👍 🥰 Bundesweite JAV-Konferenz des Fachbereichs „Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft“, vom 6. bis 8. Mai 2026,
Infos und Anmeldung: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/service/seminare/
Caritas-Verdi
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Montag, 12. Januar 2026
Mittwoch, 7. Januar 2026
Kardinalsversammlung in Rom
Über 200 Kardinäle aus aller Welt werden am Mittwoch und Donnerstag über die Zukunft der katholischen Kirche beraten. Das sogenannte außerordentliche Konsistorium am Mittwochmittag mit der Registrierung der mehr als 200 Teilnehmer im Vorraum der Audienzhalle im Vatikan.
Die Tagesordnung der Versammlung steht bei Redaktionsschluß immer noch nicht fest. Der Papst selbst hat mit einer provokanten Frage:
Sicher wird wohl zumindest in Hintergrundgesprächen der massive Rückgang der kirchlichen Bedeutung in den westlichen (säkularen) Gesellschaften, nicht nur in Deutschland, diskutiert werden.
Ob die Kardinäle aber so tief einsteigen, um nationale Eigenheiten und Besonderheiten anzusprechen, mit denen die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche noch zusätzlich zu vielen anderen Skandalen belastet wird, muss wohl bezweifelt werden.
Weitere Informationen:
Radio Vatikan katholisch.de mit Hinweisen zu den vier offiziellen Themenkomplexen
Die Tagesordnung der Versammlung steht bei Redaktionsschluß immer noch nicht fest. Der Papst selbst hat mit einer provokanten Frage:
„Gibt es Leben in unserer Kirche?“die Leitlinie der kircheninternen Reflektionen vorgegeben.
Sicher wird wohl zumindest in Hintergrundgesprächen der massive Rückgang der kirchlichen Bedeutung in den westlichen (säkularen) Gesellschaften, nicht nur in Deutschland, diskutiert werden.
Ob die Kardinäle aber so tief einsteigen, um nationale Eigenheiten und Besonderheiten anzusprechen, mit denen die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche noch zusätzlich zu vielen anderen Skandalen belastet wird, muss wohl bezweifelt werden.
Weitere Informationen:
Radio Vatikan katholisch.de mit Hinweisen zu den vier offiziellen Themenkomplexen
Montag, 5. Januar 2026
Zu den bevorstehenden Kommunalwahlen in Bayern
Authentisch und kompetent: Ein großartiges Video, in der ein ver.di Kollege der Stadtreinigung kurz erläutert, warum die AfD das Gegenteil einer Partei der „kleinen Leute“ ist, schon gar nicht der Beschäftigten! Sechs zentrale Argumente. Anschauen und Weiterleiten. ✊
https://www.youtube.com/watch?v=uHuEAfgA924 6 Argumente, warum Beschäftigte nicht die AfD wählen sollten
https://www.youtube.com/watch?v=uHuEAfgA924 6 Argumente, warum Beschäftigte nicht die AfD wählen sollten
Donnerstag, 1. Januar 2026
Donnerstag, 25. Dezember 2025
Mittwoch, 24. Dezember 2025
Papst an Kurie: Die Kirche ist extrovertiert, auf die Welt ausgerichtet und das erfordert Geschwisterlichkeit im Umgang miteinander und zwischen Völkern, Religionen, zwischen Frauen und Männern aller Sprachen und Kulturen
Wie jedes Jahr hat auch in diesem Jahr der (neue) Papst eine adventliche Ansprache an die Mitarbeitenden der Kurie, also der Verwaltung der Diözese Rom und der Weltkirche im Vatikan gehalten. Was der Papst den rund 2.000 Mitarbeitenden der Kurie in Rom ans Herz legt, kann auch für die Diözesankurie in anderen Ländern als Empfehlung angenommen werden.
Die offizielle Übersetzung der Ansprache, die Papst Leo XIV. beim Weihnachtsempfang für die Römische Kurie gehalten hat, ist von Radio Vatikan im Wortlaut veröffentlicht worden. Wir können uns also darauf beschränken, mehrere - uns als Wesentlich erscheinende - Aspekte hervor zu heben:
Die offizielle Übersetzung der Ansprache, die Papst Leo XIV. beim Weihnachtsempfang für die Römische Kurie gehalten hat, ist von Radio Vatikan im Wortlaut veröffentlicht worden. Wir können uns also darauf beschränken, mehrere - uns als Wesentlich erscheinende - Aspekte hervor zu heben:
Montag, 22. Dezember 2025
Arbeitsbehörde des Apostolischen Stuhls (ULSA) gestärkt
Im Vatikan gibt es kein eigenes Arbeitsgericht. Und die italienischen Gerichte sind für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts im exterritorialen Vatikan auch nicht zuständig (in Deutschland sind die kirchlichen Einrichtungen dagegen nicht exterritorial).. Dennoch gibt es natürlich auch im Vatikan Interessenkonflikte und Meinungsverschiedenheiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Für deren Bereinigung ist eine Vatikanischen Behörde für Arbeit (ULSA) gebildet.
Eine weitere Stärkung der Kompetenzen ist für den Umgang mit Arbeitskonflikten vorgesehen:
Die so im Konfliktfall aus der Praxis gewonnenen Erkenntnisse sollen verstärkt in der Normgebung berücksichtigt werden. Die ULSA wird
Die KNA - u.a. zitiert von Katholisch.de - verweist ergänzend auf das ungewöhnliche Tempo, mit dem Papst Leo XIV. ein neues ULSA-Statut genehmigt habe.
Quellen:
Radio Vatikan / Vatican news
Katholisch.de
Domradio
ULSA ist die zentrale Anlaufstelle für alle Belange der Arbeitnehmer in der Römischen Kurie, dem Governatorat und der anderen Einrichtungen des Heiligen Stuhls.In einem einfachen Rechtsakt ("Rescriptum") hat der Papst nun das neue Statut dieser Vatikanischen Behörde gebilligt und damit in Kraft gesetzt.
Hinter der Reform steht die erklärtermaßen große Aufmerksamkeit des Papstes für die Welt der Arbeit, wie er in seinem Reskript festhält. Leo XIV. möchte sicherstellen, dass die Grundsätze der katholischen Soziallehre nicht nur verkündet, sondern auch innerhalb der eigenen Institutionen des Vatikans vorbildhaft gelebt werden.berichtet Radio Vatikan dazu.
Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Erweiterung des Verwaltungsrates. Erstmals werden Vertreter (Anm.: Mitarbeitende) des Staatssekretariats, des Vikariats von Rom sowie des Gesundheits- und Pensionsfonds (FAS) fest in die Arbeit der ULSA eingebunden.
Eine weitere Stärkung der Kompetenzen ist für den Umgang mit Arbeitskonflikten vorgesehen:
Das Statut bestätigt zwar das obligatorische Schlichtungsverfahren vor dem ULSA-Leiter, führt aber strengere Anforderungen für Rechtsbeistände ein.
Anwälte der Römischen Rota, die in Schlichtungsverfahren tätig werden wollen, müssen künftig eine spezifische Expertise im Arbeitsrecht nachweisen. Umgekehrt müssen zivile Anwälte ihre Kenntnisse im vatikanischen Recht belegen. Diese Entscheidung soll laut Statut das „kirchliche Bewusstsein“ und die Fachkompetenz bei der Lösung von Konflikten zwischen der Verwaltung und (ehemaligen) Angestellten stärken.
Die so im Konfliktfall aus der Praxis gewonnenen Erkenntnisse sollen verstärkt in der Normgebung berücksichtigt werden. Die ULSA wird
künftig eine verstärkte beratende Rolle einnehmen und die einzelnen Dikasterien und Behörden bei der Ausarbeitung spezifischer Personalreglements unterstützen und dabei auf ein über 35-jähriges „Know-how“ und bewährte Verfahren zurückgreifen.
Die KNA - u.a. zitiert von Katholisch.de - verweist ergänzend auf das ungewöhnliche Tempo, mit dem Papst Leo XIV. ein neues ULSA-Statut genehmigt habe.
Quellen:
Radio Vatikan / Vatican news
Katholisch.de
Domradio
Samstag, 20. Dezember 2025
Buchempfehlung „Wir erleben einen kulturellen Umbruch, wie seit Hunderten von Jahren nicht“
Es ist Tatsache: Religion hat einen dramatischen Bedeutungsverlust *) erlitten. Die Veröffentlichungen der Kirchenstatistiken - sowohl der Mitgliederzahlen wie auch der Kirchenbesucher - sprechen eine mehr als deutliche Sprache. Dabei sind religiös geprägte und dort verwurzelte Werte **) wie Gerechtigkeit, Frieden, Nächstenliebe, Demut nicht verpönt.
Woher kommt dann der dramatische Bedeutungsverlust?
Nun - die "Lebenswirklichkeit" einer säkularen Gesellschaft klafft immer weiter mit den Anforderungen einer meditativ-spirituellen Ethik auseinander. Dazu kommt, dass die Kirchen und ihre Einrichtungen mit dem eigenen Führungsperonal nicht unbedingt überzeugende Vorbilder für die Umsetzung der eigenen Ideale sind.
Wir möchten Ihnen zum Jahreswechsel eine kleine Buchempfehlung auf den Weg geben. Zumindest "nachdenken" kann man über Fakten und Ursachen dieser Tatsache.
*)
vgl. den Autor, Theologen und Religionssoziologen Prof. Dr. Detlef Pollack in „Religion in der Moderne“
**)
nicht nur in christlichen Gemeinschaften, sondern beispielhaft auch in buddhistischen, jüdischen oder muslimischen Gesellschaften
Woher kommt dann der dramatische Bedeutungsverlust?
Nun - die "Lebenswirklichkeit" einer säkularen Gesellschaft klafft immer weiter mit den Anforderungen einer meditativ-spirituellen Ethik auseinander. Dazu kommt, dass die Kirchen und ihre Einrichtungen mit dem eigenen Führungsperonal nicht unbedingt überzeugende Vorbilder für die Umsetzung der eigenen Ideale sind.
Wir möchten Ihnen zum Jahreswechsel eine kleine Buchempfehlung auf den Weg geben. Zumindest "nachdenken" kann man über Fakten und Ursachen dieser Tatsache.
*)
vgl. den Autor, Theologen und Religionssoziologen Prof. Dr. Detlef Pollack in „Religion in der Moderne“
**)
nicht nur in christlichen Gemeinschaften, sondern beispielhaft auch in buddhistischen, jüdischen oder muslimischen Gesellschaften
Donnerstag, 11. Dezember 2025
Nachtrag zur Kasseler Fachtagung - Belegschaft ins Zentrum stellen
📣 Auf der Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht wurde viel über die Rolle und die Möglichkeiten von Mitarbeitendenvertretungen diskutiert. Die Tipps und Tricks zur Einbeziehung und Aktivierung der Belegschaften findet Ihr hier nochmal zum nachlesen 👇
Belegschaft ins Zentrum stellen
Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht: Mitarbeitendenvertretungen sollten auf die Einbeziehung und Aktivierung der Beschäftigten setzen.
Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht: Mitarbeitendenvertretungen sollten auf die Einbeziehung und Aktivierung der Beschäftigten setzen.
Sonntag, 7. Dezember 2025
Sonntagsnotizen zum 2. Advent - Willkommen im Jahr 2026
Daniel Wenk - für die Mitglieder in kirchlichen Einrichtungen zuständiger Gewerkschaftssekretär in der Bundesverwaltung unserer ver.di - hat in einem Kommentar für ver.di seinen persönlichen Standpunkt deutlich gemacht:
Aus der innerkirchlichen, katholischen Sicht ist ergänzend anzumerken, dass sowohl die eigenen Soziallehre wie auch das universelle kirchliche Gesetzbuch (Can. 1286 CIC) die Anwendung des "Gewerkschaftsprinzipes" und der weltlichen Normen des Arbeits- und Sozialrechts verbindlich fordern. Für ein davon abweichendes, gar konträr dazu stehendes "Sonderarbeitsrecht" der katholischen Kirche in Deutschland ist demnach kein Platz. Und weil diese universellen kirchlichen Texte auf theologischer Grundlage aufbauen, kann es auch keine theologische Grundlage für kirchliche Sondernormen in Deutschland geben. Aber darauf haben wir im Blog ja schon intensiv und oft hingewiesen.
Höchste Zeit, dass die Kirche im 21. Jahrhundert ankommt und Schluss macht mit Diskriminierung und Sonderrechten. Mein Standpunkt von Daniel Wenk.Daniel, das sei erläutert, spiegelt darin die Meinung wieder, die aus der gewerkschaftlichen Sicht gegenüber allen Religionsgemeinschafen vertreten wird, wobei lediglich die beiden christlichen Kirchen solche Sonderrechte beanspruchen. Dass eine muslimische Gemeinde für deren Mitarbeitende die Anwendung der "Scharia" als Loyalitätsvorgabe festschreibt, haben wir jedenfalls noch nie gehört.
Drei Ereignisse der letzten Wochen werfen ein Schlaglicht darauf, wie die Kirchen auf überkommenen, vordemokratischen Rechten beharren – und damit die Selbstbestimmung und Grundrechte anderer einschränken. Im Sommer die Auseinandersetzung um das weitgehende Verbot medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche am Christlichen Klinikum Lippstadt. Nach der Fusion der evangelischen und katholischen Krankenhäuser in der westfälischen Stadt untersagte die Klinikleitung dem Gynäkologen Dr. Joachim Volz, schwangeren Frauen zu helfen, deren Gesundheit bedroht ist oder die zum Beispiel ein nicht lebensfähiges Kind erwarten. Mehr als 290.000 Menschen haben dagegen eine Petition unterzeichnet. Das Arbeitsgericht Hamm stellte sich auf die Seite der katholischen Kirche und wies Volz’ Klage in erster Instanz ab. Der Arzt hat Berufung eingelegt.
Wirtschaftliche Interessen
Ebenfalls im Sinne der Kirche entschied das Arbeitsgericht Erfurt am 12. November. Es untersagte den Beschäftigten im diakonischen Klinikum Weimar, ihrer Forderung nach einem Tarifvertrag mit Warnstreiks Nachdruck zu verleihen. Der kirchliche Träger könne auch gegen den Willen seiner Belegschaft auf dem Dritten Weg kircheninterner Festlegung von Löhnen und Arbeitsbedingungen beharren. Bei diesem, angeblich auf »Konsens« ausgerichteten Modell bestimmen in letzter Konsequenz stets die Arbeitgeber, was am Ende herauskommt. Und das hinter verschlossenen Türen, ohne Transparenz und ohne Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft.
Die Ergebnisse sind entsprechend: Besonders Beschäftigte unterer Lohngruppen werden im Vergleich zum öffentlichen Dienst schlechter gestellt. Macht die Einrichtung Defizite, kann die Jahressonderzahlung einseitig gekürzt werden. Und vieles mehr. Kein Wunder, dass viele kirchliche Arbeitgeber verbissen an ihrem Weg festhalten. Das hat nichts mit dem »religiösen Ethos«, sehr viel hingegen mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Dagegen macht ver.di weiter mobil. Nur vordergründig erfolgreich war die Kirche in einem weiteren Fall: Das Bundesverfassungsgericht verwies im Oktober die Klage von Vera Egenberger zurück ans Bundesarbeitsgericht. Die Sozialpädagogin, deren Bewerbung bei der Diakonie erfolglos war, weil sie nicht der Kirche angehört, hatte wegen Diskriminierung geklagt und Recht bekommen. Auch wenn das höchste deutsche Gericht der Verfassungsbeschwerde der Kirche in diesem konkreten Fall stattgab, bestätigt es in seiner Urteilsbegründung zugleich, dass die Kirche nicht einfach deshalb diskriminieren darf, weil sie Kirche ist. Vielmehr müssen kirchliche Arbeitgeber widerspruchsfrei darlegen, warum bestimmte Tätigkeiten eine Kirchenmitgliedschaft erforderlich machen – staatliche Gerichte können dies nun überprüfen. Damit hat das Verfassungsgericht der kirchlichen Willkür weltliche Grenzen gesetzt.
Kein Super-Grundrecht
Die Kirche stilisiert ihr Selbstordnungsrecht zu einer Art Super-Grundrecht, beschneidet damit fundamentale Rechte anderer willkürlich. Der Widerstand dagegen wird weitergehen – im Gerichtssaal, im Betrieb und auf der Straße. Mit ihrem Beharren auf antiquierten Privilegien tut sich die Kirche selbst keinen Gefallen. Sie verstärkt das Bild eines aus der Zeit gefallenen Selbstverständnisses. Höchste Zeit, im 21. Jahrhundert anzukommen und Schluss zu machen mit Diskriminierung und Sonderrechten.
von Daniel Wenk
Aus der innerkirchlichen, katholischen Sicht ist ergänzend anzumerken, dass sowohl die eigenen Soziallehre wie auch das universelle kirchliche Gesetzbuch (Can. 1286 CIC) die Anwendung des "Gewerkschaftsprinzipes" und der weltlichen Normen des Arbeits- und Sozialrechts verbindlich fordern. Für ein davon abweichendes, gar konträr dazu stehendes "Sonderarbeitsrecht" der katholischen Kirche in Deutschland ist demnach kein Platz. Und weil diese universellen kirchlichen Texte auf theologischer Grundlage aufbauen, kann es auch keine theologische Grundlage für kirchliche Sondernormen in Deutschland geben. Aber darauf haben wir im Blog ja schon intensiv und oft hingewiesen.
Montag, 1. Dezember 2025
Ver.di zur Kasseler Fachtagung:
💒 ⛪ Damit sich die Kirche ihre Welt nicht länger macht, wie sie ihr gefällt, ist mehr Druck von unten nötig. Darüber waren sich die rund 250 Mitarbeitervertreter*innen aus evangelischen und diakonischen Einrichtungen auf der Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht einig. Denn durch ihr Beharren auf Sonderrechten beschneiden die Kirchen Grundrechte von Beschäftigten und anderen. Welche Themen scharf diskutiert wurden und wie die Resolution lautet, auf die sich die Teilnehmenden der Fachtagung einigten, erfährst Du in unserem Artikel 👇👇
Kurzbericht von der Kasseler Fachtagung: Die Rechte der Anderen
Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht: Durch ihr Beharren auf Sonderrechten beschneiden Kirchen Grundrechte von Beschäftigten und anderen.Quelle und mehr: ver.di
»Die Kirchen verteidigen mit allen Mitteln ihren Sonderweg im Arbeitsrecht. Damit schränken sie die Selbstbestimmung und Grundrechte anderer ein.« So beginnt eine Resolution, die die Teilnehmenden der diesjährigen Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 17. und 18. November in Kassel per Akklamation verabschiedeten. Die rund 250 Mitarbeitervertreter*innen aus evangelischen und diakonischen Einrichtungen kritisierten, dass das Beharren der Kirchenoberen auf überkommenden Privilegien die Selbstbestimmung anderer beschneidet – ob im Fall des Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen am Christlichen Klinikum Lippstadt, des Streikverbots am Klinikum Weimar oder der Diskriminierung von Beschäftigten oder Bewerber*innen aufgrund fehlender Kirchenmitgliedschaft.
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Fall Egenberger: »hundert Prozent eine Niederlage der Kirche«
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Die Kirche macht sich ihre Welt, wie sie ihr gefällt
Juristisch und politisch umkämpft ist auch der Sonderweg im kollektiven Arbeitsrecht. Zwar finden Tarifverträge zunehmend auch bei kirchlichen Trägern Verbreitung – übrigens ohne, dass deshalb dort ständig gestreikt würde, wie die Befürworter*innen des »Dritten Wegs« suggerieren. Nach Berechnungen von ver.di sind mittlerweile rund 100.000 kirchlich Beschäftigte durch Tarifverträge geschützt. Doch die meisten konfessionellen Arbeitgeber setzen weiter darauf, Löhne und Arbeitsbedingungen hinter verschlossenen Türen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzuschreiben.
Die Kirche macht sich ihre Welt, wie sie ihr gefällt
Juristisch und politisch umkämpft ist auch der Sonderweg im kollektiven Arbeitsrecht. Zwar finden Tarifverträge zunehmend auch bei kirchlichen Trägern Verbreitung – übrigens ohne, dass deshalb dort ständig gestreikt würde, wie die Befürworter*innen des »Dritten Wegs« suggerieren. Nach Berechnungen von ver.di sind mittlerweile rund 100.000 kirchlich Beschäftigte durch Tarifverträge geschützt. Doch die meisten konfessionellen Arbeitgeber setzen weiter darauf, Löhne und Arbeitsbedingungen hinter verschlossenen Türen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzuschreiben.
Gott kann man nicht bestreiken?
Die Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre Belange selbst in die Hand zu nehmen. Hunderte von ihnen organisierten sich in ver.di, um Verhandlungen über einen Tarifvertrag einzufordern. Als sich der Arbeitgeber nicht bewegte, kündigten sie einen Warnstreik an. Kirche, Diakonie und Klinikleitung versuchen seither, die Kolleg*innen mit juristischen Mitteln von Streiks abzuhalten – in erster Instanz vor dem Erfurter Arbeitsgericht zunächst mit Erfolg.
»Die Kirche, eine Organisation, die sonst für demokratische Rechte steht, reagiert mit einer Klage gegen die eigenen Beschäftigten – das hat mich als Christ betroffen gemacht«, sagte Matthias Korn, Mitarbeitervertreter am Klinikum Weimar. »Wir wollen mitbestimmen. Wir wollen einen Tarifvertrag, denn das ist eine demokratische Struktur, die es in der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht gibt«, so der Krankenpfleger, der selbst einige Jahre der Kommission angehörte. Er verwies auf die Diakonie Niedersachsen, wo seit zehn Jahren ein Flächentarifvertrag für rund 38.000 Beschäftigte gilt. »Das zeigt: Es geht – warum nicht bei uns?«
Hartmut Kreß argumentierte, dass die Kirche in gesellschaftlichen Debatten Streiks für vertretbar hält – »nur bei sich selbst nicht«. Hier gelte das Dogma, die »Verkündung der Nächstenliebe« werde durch Streiks unterbrochen, was nicht sein dürfe. »Es heißt: Gott kann man nicht bestreiken«, kommentierte Edda Busse. »Aber wir bestreiken nicht Gott, wir bestreiken unseren Arbeitgeber.«
»Dritter Weg« – kein Konsensmodell
Der ehemalige Präsident des Kirchengerichtshofs, Dr. Helmut Nause, verwies auf das Bundesarbeitsgerichtsurteil von 2012, das den Kirchen einen eigenen Weg zur Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen ohne Streiks zugesteht. Es müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein – unter anderem eine angemessene Beteiligung der Gewerkschaften. Ob diese Voraussetzung allerdings genüge getan ist, wenn – wie in Thüringen – die Gewerkschaft nur Anspruch auf ein einziges Mandat in der Arbeitsrechtlichen Kommission hat, »erscheint mir ein bisschen dünn«, so der Jurist. Auch die Regelungen in der Diakonie Deutschland und in den Landeskirchen entsprächen nicht den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts. »Es wäre sinnvoll, das zu überprüfen.«
Bernhard Baumann-Czichon widersprach der Darstellung der Kirchen, der »Dritte Weg« sei ein Konsensmodell. »In Tarifverhandlungen einigen sich beide Seiten auf einen Kompromiss, dort gibt es am Ende einen Konsens«, erklärte der Rechtsanwalt. »Die Arbeitsrechtliche Kommission hingegen fällt einen Mehrheitsbeschluss. Das ist das Gegenteil von Konsens.«
Das Festhalten am kirchlichen Sonderweg habe weitreichende Folgen, argumentierte Andreas Schlutter vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Bayern. Es trage unter anderem zu einem niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Sozial- und Gesundheitswesen bei, mit negativen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Branche. »Es gibt zum Beispiel keine stationäre Jugendeinrichtung, in der man sich an das Arbeitszeitgesetz hält. Für solche Zustände trägt auch die Kirche durch ihr Festhalten am Sonderrecht eine moralische Verantwortung.«
Mehr Druck von unten
Wie stehen nun die Chancen, das kirchliche Sonderrecht zu überwinden? ...
Mit Link zum Download:
Kasseler Erklärung der Teilnehmenden der Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht 2025
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