berichten z.B. die Frankfurter Rundschau und der Spiegel.
Solidaritätsbesuche der Streikenden durch KollegInnen auch aus kirchlichen Einrichtungen (auch eine Demonstration mit Plakaten für Pressebilder) sind zumindest in der Freizeit jederzeit möglich. Es wäre auch denkbar, dass eine MAV am Donnerstag eine MAV-Sitzung mit einem Tagesordnungspunkt wie etwa "Information zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst" in das Streiklokal von ver.di verlegt. Denn schließlich ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen dort auch die Steilvorlage für den "Dritten Weg" und andere Satelliten - soweit nicht sogar eine Vergütungsautomatik besteht. Das ist selbst noch kein Streik - von dem die kirchlichen Arbeitgeber wie alle anderen Arbeitgeber gerne behaupten, dass so etwas in ihren Betrieben nicht zulässig sei.
Ob darüber hinaus auch ein Solidaritätsstreik möglich wäre, muss dagegen jeweils im Einzelfall durch die Gewerkschaft geprüft werden. Klar ist - auch in einer kirchlichen Einrichtung kann und darf eine Gewerkschaft (aber nur diese, nicht etwa die MAV) zu einem Streik aufrufen.
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Montag, 3. März 2025
Mindestlohn für Beschäftigte in der Zeitarbeit steigt ab März 2025
Auch in kirchlichen Einrichtungen werden Beschäftigte in Zeitarbeit ("Leiharbeitnahmer") tätig - z.B. im Reinigungsdienst. Daher möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Es schadet nichts, wenn die MAVen und Gewerkschafter in kirchlichen Einrichtungen die Kolleginnen und Kollegen von der Zeitarbeit darauf hinweisen.
Für Berufstätige in der Zeitarbeit steigt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn um 53 Cent auf 14,53 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit legte die Erhöhung in einer Verordnung im Oktober fest. Der Mindestlohn gilt demnach auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen arbeiten.Quelle: ZEIT ONLINE
Arbeitnehmer in diesem Sektor sind bei einer Leih- oder Zeitarbeitsfirma angestellt und werden von anderen Firmen für einen bestimmten Zeitraum "geliehen". Im Jahr 2023 machten die Beschäftigten in Zeitarbeit einen Anteil von 2,6 Prozent am gesamten deutschen Arbeitsmarkt aus.
Es schadet nichts, wenn die MAVen und Gewerkschafter in kirchlichen Einrichtungen die Kolleginnen und Kollegen von der Zeitarbeit darauf hinweisen.
Sonntag, 2. März 2025
Sonntagsnotizen: Guckt sie euch genau an! Der Berlinale-Film "Heldin" zeigt eine Pflegerin im Wettlauf gegen die Zeit.
Leonie Benesch spielt im Film "Heldin" eine Pflegerin, die versucht, in ihrem Job Anspruch und Realität zu vereinen. Unsere Meinung: anschauen !
Donnerstag, 20. Februar 2025
§ Bundesverfassungsgericht stärkt Tarifautonomie
wie einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist, hat das Gericht die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien gestärkt:
Und ob die Vereinbarung von Vertragspartnern "auf Augenhöhe" auch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar sind, kann schon formal im Hinblick auf §§ 305 ff BGB und und materiell im Hinblick auf die fehlende gleichwertige Verhandlungsmacht mir guten Argumenten bezweifelt werden.
weitere Quelle: Handelsblatt - Urteil: Bundesverfassungsgericht beschränkt Eingriff in Tarifverträge
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Verfassungsbeschwerden ... stattgegeben, die sich insbesondere gegen die gerichtlich zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden, und die Verfassungsbeschwerden der Verbände verworfen, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten.das Urteil würde auch für kirchliche "Tarifregelungen" gelten, wenn diese denn auch Tarifvertragsqualität hätten. Hierbei handelt es sich aber nur um "Allgemeine Geschätfsbedingungen".
...
Die Auslegung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen über die Nachtschichtarbeit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar seien und auf Rechtsfolgenebene die Zuschlagsregelungen zur Nachtarbeit Anwendung fänden („Anpassung nach oben“), berücksichtigt die Koalitionsfreiheit nicht in verfassungsrechtlich zutreffender Weise. Zwar müssen die in kollektiver Privatautonomie handelnden Tarifvertragsparteien bei der Tarifnormsetzung den Grundsatz der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG beachten. Bei der Prüfung der Tarifverträge hat das Bundesarbeitsgericht aber die Bedeutung der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG für die Reichweite dieser Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG wie auch für die Folgen seiner Verletzung nicht ausreichend beachtet....
Und ob die Vereinbarung von Vertragspartnern "auf Augenhöhe" auch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar sind, kann schon formal im Hinblick auf §§ 305 ff BGB und und materiell im Hinblick auf die fehlende gleichwertige Verhandlungsmacht mir guten Argumenten bezweifelt werden.
weitere Quelle: Handelsblatt - Urteil: Bundesverfassungsgericht beschränkt Eingriff in Tarifverträge
Dienstag, 18. Februar 2025
Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Mio Beschäftigten von Bund und Kommunen vertagt
Liebe Kolleg:innen,
die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Mio Beschäftigten von Bund und Kommunen wurden heute ohne Annäherung vertagt. Die Arbeitgeber haben sich erneut geweigert, ein Angebot zu machen – weder bei der Entgelterhöhung noch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der Entlastung gibt es Fortschritte.
Das ist eine bittere Enttäuschung! In einer Zeit, in der zigtausend Stellen unbesetzt sind und die Kolleg:innen täglich an die Grenze der Belastbarkeit gehen, zeigen die Arbeitgeber keine Wertschätzung für das, was ihr im öffentlichen Dienst jeden Tag leistet.
Aber wir lassen uns nicht entmutigen und machen weiter Druck! In der dritten Verhandlungsrunde am 14./15. März 2025 wollen wir Bewegung – Dafür machen wir mobil!
Wir kämpfen gemeinsam weiter, für bessere Arbeitsbedingungen, für eine faire Bezahlung, für mehr Respekt!
➡ https://wapo.do/bnOmNn
die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Mio Beschäftigten von Bund und Kommunen wurden heute ohne Annäherung vertagt. Die Arbeitgeber haben sich erneut geweigert, ein Angebot zu machen – weder bei der Entgelterhöhung noch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der Entlastung gibt es Fortschritte.
Das ist eine bittere Enttäuschung! In einer Zeit, in der zigtausend Stellen unbesetzt sind und die Kolleg:innen täglich an die Grenze der Belastbarkeit gehen, zeigen die Arbeitgeber keine Wertschätzung für das, was ihr im öffentlichen Dienst jeden Tag leistet.
Aber wir lassen uns nicht entmutigen und machen weiter Druck! In der dritten Verhandlungsrunde am 14./15. März 2025 wollen wir Bewegung – Dafür machen wir mobil!
Wir kämpfen gemeinsam weiter, für bessere Arbeitsbedingungen, für eine faire Bezahlung, für mehr Respekt!
➡ https://wapo.do/bnOmNn
Montag, 17. Februar 2025
Sonntag, 16. Februar 2025
Samstag, 15. Februar 2025
Donnerstag, 13. Februar 2025
Zum heutigen ANSCHLAG AUF VER.DI DEMOZUG IN MÜNCHEN
Heute ist in München ein Auto in eine Streikkundgebung der Gewerkschaften gefahren. Wir sind Betroffene, Freund:innen von Betroffenen und Gewerkschafter:innen. Viele von uns waren heute auf der Streikundgebung anwesend. Wir stehen mit unseren Freund:innen und Kolleg:innen, die verletzt wurden und bangen um ihr Leben. Wir sind schockiert von dem Geschehenen.
Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine gesicherten Informationen über die Hintergründe des Vorfalls vor. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen und warten die Ermittlungen der Polizei ab. Wir Gewerkschafter stehen für ein solidarisches Miteinander, gerade auch in so einer dunklen Stunde.
Wir wenden uns an die Öffentlichkeit, weil wir angewidert sind von den Reaktionen der Politik, die diesen Angriff auf uns und unsere Freund:innen zu einem Angriff auf unsere migrantischen und geflüchteten Kolleg:innen machen wollen! Als Gewerkschafter:innen und Betroffene sehen wir diese Stimmungsmache nicht als Unterstützung, sondern im Gegenteil als weiteren Angriff auf uns und fordern die Politik auf, sie zu unterlassen!Wir verwehren uns gegen die Instrumentalisierung dieser Tat und rufen alle auf, uns in dieser Forderung zu unterstützen!
ergänzend:
Stellungnahme ver.di: "Wir stehen für ein solidarisches Miteinander"
Wahlorientierung zur Bundestagswahl: CSU und die Kirchen
in einem bemerkenswerten Artikel der DPA wird das Verhältnis der CSU zu den Kirchen besprochen:
weitere Quelle "klick" mit einem Zitat von Söder:
Wer zahlt, schafft an? Söder und die Kirchen
Aktualisiert am 12.02.2025, 04:32 Uhr
weitere Quelle "klick" mit einem Zitat von Söder:
«Ich weiß, wie plural Kirchen organisiert sind. Deswegen keine Kritik, aber vielleicht als kleiner Merkposten: Nicht vergessen, wer am Ende noch an der Seite der Institution Kirche steht. Das sind nämlich wir. Nicht, dass irgendwann man ganz plötzlich alleine steht. Denkt mal darüber nach.»
Mittwoch, 12. Februar 2025
Wahlorientierung zur Bundestagswahl: SPD und kirchliches Arbeitsrecht
Hier wird aus dem SPD-Wahlprogramm zum Thema Kirchen und Religionsgemeinschaften zitiert:
Im Gegensatz zur Bundestagswahl 2021 fordert die SPD nciht mehr ausdrücklich die Abschaffung des "Dritten Wegs" im kirchlichen Arbeitsrecht.(Video bei 0:30)
Montag, 10. Februar 2025
Wahlorientierungen zur Bundestagswahl: Allgemein und "DIE LINKE"
bietet unter anderem auch das DOMRADIO (Köln) an.
Wir hatten in einer Reihe von Stellungnahmen bereits vor einiger Zeit die Repräsentanten der Regierungskoalition (Ampel) in einer Reihe von Gastbeiträgen (MdB Frank Bsirske, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - MdB Sandra Bubendorfer-Licht, FDP - Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD) um Stellungnahmen zu ihrer Sicht auf die von den Kirchen beanspruchten Besonderheiten im Arbeitsrecht gebeten.
Heute wollen wir anderen den Blick auf die Parteiprogramme überlassen und auf deren Einschätzung und Bewertung hinweisen.
In einer Serie von Beiträgen wird vom Domradio der auf die Religionspolitik einiger Parteien gerichtet. Welche Ziele stehen im Vordergrund?
Zusammenfassend erklärt das Domradio:
Wir hatten in einer Reihe von Stellungnahmen bereits vor einiger Zeit die Repräsentanten der Regierungskoalition (Ampel) in einer Reihe von Gastbeiträgen (MdB Frank Bsirske, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - MdB Sandra Bubendorfer-Licht, FDP - Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD) um Stellungnahmen zu ihrer Sicht auf die von den Kirchen beanspruchten Besonderheiten im Arbeitsrecht gebeten.
Heute wollen wir anderen den Blick auf die Parteiprogramme überlassen und auf deren Einschätzung und Bewertung hinweisen.
In einer Serie von Beiträgen wird vom Domradio der auf die Religionspolitik einiger Parteien gerichtet. Welche Ziele stehen im Vordergrund?
Zusammenfassend erklärt das Domradio:
Das Loriotsche "Früher war mehr Lametta" beschreibt auch die Berücksichtigung von Kirchen und Religion in den aktuellen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl. Beim politischen Newcomer BSW findet sich dazu: null. Am detailreichsten behandelt das Thema die Linke.Konkret also im Fokus: "Die Linke". Wir zitieren das Domradio zu unserem Schwerpunkt "kirchenspezifische arbeitsrechtliche Regelungen":
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Die Linke plädiert ebenfalls für den Sonntagsschutz, kommt aber anders als die Union von der Gewerkschaftsseite. Im gleichen Fahrwasser verlangen die Linken erneut die Abschaffung des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts. Das Streikrecht etwa müsse auch in Einrichtungen von Diakonie und Caritas gelten, die zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählen.
Die SPD hält es knapp: Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben. "Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religionsfreiheit."
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Auch das kirchliche Arbeitsrecht steht auf der Reformagenda der Linken. Derzeit gelten (Anm.: wir würden "beanspruchen die Kirchen" formulieren) für kirchliche Einrichtungen Sonderregelungen, die es ihnen ermöglichen, Angestellten aufgrund ihrer Lebensführung, etwa einer Wiederverheiratung nach Scheidung oder ihrer sexuellen Orientierung, zu kündigen. "Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben wie in jedem anderen Betrieb", sagte Pau. Die Partei fordert daher, dass das allgemeine Arbeitsrecht, einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes, uneingeschränkt auch für kirchliche Einrichtungen gilt.
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