Donnerstag, 8. November 2012

In 12 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Der humanistische Pressedienst widmet dem Thema einen ausführlichen Artikel und berichtet am 06.11.2012 · Nr. 14277 unter dem Titel "Fachgespräch - Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert" von der Fachtagung der Partei "DIE GRÜNEN" in Berlin.

Dienstag, 6. November 2012

Montag, 5. November 2012

Die Streitzeit von morgen...

 befasst sich mit dem Thema "Gute Pflege hat ihren Preis"
Und verlinkt ist ein Gespräch vom Sommer diesen Jahres zwischen Matthias  Jena und Michael Bammessel: Matthias Jena wirft Diakonie und Caritas vor, durch die Verweigerung eines Tarifvertrags zum Dumpingwettbewerb in der Pflegebranche beizutragen.

In 15 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Heute findet um 13 Uhr im Caritas-Pirckheimer-Haus, Königstr. 64, 90402 Nürnberg eine Fachtagung unter dem Titel
Dialog mit dem Arbeitgeber Kirche
statt. Bei der Veranstaltung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di werden der Präsident der Diakonie Bayern, Michael Bammessel, und ver.di-Fachbereichsleiter Dominik Schirmer mit Mitarbeitervertretern aus ganz Bayern diskutieren.

Sonntag, 4. November 2012

In 16 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

In Caritas-Kreisen wird gerne behauptet, der 3. Weg würde zu besseren Ergebnissen führen als der 2. Weg. Wenn dem so ist, müssten das doch auch die Caritas-Beschäftigten erkennen und man könnte die Frage 2. oder 3. Weg getrost der demokratischen Entscheidung der Beschäftigten überlassen?

Samstag, 3. November 2012

Die Angst der Dienstnehmer vor Tarifverträgen


Die Kirchenzeitung des Bistums Speyer berichtet unter dem Titel "Der Streik und der Dritte Weg"  über die Juristentagung am 25. Oktober 2012 in Tübingen zum kirchlichen Arbeitsrecht.

In 17 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

Katechismus der Katholischen Kirche:
2435 Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt. Er wird sittlich unannehmbar, wenn er von Gewalttätigkeiten begleitet ist oder wenn man mit ihm Ziele verfolgt, die nicht direkt mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen oder die dem Gemeinwohl widersprechen.


Soweit der Katechismus. Dass das Streikrecht nicht für Caritas-Beschäftigte gilt, ist dem Katechismus nicht zu entnehmen.

Freitag, 2. November 2012

ARBEITGEBERVERBAND „RETTUNGSDIENST BAYERN“ IST GEGRÜNDET!

im Oktober wurde der Arbeitgeberverband „Rettungsdienst in Bayern“ als eingetragener Verein gegründet. Gründungsmitglieder des Vereins waren das Bayerische Rote Kreuz (BRK) sowie zahlreiche der rechtlich selbständigen Gliederungen des Arbeiter- Samariter-Bundes (ASB) in Bayern.
Es wurde ein Vorstand gewählt und ein Tarifausschuss gebildet. Damit sind arbeitgeberseitig die Voraussetzungen erfüllt, um einen Branchentarifvertrag für den Rettungsdienst in Bayern zu verhandeln.
ZIEL: EIN ALLGEMEINVERBINDLICHER BRANCHENTARIFVERTRAG

Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern

Verhandlungsstand AWO Bayern:

Am Ende des 5. Verhandlungstermins zwischen dem Arbeitgeberverband (AGV) AWO und ver.di wurde ein Verhandlungsstand erreicht, der nun den ver.di Mitglieder im Bereich des TV AWO Bayern schriftlich vorgelegt wird mit der Frage, ob sie mit diesem Ergebnis einverstanden sind.
Mit diesem Ergebnis ist – da ist sich die Verhandlungskommission einig – der Spielraum für bessere Ergebnisse am Verhandlungstisch „ausgereizt“. Deshalb sind nun die ver.di-Mitglieder am Zug!
Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern

In 18 Tagen entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen

siehe: Terminvorschau des BAG

Lektüre-Tipp:
Christoph Fleischmann: Diakonie im rechtsfreien Raum aus dem aktuellen Heft "Die Blätter"