Dienstag, 15. Mai 2018

DGB Bundeskongress - Beschluss zum kirchlichen Beschäftigtendatenschutz

Der DGB-Bundeskongress hat soeben folgenden Beschluss (B 010) zum Beschäftigtendatenschutz gefasst:
... In Folge der Digitalisierung der Arbeit und unter Einsatz von Methoden der "Big Data Analytichs" entstehen neue Möglichkeiten der Überwachung und Auswertung der Leistung und des Verhaltens der Beschäftigten. Aufgrund weitreichender Möglichkeiten des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ist ein wirkungsvoller Datenschutz unverzichtbar. Diese Gefahren erfordern bessere Möglichkeiten für die betrieblichen Interessenvertretungen, um die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Europäische Datenschutzgrundordnung, das neue Bundesdatenschutzgesetz und ein dringend von der Bundesregierung auf den Weg zu bringendes eigenständiges und detailliertes Beschäftigtendatenschutzgesetz im Rahmen der Betriebsverfassung, Personalvertretung und im kirchlichen Arbeitsrecht zu konkretisieren. Für die aktive Mit- und Ausgestaltung datenschutzrechtlich zulässiger Verarbeitungsprozesse der Interessenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen ist ein gesetzlich zu verankerndes, erzwingbare und umfassendes Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Beschäftigungsdaten notwendig ...
In der Antragsdiskussion wurde deutlich, dass vom DGB eine "Kirchenklausel" (Ausnahme der Kirchen vom Beschäftigtendatenschutzgesetz) nicht mehr akzeptiert werden wird. Das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll auch den kirchlichen Arbeitgebern "Schranken setzen" und unmittelbar auch für die Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtverbände gelten.


siehe auch: "DGB: Keine Ausnahme für Kirche beim Datenschutz - Die Kirchen regeln ihren Datenschutz selbst – auch für ihre Angestellten. Der DGB will das nicht mehr akzeptieren: Die Gewerkschaft fordert ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das für alle gilt." auf katholisch.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.