Mittwoch, 10. August 2022

Arbeitsgericht Köln: keine kirchliche Verpflichtung zur "Verbeamtung"

Die (Erz-)Diözesen sind "Körperschaften des öffentlichen Rechts". Mit dieser öffentlich-rechtlichen Stellung sind auch verschiedene Rechte verbunden, so unter anderem die "Dienstherrnfähigkeit". Das bedeutet, dass die jeweiligen Dienstherren an der Stelle normaler Arbeitsverträge auch beamtenrechtliche Dienstverhältnisse auf der Grundlage der traditionellen Rechte und Pflichten des Berufsbeamtentums begründen können.
Mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht Köln hat eine leitenden Mitarbeiterin des Erzbistums Köln versucht, diese "Verbeamtung" einzuklagen - und ist damit gescheitert. Es besteht wohl keine entsprechende Verpflichtung zur Verbeamtung - oder kurz: "können" heißt nicht "müssen".
juristisch gesehen, gebe es darauf nach den kirchlichen Regelungen keinen Anspruch - zumindest keinen, der seitens der staatlichen Gerichtsbarkeit gegen die Kirche und ihr spezifisches Arbeitsrecht durchsetzbar sei

Quellen:
Domradio, katholisch.de, Kölner Stadt-Anzeiger


Anmerkung:
Dieser Fall ist nicht mit dem Fall der gekündigten Justiziarin zu verwechseln (wir berichteten).
Dort machte das Kölner Erzbistum von der Anwendung der arbeitsvertraglich vereinbarten beamtenrechtlichen Regelungen, die u.a. die "Versetzung in den Ruhestand" von Arbeitnehmer*innen der Diözese ermöglichen, Gebrauch - (Zitat) "offenkundig um sicher zu gehen sich von dieser Klägerin trennen zu können".
Dieser Streit zwischen Justiziarin und Bistum Köln geht weiter (Zitat): "Das Landesarbeitsgericht in Köln teilte am Donnerstag mit, dass in dem Verfahren von beiden Parteien Berufung eingelegt worden sei."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.