sache der Gewerkschaften, sich untereinander zu verständigen, welche Gewerkschaft für welchen Betrieb oder welche Gewerkschaft ggf. für welche Berufsgruppe in der Einrichtung zuständig ist. Innerhalb des DGB gibt es solche Absprachen schon längst. Und auch zwischen anderen Gewerkschaften gibt es entsprechende Abstimmungen. Einzelfälle, die vorübergehend zu Verirrungen führen, benötigen keine gesetzliche und umfassende Regelung.
*)
Es ist im Übrigen völliger Unsinn, dass Gewerkschaften auf diesem Weg gezwungen werden, ihre Mitgliederzahlen zu offenbaren. Die Unsicherheit über die Schwäche oder Stärke einer Koalition trägt vielfach zum Gelingen von Tarifverhandlungen bei.
Sonntag, 22. Januar 2017
Mehr Personal und Entlastung in den Krankenhäusern: morgen "Streiken, um sich zu beraten" in den Krankenhäusern im Saarland

TV Entlastung Krankenhäuser im Saarland
ver.di ruft die Beschäftigten 21 Akutkrankenhäuser am 23. Januar 2017 für die Früh und Mittagschicht zu einem Warnstreik auf. Von jeder Station und jedem Bereich treffen sich Streikdelegierte um 9:00 Uhr im Bürgerhaus Dudweiler. Die Streikkonferenz dort wird die Situation beraten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen beraten. Wie geht die Auseinandersetzung um mehr Personal und Entlastung in den Krankenhäusern weiter?
Aufgerufen zum Warnstreik sind die Beschäftigten und Auszubildenden der Universitätsklinik in Homburg, des Klinikums Saarbrücken, des Kreiskrankenhauses St. Ingbert, der SHG Kliniken in Merzig, Völklingen und auf dem Sonnenberg, der Knappschaftskliniken in Püttlingen und Sulzbach, der DRK-Kliniken in Saarlouis und Mettlach. Erstmalig ruft ver.di auch die Beschäftigten der konfessionellen Krankenhäuser auf, so von der katholischen Seite die Caritasklinik in Saarbrücken, die CTT in Lebach, die Marienkrankenhäuser in Saarlouis-Dillingen, Kohlhof, Ottweiler, St. Wendel und Wadern/Losheim, das St. Nikolaus Hospital in Wallerfangen und von der evangelischen Kreuznacher Diakonie das Diakonie Klinikum Neunkirchen, das Fliedner Krankenhaus und das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken.
Samstag, 21. Januar 2017
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Befürchtung der privaten Arbeitgeber im Pflegebereich, mit der von Ver.di geforderten Erhöhung des Pflegemindestlohns würden in der Pflege Vergütungen auf "Cockpit-Niveau"* etabliert, weniger in den wirtschaftlichen Marktinteressen der privaten Arbeitgeber begründet, als vielmehr von der Sorge um eine ausreichende Anzahl von Pflegekräften getragen sei.
Wenn der Pflegemindestlohn auf 12,50 € stiege, könnten die dort Beschäftigten möglicherweise bereits nach 50 Jahren ununterbrochener Vollzeitbeschäftigung ein Rentenniveau erreichen, mit dem sie die Grundsicherung überschreiten, dies zum Anlaß nehmen, aus dem Beruf auszusteigen und damit nicht mehr dem Arbeitsmarkt als Pflegekräfte zur Verfügung stehen.
Wenn der Pflegemindestlohn auf 12,50 € stiege, könnten die dort Beschäftigten möglicherweise bereits nach 50 Jahren ununterbrochener Vollzeitbeschäftigung ein Rentenniveau erreichen, mit dem sie die Grundsicherung überschreiten, dies zum Anlaß nehmen, aus dem Beruf auszusteigen und damit nicht mehr dem Arbeitsmarkt als Pflegekräfte zur Verfügung stehen.
Freitag, 20. Januar 2017
Im Saarland kommt Bewegung auf: Tarifvertrag Entlastung - am 23. Januar Warnstreik um sich zu beraten
Im Saarland machen die Aktionsbereitschaft der Beschäftigten, die vielen Tarifberater/innen und die Bündnisarbeit im Saarland Eindruck. Noch bevor ver.di den ersten Tag gestreikt hat, gibt es viel Bewegung auf Seiten der Politik und der Träger (Krankenhausgesellschaft).
Die Saarbrücker Zeitung berichtete hierzu gestern über "Neue Töne im Streit um mehr Klinikpersonal". Sowohl die Ministerin für Gesundheit als auch die Saarländische Krankenhaus-Gesellschaft (SKG) senden Signale, dass sie nach einer Lösung suchen.
Kolleginnen und Kollegen im Saarland unterstreichen unterdessen ihre Entschlossenheit, für Entlastung zu kämpfen. Kommenden Montag, 23. Januar 2017, ist ein erster Warnstreik geplant, auch um sich weiter zu beraten.
Auch Beschäftigte aus konfessionellen Krankenhäusern werden aufgerufen sich zu beteiligen. Selbstverständlich gilt nach derzeitiger Rechtslage das Streikrecht auch für Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft.
Nachzulesen in "Auf ein Wort" an die Kolleginnen in christlichen Häusern. ("Auf ein Wort" als pdf)
Hier der Aufruf und Informationen zur Situation im Saarland:
ver.di-Bezirk Saar Trier: Pflegestreik Saar
Die Saarbrücker Zeitung berichtete hierzu gestern über "Neue Töne im Streit um mehr Klinikpersonal". Sowohl die Ministerin für Gesundheit als auch die Saarländische Krankenhaus-Gesellschaft (SKG) senden Signale, dass sie nach einer Lösung suchen.
Kolleginnen und Kollegen im Saarland unterstreichen unterdessen ihre Entschlossenheit, für Entlastung zu kämpfen. Kommenden Montag, 23. Januar 2017, ist ein erster Warnstreik geplant, auch um sich weiter zu beraten.Auch Beschäftigte aus konfessionellen Krankenhäusern werden aufgerufen sich zu beteiligen. Selbstverständlich gilt nach derzeitiger Rechtslage das Streikrecht auch für Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern in katholischer oder evangelischer Trägerschaft.
Nachzulesen in "Auf ein Wort" an die Kolleginnen in christlichen Häusern. ("Auf ein Wort" als pdf)
Hier der Aufruf und Informationen zur Situation im Saarland:
ver.di-Bezirk Saar Trier: Pflegestreik Saar
Donnerstag, 19. Januar 2017
Reichtum Umverteilen!

Bündnis "Reichtum Umverteilen" gegründet
(Ergänzend zu unserem gestrigen Posting):
Auch kirchliche Organisationen wie die Katholische Arbeitnehmerbewegung und der evangelische Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt beteiligen sich an dem Bündnis. Die beiden großen christlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas sind über die „Nationale Armutskonferenz“ dabei.
Weiterlesen:
http://www.reichtum-umverteilen.de/buendnis/
Und hier gibt es die Möglichkeit, persönlich den Aufruf des Bündnisses zu unterstützen:
Aufruf unterzeichnen
Mittwoch, 18. Januar 2017
Ver.di und Oxfam zur Spaltung zwischen arm und reich

Unter dem Titel "Abzocker in Nadelstreifen" befasst sich "Wirtschaftspolitik aktuell" 1/2017 mit der wachsenden gesellschaftlichen Spaltung zwischen arm und reich und deren Relevanz für die Rentendiskussion.
“Klotzen statt kleckern“ ist das Motto der Bosse. Aber nur, wenn es um den eigenen Geldbeutel geht.
Jüngstes Beispiel: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Er bekommt eine Betriebsrente in Höhe von 1,2 Millionen Euro jährlich. Das sind 3.100 Euro pro Tag – lebenslang!
Anders als Millionen Beschäftigte braucht Winterkorn sich also keine Sorgen um seine Absicherung im Alter zu machen. Immerhin beträgt seine Betriebsrente das 117-fache der durchschnittlichen gesetzlichen Rente und sogar mehr als das 188-fache der durchschnittlichen Betriebsrente in Deutschland. Mit steigender Tendenz: Denn bei den Renten der Beschäftigten wird gekleckert, nicht geklotzt. So wollen es die Bosse, und so will es die Politik. Gerade erst hat die Bundesregierung beschlossen, dass sie gegen das weitere Absinken des Rentenniveaus nichts unternehmen wird. Von dessen Erhöhung mit dem Ziel, den Lebensstandard zu sichern, möchte sie erst recht nichts wissen.
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