Montag, 8. Januar 2018

"Dienen, nicht fordern"?

"Vor zehn Jahren löste die Krankenpfleger-Gewerkschaft Tehy in Finnland fast eine Staatskrise aus: 40 Prozent aller Pflegekräfte des Landes drohten, geschlossen zu kündigen. Erst am Morgen des Stichtags knickten die Arbeitgeber ein - die Gehälter in der Pflege stiegen um eindrucksvolle 20 Prozent."
Mit dieser Notiz beginnt der Artikel "Dienen, nicht fordern" der sich am 23.12.2017 in der Süddeutschen Zeitung

mit den Gründen für die hohe Unzufriedenheit in den sozialen und pflegerischen Berufen auseiandersetzt und die Frage stellt, warum sich die Beschäftigten in diesen Berufen so wenig in den Gewerkschaften organisieren. 

In der Printausgabe wird der Artikel noch ergänzt durch ein Interview mit dem Politologen Prof. Wolfgang Schröder, der sich im vergangenen Jahr intensiv wissenschaftlich mit dieser Frage insbesondere im Bereich der Altenpflege auseinandergesetzt  hat. (Wolfgang Schröder, Interessenvertretung in der Altenpflege. Zwischen Staatszentrierung und Selbstorganisation). 

Im kirchlichen Bereich vielleicht ein sperriger Gedanke, aber wohl fundiert in der katholischen Soziallehre, zu deren Geschichte Prof. Schröder intensiv geforscht hat:
"...Es gibt aber auch Unternehmen, denen es wichtig ist, dass die Gewerkschaften weiter viele Mitglieder haben und ein starker Partner bleiben. Denn im deutschen System der Sozialpartnerschaft gestalten beide Seiten gemeinsam die Strukturen, keine Seite muss beispielsweise neue Normen allein entwickeln. Darum sind starke Gewerkschaften für die Arbeitgeber auch eine Entlastung."  
(Wolfgang Schröder in der Süddeutschen Zeitung vom 23.12.2017, S. 61) 

Wenn das nicht auch ein Grund ist, die Entlastungskampagne im Bereich Gesundheit/Soziales/Pflege intensiv fortzusetzen?!!!


Weiterführender Lektürehinweis:
Aktuelle Sozialpolitik: Dienstag, 10. Oktober 2017 Druck im Kessel. Die Pflegekräfte und das Herantasten an den großen Pflegestreik. Oder doch nur ein Sturm im Wasserglas?

Samstag, 23. Dezember 2017

Der Blog geht in die Weihnachtspause

Allen ein ruhiges und friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
Jahr!

Im neuen Jahr lassen wir es langsam wieder angehen.

Als guten Vorsatz für den Jahreswechsel und das neue Jahr empfehlen wir eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es geht ganz einfach:




Freitag, 22. Dezember 2017

Adventsnotiz: Weihnachtsansprache von Papst Franziskus

Der Blogbeitrag zum Jahresende soll  der Weihnachtsansprache von Papst Franziskus gewidmet sein, der mit schon gewohnt offenen Worten deutliche Positionen bezieht. Und als kirchliche Mitarbeiter müssen wir uns selbst auch immer wieder fragen, ob nicht die eine oder andere Aussage aus Rom auch für die eigene Tätigkeit zutreffen könnte.
Papst Franziskus zeigt offenbar nicht die Zurückhaltung, die Papst Benedikt etwa mit seiner "Konzerthausansprache" in Freiburg ("Entweltlicht Euch") an den Tag gelegt hat. Franziskus spricht unmissverständlich, deutlich und klar.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Regionalkommission Nord: Letzte Regionalkommissionssitzung in diesem Jahr

Am Dienstag tagte die Regionalkommission Nord der AK Caritas.

Die Mitarbeiterseite berichtet von einer durchwachsenenen Sitzung:

  • ein von der Mitarbeiterseite geforderter Nachteilsausgleich wurde durch Losentscheid des sogenannten erweiterten Vermittlungsausschusses geregelt mit dem Ergebnis: "Die Mitarbeiter, die in die Vergütungsgruppe P4 eingruppiert sind und über den 30. Juni 2017 hinaus beschäftigt waren, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro."
  • Die neue Anlage 2e für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst wird rückwirkend zum 1. Oktober 2017 nun auch für den Bereich der RK Nord in Kraft gesetzt. Damit ist der Beschluss der Bundeskommission in allen Regionen umgesetzt.
  • 4 Anträge gemäß § 14 der AK-Ordnung wurden behandelt
  • Unter dem Titel "KONFLIKT IM EMSLAND - Pistole auf die Brust gesetzt: Dienstgemeinschaft geht anders!" wird im RK-Info über Praktiken berichtet, bei denen die Dienstgemeinschaft offensichtlich zur wirtschaftlichen Verfügungsmasse in einem Kommissionsgeschacher wird, gewissermassen nach dem Motto: "Wenn die Mitarbeiterseite in der Regionalkommission nicht brav ist, gehören die Beschäftigten eben nicht zur Dienstgemeinschaft und haben nicht teil an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags und unterliegen nicht den kirchlichen Loyalitätsverpflichtungen.
Im Dienstgeberbrief zur Sitzung findet der Konflikt übrigens keine Erwähnung.

Mittwoch, 20. Dezember 2017

Was Beschäftigte mit starken Gewerkschaften erreichen können

Helios Amper Dachau: Unerwartetes Angebot erstritten

In einem längeren Tarifkonflikt der Helios Amper Klinik  in Dachau zeichnet sich inzwischen ein Ergebnis ab.

Nach längerer Verhandlungsunterbrechung hat die Arbeitgeberseite erklärt, sie würden eine reguläre Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband beantragen und somit den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) übernehmen.

Die Tarifkommission bewertet das Angebot als gut bis sehr gut und stimmte dem Verfahrensvorschlag zu. Innerhalb von acht Wochen nach Rückmeldung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes werden erste Gesprächstermine vereinbart, um Details der Verbandsaufnahme bzw. die Übernahme des tariflichen Regelwerkes (TVöD) zu erörtern. Bis dahin ruhen die Tarifverhandlungen.

Die interessanten Einzelheiten sind hier nachzulesen:


Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft bei Ver.di:


Dienstag, 19. Dezember 2017

Wipo aktuell: Hände weg vom Feierabend!

Hände weg vom Feierabend!
Die Zahl der Überstunden in Deutschland ist nach wie vor hoch. 2016 waren es über 1,8 Milliarden, mehr als die Hälfte unbezahlt. Dennoch bekommen die Arbeitgeber den Hals nicht voll. Einige wollen sogar Heiligabend die Läden öffnen. Jetzt holen sie zum Generalangriff auf das Arbeitszeitgesetz aus. Ihr Präsident Ingo Kramer hält den Achtstundentag für „passé“. Eine radikale Flexibilisierung soll her.

Solche Forderungen gehen zu Lasten der Beschäftigten: Schon heute fehlen vielen von ihnen nach Feierabend die Energie und die Zeit, um Arbeit und Privates miteinander in Einklang zu bringen. Wer nachts arbeitet, ausufernde Arbeitszeiten hat oder ständig erreichbar sein muss, leidet oft auch gesundheitlich.


[Quelle: http://wipo.verdi.de/publikationen ]

Montag, 18. Dezember 2017

Letzte Regionalkommissions-Sitzungen in diesem Jahr.

Heute tagt die Regionalkommission Nord der AK Caritas.

Am vergangenen Donnerstag, den 14. Dezember 2017 haben die Regionalkommissionen Mitte und Ost getagt. Inzwischen sind zu beiden Sitzungen RK-Infos erschienen.


Regionalkommission Mitte:



  • übernommen wurde der BK-Beschluss zum Rettungsdienst vom 12. Oktober mit Wirkung 1. Oktober 2017
  • Eine Arbeitsgruppe aus Dienstgebern und Mitarbeitern hat ein Positionspapier zur Personalbemessung im Krankenhaus veröffentlicht


RK-Info Mitte 12/2017 als pdf - Erklärung zur Personalbemessung als pdf



Regionalkommission Ost:


Auch die Regionalkommission Ost hatte die Vergütung im Rettungsdienst auf der Tagesordnung. Auch hier wurde die die Anlage 2e der BK vom 12. Oktober "eins zu eins" zum 1.1.2018 übernommen. Die Westwerte gelten allerdings nur für die Zulagen, die eigentlichen Vergütungen folgen den entsprechenden Ost-Tabellen. 

Aufgrund eines Vorschlags des Vermittlungsausschusses hat die RK Ost "Vergütungserhöhungen bis 2021 beschlossen". Das heißt konkret, dass die Vergütungen im Bereich der Regionalkommission Ost schrittweise näher an die entsprechenden Werte im Westen herangeführt werden.

Sonntag, 17. Dezember 2017

Adventsnotiz: es geht um Menschen - nicht um Gewinne ...

meint jedenfalls Papst Franziskus (dem wir an seinem heutigen Geburtstag die besten Wünsche übermitteln und ihn auch zuerst zitieren wollen):
Papst warnt katholische Krankenhäuser vor Gewinnstreben

Samstag, 16. Dezember 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass im 3. Weg der Katholischen Kirche überlegt werde, nur noch Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, die dort ohne Streikmaßnahmen zustandegekommen sind, denn nur solche entsprächen dem Strukturprinzip des Propriums der kirchlichen Tariffindung. In den bayerischen Diözesen überlege man, diese Norm auf katholische Beschäftigte zu beschränken. 

Vorletztes Gerücht

Freitag, 15. Dezember 2017

AVR Caritas - Zusatzversorgung Anlage 8 auch künftig rechtswidrig?

Worum geht es?

A) Regelungen der AVR Caritas:
In der Anlage 8 (Versorgungsordnung A) der AVR Caritas ist geregelt:
§ 1 Versorgungszusage

(1) Mitarbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (Anlage 7 zu den AVR), für die nach der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (im folgenden Zusatzversorgungskasse genannt) Versicherungspflicht besteht, sind durch ihren Dienstgeber bei der Zusatzversorgungskasse zum Zwecke der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung sowie der Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu versichern.

(2) Der Versorgungsanspruch des Mitarbeiters und des zu seiner Ausbildung Beschäftigten sowie der Versorgungsanspruch eines ihrer Hinterbliebenen richten sich ausschließlich nach der Satzung der Zusatzversorgungskasse und ihrer Ausführungsbestimmungen und können nur gegenüber der Zusatzversorgungskasse geltend gemacht werden.
Damit wird beschrieben:
1. Die Caritas-Arbeitgeber verpflichten sich zu einer Beitragszahlung, mit der eine bestimmte Leistung erwirkt werden soll.
2. Für die Leistungsbeschreibung ist auf die Satzung der Zusatzversorgungskasse verwiesen, bei der die jeweiligen Arbeitgeber auch Mitglieder sind - nicht aber eine arbeitsvertragliche Regelung geschaffen. *)
3. Ansprüche sollen nur gegenüber der jeweiligen Kasse geltend gemacht werden können, deren Garanten
a) bei öffentlichen Kassen die anderen Mitglieder (z.B. Kommunen) bzw. Bund und Länder sind,
b) bei der KZVK Köln die deutschen (Erz-)Diözesen sind.
Ein Anspruch an die Arbeitgeber soll nicht bestehen.


B) gesetzliche Normen:
Diese Regelungen erscheinen vor dem Hintergrund des aktuell geltenden Betriebsrentengesetzes zumindest problematisch. Dort ist in § 1 geregelt:
(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Faktenchecks Gesundheit

Die Bertelsmann-Stiftung thematisiert in ihren "Faktenchecks Gesundheit" verschiedene Gesundheitsaspekte , die insbesondere auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen von Interesse sind:

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Betriebsrat (oder MAV) erzwingt Entlastung

In vielen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sind Kolleginnen und Kollegen aktiv und erreichen konkrete Verbesserungen. Oft hört man vom Ergebnis. Um aber voneinander lernen zu können, muss auch die Geschichte, die zum Erfolg führte, erzählt werden.  Dies tun ver.di mit den Praxisheften. Das jetzt erschienene Heft, das sich mit der erfolgreichen Arbeit des Betriebsrates an der Helios Ostseeklinik Damp beschäftigt, ist das erste in der Reihe. Das Heft bekommt ihr in eurem ver.di-Bezirk.

Im Mitgliedernetz stehen exklusiv für ver.di-Mitglieder die Broschüre als PDF-Datei und eine Reihe Originaldokumente zur Verfügung, die zeigen, wie die Auseinandersetzung in der Praxis verlaufen ist. .

Beispiel Helios Ostseeklinik Damp
Die Gesundheit der Beschäftigten schützen – dabei können Interessenvertretungen eine wichtige Rolle spielen. In der Helios Ostseeklinik Damp hat der Betriebsrat in einer langwierigen Auseinandersetzung eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt. Sie schreibt für die Stationen und Schichten je nach Belegung konkret fest, wie viel examiniertes Pflegepersonal zur Verfügung stehen muss. Wie hat der Betriebsrat das geschafft? Im Praxisheft findet ihr die Geschichte dieser Auseinandersetzung kurz zusammengefasst, sowie die Rechtsgrundlagen für die Mitbestimmung, auch bei kirchlichen und öffentlich-rechtlichen Häusern.