Donnerstag, 22. April 2021

Heute entscheidet die Caritas-Regionalkommission Ost ...

eigentlich nicht, ob und in welchem Umfang die von der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas am 24.2. ergangene Empfehlung zur Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auch in den Caritaseinrichtungen der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg erfolgen soll.
Für das Tarifgebiet der RK Ost, das nach der Wiedervereinigung zur Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Situation in den neuen Bundesländern gebildet wurde und u.a. die "neuen Bundesländer" Hamburg und Schleswig-Holstein umfasst, ist die Tarifsteigerung für die Jahre 2021 bis 2023 aufgrund der Eckpunktebeschlüsse der RK Ost aus den Jahren 2019 und 2017 allerdings bereits festgelegt.
Was die bisherige Beschlußfassung für die Mitarbeitenden im "Tarifgebiet Ost" bedeutet, hat die Mitarbeiterseite der Regional-Kommission Ost hier bereits mitgeteilt.

Allerdings könnte auch in der Regional-Kommission Ost eine Debatte über die Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages "Altenpflege" anstehen. Denn dieses Tarifgebiet ist von der Schmutzkonkurrenz kommerzieller Anbieter besonders betroffen.

Ein Beschluss benötigt die Zustimmung der Arbeitgebervertreter und wäre zunächst eine unverbindlich Empfehlung. Er muss erst noch von den diözesanen Bischöfen promulgiert werden.

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