Sonntag, 3. Januar 2021

Sonntagsnotizen - 50 Jahre danach

unter dieser Überschrift fordert der Limburger Bischof Bätzing und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz auf „Texte der Würzburger Synode in den Blick nehmen.“
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, will Reformen auf dem Synodalen Weg frühzeitig mit dem Vatikan abstimmen. Genau 50 Jahren nach dem Beginn der Würzburger Synode sollten deren Texte in die heutigen Diskussionen miteinfließen.
Synodaler Weg könnte Fragen bringen, die zum Teil nur ein Konzil entscheiden könne.

... Er wünsche sich, so Bätzing weiter, dass man bei den nächsten Etappen des Synodalen Weges noch stärker die Texte der Würzburger Synode in den Blick nehme, „denn da können wir auf viel gut Durchdachtes, wenn auch noch nicht überall Umgesetztes, aufbauen“. ....
Quelle: Kirche und Leben

Wir erinnern seit Jahren immer wieder an den Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft", der auch ohne ein Konzil schon jetzt umgesetzt werden könnte:
Die Entfremdung der Arbeiter (lies: Arbeitnehmer, s.u.S. 315, 338 f) von der Kirche ist ein Faktum. Deren Ursache liegt schon im vorigen Jahrhundert. Insofern trifft das Wort vom fortwirkenden Skandal auch auf Deutschland zu.

Diese beklagenswerte Tatsache findet ihren beredten Ausdruck in dem weltbekannt gewordenen Wort Pius’ XL zu Cardijn, worin der Papst es als den großen Skandal des 19. Jahrhunderts beklagt, daß die Kirche die Arbeiterschaft (lies: Arbeitnehmer)verloren habe (S. 327, s.S. 315, 338 f). ...
Den Arbeitern (lies: Arbeitnehmern, s.S. 315, 338 f) das Recht zuzuerkennen, ihre berechtigten Forderungen notfalls im Arbeitskampf durchzusetzen, fiel und fällt heute noch vielen Priestern und Laien schwer (S.330). ...
Vielen Katholiken ist zuwenig bewußt gemacht worden, daß es sich beim Arbeitskampf um legitime Interessenkonflikte handelt, die nur durch eine streitbare Auseinandersetzung zu einem Kompromiß geführt werden können. Nicht die kirchenamtliche Soziallehre, wohl aber viele Geistliche und Laien neigen zu einseitig harmonistischer Sicht; Konflikte gelten ihnen schlechthin als ein Übel; tatsächlich bestehende Interessengegensätze und aus ihnen sich ergebende Konflikte werden einfach geleugnet, namentlich dann, wenn man selbst an dem Konflikt beteiligt und an der Erhaltung des bestehenden Zustandes interessiert ist. Ein Christentum, das im Bilde des Herrn nur seine Sanftmut sehen wollte, übersah völlig, daß Christus Konflikte nicht gescheut hat, ihnen nicht aus dem Weg gegangen ist, vielmehr da, wo es darauf ankam, Konflikte sogar bewußt provoziert und in rückhaltloser Schärfe ausgetragen hat. (S. 331) ...
Seit der vielleicht mit einem Übermaß von Optimismus vollzogenen Gründung der Einheitsgewerkschaft (vgl. 0.2.3) hielten und halten nicht wenige Seelsorger katholische Arbeiter (lies: Arbeitnehmer, s.S. 338 f) vom Beitritt ab, anstatt sie dazu zu ermutigen. Dies geschieht, wenn schon nicht in Worten, so doch durch eine - vorsichtig ausgedrückt - wenig gewerkschaftsfreundliche Haltung (S. 334). ...
Die Förderung der Lebenslage der Arbeiter ist ohne Gewerkschaften nicht möglich. Angesichts der Stellung der Gewerkschaften und ihres Einflusses auf die Arbeiterschaft (woa lies Arbeitnehmerschaft) wäre ein regelmäßiger Kontakt auf den verschiedenen Ebenen der Kirche, von Organisationen und Gremien zu den Gewerkschaften erwünscht. ...
... appellieren wir an die katholischen Arbeiter, in den Gewerkschaften mitzutun. Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche.
(S. 345). ....
Unsere Überlegungen, Vorschläge und Empfehlungen sollen Seelsorger und Laien, aber auch kirchliche Gremien anregen und ermutigen, von ihnen Gebrauch zu machen, sie in der Praxis zu erproben. Zuvor sind jedoch noch einige Hinweise angebracht, die bei allen Aufgaben und Einzelmaßnahmen mitbedacht sein wollen, wenn unsere gemeinsame Verantwortung gute Früchte tragen soll:
- Wir müssen in Zukunft alles vermeiden, was dazu angetan wäre, das Mißtrauen der Arbeiterschaft (woa lies "Arbeitnehemrschaft) gegenüber der Kirche zu bestätigen ...
wer's nachlesen will: S. 313 (321) ff https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/Synoden/gemeinsame_Synode/band1/synode.pdf

Und was macht diese Kirche nach 50 Jahren immer noch? Sie hält an einem eigenen "Dritten Weg" mit dem "Recht zum kollektiven Betteln" fest, der die Arbeitnehmer spaltet, einheitliche Mindest-Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter in der gesamten Branche verhindert, stattdessen den Preiswettbewerb und die damit einhergehenden prekären Arbeitsverhältnisse fördert, das gewerkschaftliche Engagement mit Füßen tritt und das Mißtrauen gewerkschaftlich orientierter Arbeitnehmer gegenüber der Kirche und ihren offiziellen sozialethischen Verlautbarungen weiter verstärkt und so weder verfassungs- noch konkordatsrechtlich begründet werden kann. Denn das "Arbeitsrecht" oder das "Datenschutzrecht" - noch dazu i.V. mit Personen, die der Kirche nicht angehören - ist keine eigene Angelegenheit, sondern bestenfalls gemeinsame Angelegenheit (infolge einer Rechtswahl), und die kirchliche Rechtsetzungsbefugnis beschränkt sich nach dem Reichskonkordat (Art. 1) wie auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur auf die Mitglieder der jeweiligen Kirche, nicht auf andere Personen (vgl. unsere Blogbeiträge, insbesondere die Caritas-Verdi: Sonntagsnotizen - kann ein Konkordat das kirchliche Arbeits- und Datenschutzrecht retten? (caritas-verdi.blogspot.com)
Die einzige diesbezügliche verfassungsrechtliche Befugnis ist die "negative Koalitionsfreiheit" - die aber auch allen anderen Arbeitgebern zusteht und entsprechende Konsequenzen hat. Dies alles für sich zu beanspruchen, obwohl die eigene Soziallehre das Gegenteil fordert, trägt nicht zur Glaubwürdigkeit kirchlich-katholischen Handelns bei.

Nach 50 Jahren - immer noch nichts dazu gelernt.

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