Samstag, 13. April 2019

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Grund dafür, dass die MAVO (anders als das Betriebsverfassungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze und das Mitarbeitervertretungsgesetz) die Ablehnung von Urlaubsanträgen nicht als Mitbestimmungsrecht gefasst haben, darin bestehe, dass Ablehnungen von Urlaubsanträgen in der Katholischen Kirche entweder nicht vorkämen beziehungsweise ausnahmslos gut begründet seien. 

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