Samstag, 1. September 2012

Beschluss der Partei DIE LINKE vom 4./5.8.2012 zum Thema "Streikrecht ist Grundrecht"

Streikrecht ist Grundrecht. Für volle kollektive und individuelle ArbeitnehmerInnenrechte der Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas

Beschluss des Parteivorstandes vom 4. und 5. August 2012 über einen von der 1. Tagung des 3. Parteitages an den Parteivorstand überwiesenen Antrag
Die Partei DIE LINKE
  • bekräftigt die Aussage unseres Erfurter Grundsatzprogramms, dass das ungehinderte Streikrecht für alle Beschäftigten gewährleistet sein muss.
  • kritisiert deswegen den Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 09.11.2011 in Magdeburg, mit dem gegen das Verfassungsgrundrecht der Koalitionsfreiheit ein Streikverbot per Kirchenbeschluss eingeführt werden soll.
  • begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum kirchlichen Arbeitsrecht und unterstützt Diskussionen in der Partei und ihren Gliederungen hierzu.
  • fordert die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Änderung/Streichung des § 118) in Einrichtungen der Kirche, Diakonie und Caritas.
  • unterstützt die Aktion der Gewerkschaft ver.di unter dem Motto "Streikrecht ist Grundrecht".
  • unterstützt durch GenossInnen aus den Regionen vor Ort sowie durch unsere MandatsträgerInnen von Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten Streikaktionen und öffentliche Aktivitäten von kirchlich Beschäftigten aktiv durch Teilnahme und Solidaritätsadressen.
  • fordert öffentlich die Zurücknahme der Klage diakonischer Arbeitgeber gegen ver.di zum Streikrecht (BAG Instanz im Sommer 2012 zu erwarten).
  • weist die Forderung der diakonischen und caritativen Arbeitgeber nach Änderung des Tarifvertragsgesetzes zurück (Gleichsetzung von Beschlüssen Arbeitsrechtlicher Kommissionen mit Tarifverträgen).
  • unterstützt die Forderung von ver.di und GEW nach einem Flächentarifvertrag für die soziale Arbeit für alle Wohlfahrtsverbände.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.