Ver.di hat die Gründe für die Verfassungsbeschwerde in einem Rundschreiben dargelegt:
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Dienstag, 30. April 2013
Montag, 29. April 2013
Kircheninfo Nr. 20 ist erschienen

Inhalt:
- Schriftliche Begründung BAG Streikrecht: Ein Schritt vor, zwei zurück ver.di legt Verfassungsbeschwerde ein
- Anmerkungen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zurTarifautonomie in kirchlichen Betrieben: Absurditäten
- Rechtskräftiges Urteil vom Arbeitsgericht Aachen: Krankenpfleger müssen nicht katholisch sein
- Rolle und Aufgabe der Gewerkschaften in kirchlichen Einrichtungen Arbeitsrecht gestalten
- Der Entwurf zum Neunten Kirchengesetz zur Änderung des MVG-EKD2 Rumeiern nach Art des Kirchenamtes
- Mitbestimmungskonferenz
- Agaplesion-Aktionstag am 26. März: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel
- Notizen aus der katholischen Provinz: Ein Alptraum
- Notizen aus der katholischen Provinz: Weihbischof Jaschke bei Jauch
- Der »Bielefelder Appell« braucht Unterstützung
- Appell für mehr Menschlichkeit
- Glossar: Kirchliches Arbeitsrecht
Kircheninfo 20 PDF-Fassung
Gesetzgeber sollte endlich das Selbstbestimmungs-Recht der Kirchen überprüfen
...fordert die Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche". Siehe: Eintrag auf glaubeaktuell.net vom 28. April 2013.
Ein angesichts der sonstigen Standardpositionen ein bemerkenswert origineller Beitrag zur Debatte!
Ein angesichts der sonstigen Standardpositionen ein bemerkenswert origineller Beitrag zur Debatte!
Wahlprogramm der Grünen - Kritik am kirchlichen Sonderweg
Im Programm, das am Sonntag auf dem Parteitag verabschiedet wurde, findet sich eine deutliche Passage:
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"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
... Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen unterliegen immer noch uneingeschränkt dem kirchlichen Arbeitsrecht. Wir wollen für alle Berufe jenseits des Bereichs der „Verkündigung“ das kirchliche Arbeitsrecht abschaffen. Stattdessen sollen alle kirchlichen MitarbeiterInnen außerhalb des „Verkündungsbereichs“ die gleichen Rechte bekommen wie andere Angestellte auch. Über den Weg zur Überleitung in das allgemein verbindliche kollektive Arbeitsrecht wollen wir einen Dialog mit den Kirchen. ...Quelle: Wahlprogramm, S. 52
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"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
Freitag, 26. April 2013
Auch der Marburger Bund geht für das Streikrecht vor das Bundesverfassungsgericht
das berichtet jedenfalls die Ärztezeitung am 24.04.2013
Der riskante Gang nach Karlsruhe----------- "Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
Die Gewerkschaft Verdi und der Marburger Bund wollen per Verfassungsbeschwerde ein volles Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen erstreiten.
...
Arbeitsbedingungen in KiTAs - auch ver.di Niedersachsen fordert ...
... bessere Bedingungen in Kindertagesstätten.
Demonstration und Kundgebung am 27.04.2013
Demonstration und Kundgebung am 27.04.2013
Donnerstag, 25. April 2013
Mittwoch, 24. April 2013
Fachgespräch zum kirchlichen Arbeitsrecht der Betriebsgruppe des St. Josefs-Stifts Eisingen
Aktualisierung 24.4.2013, nachmittags:
Der für heute angekündigte Termin muss leider abgesagt werden. Das Gespräch wird auf einen späteren Termin verlegt!
Der für heute angekündigte Termin muss leider abgesagt werden. Das Gespräch wird auf einen späteren Termin verlegt!
Dienstag, 23. April 2013
SPD Regierungsprogramm zum kirchlichen Arbeitsrecht
nach meiner doch etwas heftigen Kritik an dem gestern in der Friedrich-Ebert-Stiftung vorgelegten Gutachen ist mir der folgende Text zugemailt worden:
bzw. hier S. 22
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"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
... „Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht. Das Streikrecht ist elementares Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und muss auch im kirchlichen Bereich gelten. Tarifverträge zu verhandeln und frei in der Wahl der Mittel zu ihrer Durchsetzung zu sein, sind also mit dem so genannten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht vereinbar.“Quelle: "klick"...
(Regierungsprogramm SPD 2013, Seite 21):
bzw. hier S. 22
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Montag, 22. April 2013
Wieviel Demokratie ist in der Kirche erlaubt?
...fragt die ver.di-Betriebsgruppe der Stadtmission Salem in Heidelberg:
Nur sind die katholischen Theologen, denen diese Zusammenhänge noch bewußt sind, inzwischen vollkommen in der Versenkung verschwunden (bis auf wenige einsame Ausnahmen).
Wir kämpfen für einen Tarifvertrag – das heißt viel mehr als nur der Kampf um mehr Lohn: wir wollen mehr Demokratie als der „Dritte Weg“ uns gibt.Das ist genau die subsidiäre, kollektiv organisierte Übernahme von Verantwortung der Arbeitnehmer für ihre eigenen Angelegenheiten, die von der katholischen Soziallehre gefordert wird.
Nur sind die katholischen Theologen, denen diese Zusammenhänge noch bewußt sind, inzwischen vollkommen in der Versenkung verschwunden (bis auf wenige einsame Ausnahmen).
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