Donnerstag, 13. August 2015

Pflegestärkungsgesetz II: Bund muss Ländern Vorgaben für genug Fachpersonal machen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Kabinettsbeschluss vom 12. August 2015 zum Pflegestärkungsgesetz II und fordert die Bundesregierung gleichzeitig dazu auf, den Ländern klare Vorgaben zur Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen zu machen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs würden neben der Pflege auch Betreuungsleistungen und insgesamt die Verbesserung der Lebensqualität zu Leistungen der Pflegeversicherung. „Um den Begriff mit Leben zu füllen, muss allerdings auch das notwendige Fachpersonal zur Verfügung stehen“, mahnte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Bundesregierung sei daher gefordert, den Ländern klare Vorgaben zu machen, die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen an die neuen Bedarfe pflegebedürftiger Menschen anzupassen, damit die für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs notwendigen Fachkräfte auch verpflichtend vorgehalten würden.
Genug Personal, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung seien die wichtigsten Voraussetzungen, damit gute Pflege geleistet werden kann. Es sei empörend, dass qualifizierte Altenpflegerinnen in einigen Regionen mit sehr niedrigen Löhnen, in Sachsen-Anhalt beispielsweise mit durchschnittlich lediglich 1.743 Euro monatlich abgespeist würden. „Die Altenpflege kommt Menschen so nah, wie kaum ein anderer Beruf. Es ist eine qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeit. Sie ist psychisch und physisch belastend. Dass viele Arbeitgeber die Empathie der Beschäftigten und ihr großes Engagement so schamlos ausnutzen können, muss aufhören“, betont Bühler. „Die Pflegeberufe müssen insgesamt aufgewertet werden. Eine examinierte Pflegekraft muss mindestens 3.000 Euro Grundvergütung im Monat erhalten.“´

[Quelle: Ver.di Medieninfo 12.8.2015]

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