Freitag, 7. Dezember 2012

"Verbindlichkeit der AVR" - 2 "gigantische" Urteile vom BAG (20.11.) und KAGH (30.11.) und wo bleiben "wir"?

Wir schauen ja gerne darauf, was machen jetzt die Bischöfe aus dem BAG-Urteil, wie reagiert wohl der Vorstand des Deutschen Caritasverbandes und wie der Deutsche Orden auf das Verbot einer "Tarifdispens".
Und sonst?!
Ist die Liste der Betriebsgruppen unter dem Link "Betriebsgruppen Caritas und kath. Kirche" umfangreicher geworden? Kaum bis gar nicht!
"Wir sind das Volk" hat es in der ehemaligen DDR geheißen.
Nicht die Caritas gewährt uns gnädigerweise die Rechte, z.B. auf eine "zu 100 Prozent" verbindliche AVR, sondern diese stehen uns zu  und: wir fordern sie ein -  idealerweise x-mal bestätigt durch die Verlautbarungen und Aktionen der Betriebsgruppen vor Ort!
Also Kolleginnen und Kollegen (es ist Adventszeit, da heißt es so schön "Wachet auf, ruft uns die Stimme") spricht Engagierte in euren Einrichtungen an, setzt euch mit den zuständigen ver.di-Sekretären und -Sekretärinnen zusammen und gründet Betriebsgruppen.
Nur so können wir bezeugen, dass wir tatsächlich die Rechte wollen, von denen das BAG so schön gesprochen hat.



----------- "Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog

3 Kommentare:

  1. Oh, eine Stimme die mir aus dem Herzen spricht! Ich freu mich auf die zusammen arbeit!

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  2. "Was machen die Bischöfe ....?" - erst mal nichts, aber es müsste ihnen klar sein: keine Gewerkschaft wird jetzt auf die Bischöfe zugehen und darum betteln, im "Dritten Weg" mitmachen zu dürfen, damit man nicht mehr streiken muss ....

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  3. Das Urteil des 1. Senats vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 - betrifft das "Streikrecht im 3. Weg"; das Urteil des KAGH M 14/12 betrifft einen vom Caritasverband mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarten Dispens von der Anwendung der AVR Caritas.

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