Donnerstag, 11. April 2019

Die Beschäftigten stärken! - Einhundert Jahre Internationale Arbeitsorganisation

Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) feiert dieses Jahr ihren 100. Geburtstag.
Die ILO begann ihre Tätigkeit am 11. April 1919 auf der Friedenskonferenz in Versailles. Sie war ursprünglich eine ständige Einrichtung des Völkerbundes mit dem Ziel der Sicherung des Weltfriedens auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Entstanden war sie aus einer Forderung der sozialdemokratischen Amsterdamer Gewerkschaftsinternationale. Seit dem 14. Dezember 1946, als sie ihren Sitz in Genf einnahm, ist die ILO eine UN-Sonderorganisation und damit die erste Einrichtung dieser Art. 1969 wurde der Organisation der Friedensnobelpreis und 1994 der Hans-Böckler-Preis zuerkannt.

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) bezeichnet die IAO in seinem Programm (2006) als "globalen Bezugspunkt". Der 2. Weltkongress des IGB (2010) verabschiedete eine Entschließung "Die Internationale Arbeitsorganisation", in der diese Bedeutung noch einmal unterstrichen und weiter ausgeführt wird.
Quelle: Wikipedia
Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ist die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Als einzige UN-Organisation setzt sie sich nicht ausschließlich aus Staaten zusammen. Neben den Regierungen der Mitgliedsstaaten gehören ihr auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen an.

Zu den wesentlichen Aufgaben der ILO gehören die Normensetzung, die Überwachung der Einhaltung der ILO-Normen in den Mitgliedsstaaten, die Technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sowie die Verbreitung von Informationen und Forschungsergebnissen. Seit ihrer Gründung werden von der ILO internationale Arbeitsstandards in Form von Übereinkommen und Empfehlungen ausgearbeitet und auf den internationalen Arbeitskonferenzen verabschiedet.
Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gehören zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Sie haben den Rang von grundlegenden Menschenrechten und ihre Umsetzung ist für alle ILO-Mitgliedstaaten verpflichtend. Der ILO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit untersucht Fälle, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaften und Arbeitgeber, das Recht auf Kollektivverhandlungen und sozialen Dialog betreffen.
Quelle: Pressemitteilung ILO Berlin


Die Arbeit der ILO wird auch von kirchlicher Seite geschätzt. Das wird schon durch die Ansprache von Papst Paul VI. an die Hauptversammlung der ILO (10.06.1969) deutlich:
Ihre Tätigkeit darf (nicht) zum Stillstand kommen. Sie ist eine frei organisierte und sozial geordnete organische Teilnahme an der Verantwortung für die Arbeit und an ihrem Nutzen.

Diese UN-Sonderorganisation veröffentlicht jährlich einen Lohnreport. In ihrem jüngsten Bericht zeichnet die ILO ein trauriges Bild der Entwicklung der Arbeitseinkommen.
In den großen Industrieländern stiegen die preisbereinigten Löhne zwischen 1999 und 2017 um insgesamt nur neun Prozent. Dies entspricht einem jährlichen Plus von mickrigen 0,5 Prozent. Ursächlich dafür ist einerseits die schwache und krisenhafte Wirtschaftsentwicklung, andererseits die schlechte Durchsetzungsmacht der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften.

Die Deregulierung der Arbeitsmärkte, Privatisierungen und der Umbau der sozialen Sicherungssysteme führten zu einem starken Zuwachs prekärer Jobs und von Niedriglöhnen. Die Tarifverträge wurden geschwächt. Wenn die Löhne wieder kräftiger steigen sollen, muss die Verhandlungsmacht der Beschäftigten politisch gestärkt werden. Der Neoliberalismus muss durch eine soziale Politik überwunden werden.
Quelle: ver.di
Die "Konkurrenz der Wege", die Weigerung kirchlicher Einrichtungen, mit den Gewerkschaften kooperative Verhandlungen zu führen, trägt zur beklagten Deregulierung bei und widerspricht grundlegenden Kernnormen der ILO sowie der Wertschätzung, die verbal von päpstlicher Seite geäußert wurde.


Ausführliche Informationen über die ILO finden sich => hier

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