Montag, 30. Januar 2017

Rettungsdienste in Bayern: Arbeitszeit kritisch bewerten

Die Fachtagung Rettungsdienst am 26. Januar 2017 stand unter dem Leitmotiv „Arbeitszeit kritisch bewerten“. Das Thema bewegt: Es fanden 60 Personalräte, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen des BRK, des ASB und der Johanniter sowie gewerkschaftlich aktive Rettungsdienstler aus ganz Bayern zusammen.

Die Arbeitsverdichtung im Rettungsdienst ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Ein belegbarer Sachverhalt der auch von niemandem bestritten und doch von den Verantwortlichen weitgehend ignoriert wird. Der Zeit- und Leistungsdruck und die damit einhergehenden psychischen und physischen Belastungen im Rettungsdienst nehmen Jahr für Jahr zu.
Angesichts dieser Problemlage beschlossen die Teilnehmer auf Anregung der ver.di-Fachkommission Rettungsdienst im Anschluss an die Fachtagung eine gemeinsame Erklärung. Diese stand unter der Überschrift:

„ Arbeit ohne Ende - Grenzen setzen. Erklärung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst“.


Impressionen zur Fachtagung gibt es hier

https://gesundheit-soziales-bayern.verdi.de/branchen/rettungsdienst


 Text der Erklärung:

Die Arbeitsverdichtung im Rettungsdienst ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen. Ein belegbarer Sachverhalt der auch von niemandem bestritten und doch von den Verantwortlichen weitgehend ignoriert wird. Der Zeit- und Leistungsdruck und die damit einhergehenden psychischen und physischen Belastungen im Rettungsdienst nehmen Jahr für Jahr zu.

Die Gründe für diese Verdichtung und die damit einhergehende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen liegen u.a. in der Zunahme der Einsatzzahlen, ohne dass dies durch zusätzliche Rettungsmittel und eine entsprechende Personalmehrung kompensiert würde. Es wird gespart, auf Kosten der Beschäftigten und des Wohls von Patienten.

Als Branchenstandards fordern wir daher:


  • Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten verantwortlich. Der Arbeitgeber kann diese Verantwortung nicht auf die Integrierten Leitstellen oder gar auf die Beschäftigten selbst übertragen.
  • Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Der Arbeitnehmer darf daher während seiner Pause keine Arbeitsbereitschaft leisten. Eine nachträgliche Umwidmung von Leerlaufzeiten in eine Ruhepause ist ausgeschlossen.
  • Sinn und Zweck der Pausen ist, dass sich Mitarbeiter in der Pause von der Arbeit erholen und gegebenenfalls Nahrung zu sich nehmen können. Wir fordern Pausenregelungen, die auch eine echte Pause gewährleisten.
  • Es  ist  daher  erforderlich die  Ausdehnung  der  Wochenarbeitszeit auch bei vorliegen von Arbeitsbereitschaft  zu reduzieren.
  • Eine 45 Stundenwoche ist nicht mehr zeitgemäß!  Diese  ist  im  Rettungsdienst  häufig noch üblich. Mittelfristiges Ziel: Reduzierung und Abschaffung von Arbeitsbereitschaft.
  • Langfristig wollen wir eine Regelarbeitszeit in Höhe von 38,5 Stunden pro Woche für alle Mitarbeiter an allen Standorten etablieren.
  • Unbezahlt  bleibende  Arbeitsbereitschaft  werten  wir  als  Entwertung  von  Arbeit  und Missachtung von Lebenszeit.
  • Wir    wollen    planbare    Arbeitszeiten,    daher    darf    es    zu    keinen kurzfristigen    Dienstplanänderungen und 'Holen aus dem Frei' kommen.
  • Die Arbeit im Rettungsdienst bedarf attraktiverer Arbeitsbedingungen, soll aus Personalmangel keine akute Personalnot erwachsen - ohne Personalaufstockung wird dies nicht zu haben sein.

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