Montag, 14. September 2015

Helfen statt Spalten


Weltweit befinden sich derzeit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg und Not. Seit 2013 steigt die Zahl der Flüchtlinge auch in Deutschland stark an. Immer mehr Kinder, immer häufiger unbegleitet, sind darunter.
Die geflüchteten Menschen brauchen menschenwürdige Unterkünfte, gesundheitliche Versorgung, soziale Betreuung, schulische Bildung und vieles mehr. Das alles kostet Geld.
Kommunen und Länder brauchen dafür die Unterstützung des Bundes.
„Wir können die Entwicklung bewältigen“, sagt selbst Finanzminister Schäuble. Nächstes Jahr will er deutlich mehr Geld geben. Ein hoher Haushaltsüberschuss und der Wegfall des verfassungswidrigen Betreuungsgeldes haben die finanziellen Spielräume vergrößert. Jetzt geht es darum, sie auch zu nutzen. Und wenn das nicht reicht, müssen die Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen erhöht werden.
Deutschland ist ein reiches Land. Geld ist genug da, um die notwendigen Ausgaben für die Flüchtlinge zu finanzieren. Deshalb ist es auch Unsinn, wenn nun behauptet wird, wegen der Kosten für Flüchtlinge fehle das Geld für die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste.
Andere fordern, dass der Mindestlohn für Flüchtlinge nicht gelten soll. Die Folge wären mehr Billigjobs und Druck auf die Löhne. Das ist ein übles Spiel zu Lasten von Flüchtlingen und Beschäftigten. Es spaltet statt zu helfen und ist Wasser auf die Mühlen jener, die Stimmung gegen Flüchtlinge machen.
Wir lassen uns nicht spalten!

Quelle:
Wipo aktuell als pdf

Sonntag, 13. September 2015

Caritas - Nächstenliebe von den frühen Christen bis zur Gegenwart - Ausstellung im Diözesanmuseum Paderborn

Fabelhafte Ausstellung: hingehen! - http://caritas-ausstellung.de/


Nachdem in der  Zeit, in der Süddeutschen Zeitung und in zahlreichen anderen Medien die aktuelle, fabelhafte Ausstellung im Paderborner Diözesanmuseum über Macht und Ohnmacht der Barmherzigkeit schon enthusiastisch beworben wurde, schließen wir uns dieser Beurteilung vorbehaltlos an. Die Ausstellung bietet eine beeindruckende Kulturgeschichte der Nächstenliebe mit erlesenen Exponaten (vom oberägyptichen Papyrus mit der ältesten erhaltenen Abschrift von 1 Kor 13 über zahlreiche Kunstwerke aus allen Jahrhunderten bis in die Moderne).

Freitag, 11. September 2015

Programmhinweis: heute auf 3sat: Pfleger - Opfer des Systems

Auf 3Sat wird heute um 20:15 die Dokumentation "Pfleger - Opfer des Systems", ein Film von Djamila Benkhelouf und Philipp Kafsack wiederholt.

Donnerstag, 10. September 2015

DGB Rechtsschutz erstreitet 33,4 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder

...meldet der DGB Rechtsschutz in einer aktuellen Pressemeldung vom 8. September 2015 für Bayern.

Nicht beziffert ist die Größenordnung, die kirchliche Arbeitgeber betrifft. Ein angemessener Rechtsschutz ist übrigens auch bei kirchlichen Arbeitgebern von Nöten. Es ist nämlich ein verbreiteter Irrtum, dass das kirchliche Sonderarbeitsrecht einen kostenlosen oder preiswerten Arbeitsrechtsschutz im Individualarbeitsrecht sicherstellt. Wenn es ernst wird, helfen auch die AVR-Schlichtungsstellen nicht weiter. Denn sie können nur unverbindliche Vorschläge machen - und im Ernstfall landet man dann doch vor dem Arbeitsgericht, wo auch kirchliche Arbeitgeber in der Regel die Dienste von Anwälten in Anspruch nehmen, die Jura und nicht Barmherzigkeit studiert haben.
Gewerkschaftsmitglieder genießen auch gegenüber kirchlichen Arbeitgeber einen im Mitgliedsbeitrag inbegriffenen Rechtsschutz, der eine sachgerechte Vertretung sicherstellt.
Im Übrigen: der gewerkschaftliche Rechtsschutz dient auch der solidarischen Klärung von Rechtsfragen. Gelegentlich wird versucht dies zu vereiteln, indem Arbeitgeber - kurz bevor eine Rechtsfrage zu ihren Ungunsten geklärt zu werden droht - eine gütliche Einigung anbieten und so die streitige Sache individualisieren...
Ach ja - und sobald ein ver.di Mitglied in einer MAV vertreten ist, gibt es nach der ver.di Satzung auch "Gremienrechtsschutz"; damit kann nicht nur die MAV durch ver.di beraten werden, sondern ggf. auch die (Vor-)Finanzierung von Anwälten geleistet werden, deren Kosten der kirchliche Arbeitgeber (zunächst) nicht übernehmen will.


Hier der Text der Pressemeldung des DGB Bayern:

Jena: „Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil“

Mittwoch, 9. September 2015

Dienstag, 8. September 2015

Veranstaltungshinweis: Menschenwürdige Pflege - Herausforderung für Politik und Kirche

Morgen, 9. September 2015 findet im Burkardushaus Würzburg eine Podiumsdiskussion  zum Thema "Menschenwürdige Pflege - Herausforderung für Politik und Kirche" statt, auf die wir bereits am 13. August hingewiesen hatten, an die wir aber gerne noch einmal erinnern. 
Veranstalter ist die Katholische Akademie/Domschule Würzburg.

Mittwoch, 9. September 2015, 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr Podiumsdiskussion zum Thema

  • Menschenwürdige Pflege - Herausforderung für Politik und Kirche

in Zusammenarbeit mit der Internationalen Vereinigung für Moraltheologie und Sozialethik im Rahmen des Kongresses „ Alter und Altern – Herausforderungen für die theologische Ethik“

"Nach demografischen Prognosen wird die Zahl Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren stark zunehmen. Die Gewährleistung einer menschenwürdigen Pflege zählt daher zu den zentralen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft. Doch was sind die Kriterien einer menschenwürdigen Pflege? Welche Maßnahmen sind konkret notwendig, um menschenwürdige Pflege zu gewährleisten? Wie können diese organisiert und finanziert werden? Welche Aufgabe kommt diesbezüglich der Kirche zu?" (Aus dem Veranstaltungsprogramm)

Montag, 7. September 2015

MILLIARDE AUS DEM BETREUUNGSGELD MUSS IN DIE FRÜHKINDLICHE BILDUNG FLIESSEN

ver.di hat sich eindeutig gegen die Einführung des Betreuungsgeldes positioniert, jetzt nachdem das Verfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat steht für uns eindeutig fest, dass die Mittel in den Qualitätsausbau der Kindertageseinrichtungen fließen muss.


Freitag, 4. September 2015

Die AG-MAV DW Niedersachen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Die Arbeitsgemeinschaft der MAVen des Diakonischen Werks Niedersachen (AG-MAV DW NS), die von den Streikmaßnahmen in der evangelischen Diakonie unmittelbar betroffen war, hat sich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geäußert:

Mittwoch, 2. September 2015

Breaking news: Presseinfo verdi - Streikrecht Kirchen - Zur Entscheidung des BVerfG

 
 
 

M e d i e n i n f o r m a t i o n

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

 

Kirchliches Arbeitsrecht: ver.di bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Streikrecht jedoch nicht beeinträchtigt

 

Berlin, 02.09.2015

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde zum kirchlichen Arbeitsrecht, sieht aber keine negativen Auswirkungen auf das gewerkschaftliche Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen.

Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts würden noch eingehend juristisch geprüft. Es werde aber bereits deutlich, dass damit keine Einschränkungen für Arbeitskämpfe verbunden seien. "Es ist weiterhin möglich, bei Tarifauseinandersetzungen in kirchlichen Einrichtungen als letztes Mittel zum Streik aufzurufen", betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch.

Tarifverträge bei kirchlichen Wohlfahrtsverbänden

Insbesondere in katholischen Kreisen werden Tarifverträge im Bereich der kirchlichen Wohlfahrtsverbände als formal unmöglich bis inhaltlich zweifelhaft betrachtet. 

Wie Tarifverträge bei der Diakonie aussehen können, zeigt der aktuell geltende Tarifvertrag TV VKKH, der für verschiedene Einrichtungen der Albertinen-Gruppe in Hamburg gilt.
Nach verschiedenen Aktionen wie aktiven Mittagspausen und einem Warnstreik mit weit über 300 Teilnehmerinnen willigten die Arbeitgeber in Tarifverhandlungen ein, Nach zähen, aber doch konstruktiven Verhandlungen war im Frühjahr 2012 die materielle Übernahme des TV KAH (Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg) - welcher oberhalb des TVöD ist - auf die Krankenhäuser der Albertinengruppe vereinbart. Dazu wurde ein eigener Arbeitgeberverband - der Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburgs - gegründet. Eine Besonderheit ist darüber hinaus eine Schlichtungsvereinbarung, welche das Streikrecht nicht ausschließt und damit wegweisend sein kann - auch für die Diskussionen mit der Nordkirche.
Die Besonderheiten im TV VKKH sind neben der Schlichtungs-­ und Mediationsvereinbarung folgende Punkte:

  • Vergütung für »Holen aus dem Frei« mit 30% Zuschlag.

Dienstag, 1. September 2015

Krankenhauspetition für mehr Personal

Gestern startete Ver.di die „Krankenhauspetition für mehr Personal“. Ver.di setzt damit die Aktionen für eine gesetzliche Personalbemessung fort. Bisher lag der Schwerpunkt der Aktivitäten bei den Beschäftigten in den Krankenhäusern. Da von der unzureichenden Krankenversorgung aufgrund von Personalnot jeder morgen direkt betroffen sein kann, zielt die Petition auf einen größeren Unterstützerkreis:
Alle Bürgerinnen und Bürger, Patienten, Angehörige, ver.di als Gesamtorganisation und die DGB-Gewerkschaften.

Wir sammeln Unterschriften auf Papier und online beim Deutschen Bundestag. Jede/r Unterstützer/in hat nur eine Stimme, entweder auf Papier oder online.

Antikriegstag am 1. September: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Mitgliedsgewerkschaften haben zum Antikriegstag am 1. September eine Erklärung veröffentlicht. Darin heißt es:

Der Antikriegstag ist ein Tag des Erinnerns und des Mahnens: Am 1. September 1939 begann der 2. Weltkrieg mit dem Überfall Nazi-Deutschlands auf Polen. Wir gedenken der europaweit 60 Millionen Toten des Vernichtungskrieges. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften machen zum Antikriegstag deutlich: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!