Montag, 1. Dezember 2025

Ver.di zur Kasseler Fachtagung:

💒 ⛪ Damit sich die Kirche ihre Welt nicht länger macht, wie sie ihr gefällt, ist mehr Druck von unten nötig. Darüber waren sich die rund 250 Mitarbeitervertreter*innen aus evangelischen und diakonischen Einrichtungen auf der Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht einig. Denn durch ihr Beharren auf Sonderrechten beschneiden die Kirchen Grundrechte von Beschäftigten und anderen. Welche Themen scharf diskutiert wurden und wie die Resolution lautet, auf die sich die Teilnehmenden der Fachtagung einigten, erfährst Du in unserem Artikel 👇👇

Kurzbericht von der Kasseler Fachtagung: Die Rechte der Anderen

Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht: Durch ihr Beharren auf Sonderrechten beschneiden Kirchen Grundrechte von Beschäftigten und anderen.

»Die Kirchen verteidigen mit allen Mitteln ihren Sonderweg im Arbeitsrecht. Damit schränken sie die Selbstbestimmung und Grundrechte anderer ein.« So beginnt eine Resolution, die die Teilnehmenden der diesjährigen Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 17. und 18. November in Kassel per Akklamation verabschiedeten. Die rund 250 Mitarbeitervertreter*innen aus evangelischen und diakonischen Einrichtungen kritisierten, dass das Beharren der Kirchenoberen auf überkommenden Privilegien die Selbstbestimmung anderer beschneidet – ob im Fall des Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen am Christlichen Klinikum Lippstadt, des Streikverbots am Klinikum Weimar oder der Diskriminierung von Beschäftigten oder Bewerber*innen aufgrund fehlender Kirchenmitgliedschaft.

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Fall Egenberger: »hundert Prozent eine Niederlage der Kirche«
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Die Kirche macht sich ihre Welt, wie sie ihr gefällt
Juristisch und politisch umkämpft ist auch der Sonderweg im kollektiven Arbeitsrecht. Zwar finden Tarifverträge zunehmend auch bei kirchlichen Trägern Verbreitung – übrigens ohne, dass deshalb dort ständig gestreikt würde, wie die Befürworter*innen des »Dritten Wegs« suggerieren. Nach Berechnungen von ver.di sind mittlerweile rund 100.000 kirchlich Beschäftigte durch Tarifverträge geschützt. Doch die meisten konfessionellen Arbeitgeber setzen weiter darauf, Löhne und Arbeitsbedingungen hinter verschlossenen Türen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzuschreiben.

Die Kirche macht sich ihre Welt, wie sie ihr gefällt

Juristisch und politisch umkämpft ist auch der Sonderweg im kollektiven Arbeitsrecht. Zwar finden Tarifverträge zunehmend auch bei kirchlichen Trägern Verbreitung – übrigens ohne, dass deshalb dort ständig gestreikt würde, wie die Befürworter*innen des »Dritten Wegs« suggerieren. Nach Berechnungen von ver.di sind mittlerweile rund 100.000 kirchlich Beschäftigte durch Tarifverträge geschützt. Doch die meisten konfessionellen Arbeitgeber setzen weiter darauf, Löhne und Arbeitsbedingungen hinter verschlossenen Türen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzuschreiben.

Gott kann man nicht bestreiken?

Die Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre Belange selbst in die Hand zu nehmen. Hunderte von ihnen organisierten sich in ver.di, um Verhandlungen über einen Tarifvertrag einzufordern. Als sich der Arbeitgeber nicht bewegte, kündigten sie einen Warnstreik an. Kirche, Diakonie und Klinikleitung versuchen seither, die Kolleg*innen mit juristischen Mitteln von Streiks abzuhalten – in erster Instanz vor dem Erfurter Arbeitsgericht zunächst mit Erfolg.
»Die Kirche, eine Organisation, die sonst für demokratische Rechte steht, reagiert mit einer Klage gegen die eigenen Beschäftigten – das hat mich als Christ betroffen gemacht«, sagte Matthias Korn, Mitarbeitervertreter am Klinikum Weimar. »Wir wollen mitbestimmen. Wir wollen einen Tarifvertrag, denn das ist eine demokratische Struktur, die es in der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht gibt«, so der Krankenpfleger, der selbst einige Jahre der Kommission angehörte. Er verwies auf die Diakonie Niedersachsen, wo seit zehn Jahren ein Flächentarifvertrag für rund 38.000 Beschäftigte gilt. »Das zeigt: Es geht – warum nicht bei uns?«
Hartmut Kreß argumentierte, dass die Kirche in gesellschaftlichen Debatten Streiks für vertretbar hält – »nur bei sich selbst nicht«. Hier gelte das Dogma, die »Verkündung der Nächstenliebe« werde durch Streiks unterbrochen, was nicht sein dürfe. »Es heißt: Gott kann man nicht bestreiken«, kommentierte Edda Busse. »Aber wir bestreiken nicht Gott, wir bestreiken unseren Arbeitgeber.«

»Dritter Weg« – kein Konsensmodell

Der ehemalige Präsident des Kirchengerichtshofs, Dr. Helmut Nause, verwies auf das Bundesarbeitsgerichtsurteil von 2012, das den Kirchen einen eigenen Weg zur Regelung von Löhnen und Arbeitsbedingungen ohne Streiks zugesteht. Es müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein – unter anderem eine angemessene Beteiligung der Gewerkschaften. Ob diese Voraussetzung allerdings genüge getan ist, wenn – wie in Thüringen – die Gewerkschaft nur Anspruch auf ein einziges Mandat in der Arbeitsrechtlichen Kommission hat, »erscheint mir ein bisschen dünn«, so der Jurist. Auch die Regelungen in der Diakonie Deutschland und in den Landeskirchen entsprächen nicht den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts. »Es wäre sinnvoll, das zu überprüfen.«
Bernhard Baumann-Czichon widersprach der Darstellung der Kirchen, der »Dritte Weg« sei ein Konsensmodell. »In Tarifverhandlungen einigen sich beide Seiten auf einen Kompromiss, dort gibt es am Ende einen Konsens«, erklärte der Rechtsanwalt. »Die Arbeitsrechtliche Kommission hingegen fällt einen Mehrheitsbeschluss. Das ist das Gegenteil von Konsens.«
Das Festhalten am kirchlichen Sonderweg habe weitreichende Folgen, argumentierte Andreas Schlutter vom Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Bayern. Es trage unter anderem zu einem niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Sozial- und Gesundheitswesen bei, mit negativen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Branche. »Es gibt zum Beispiel keine stationäre Jugendeinrichtung, in der man sich an das Arbeitszeitgesetz hält. Für solche Zustände trägt auch die Kirche durch ihr Festhalten am Sonderrecht eine moralische Verantwortung.«

Mehr Druck von unten

Wie stehen nun die Chancen, das kirchliche Sonderrecht zu überwinden? ...
Quelle und mehr: ver.di

Mit Link zum Download:

Kas­se­ler Er­klä­rung der Teil­neh­men­den der Fach­ta­gung zum kirch­li­chen Ar­beits­recht 2025

PDF | 173 kB

Sonntag, 30. November 2025

Sonntagsnotizen - Adventszeit 2025

Der Advent ist traditionell die Zeit der Besinnung. Eigentlich wollten wir daher auch in diesem Jahr die Blog-Aufreger etwas ruhiger gestalten. Besinnung - das heißt aber auch: Anregung zum Nachdenken.

Wir wollen daher im Laufe der Advenstzeit vor allem darauf achten, Beiträge "zum Nachdenken" zu leisten. In diesem Sinn - eine besinnliche Adventszeit

Freitag, 28. November 2025

Warum das Rad übernehmen, wenn man es noch mal nacherfinden darf ...

so ähnlich kommt mir die aktuelle Nachricht auf katholisch.de vor:
Reform des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz beschlossen
Neues KDG kommt: Katholische Kirche reformiert ihr Datenschutzrecht
Veröffentlicht am 27.11.2025 um 16:04 Uhr

Bonn ‐ Die deutschen Bischöfe haben das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz überarbeitet. Der Termin steht schon – angekündigt sind Regelungen zur Missbrauchsaufarbeitung, zur Übertragung von Gottesdiensten und zu Taufbüchern.

Die katholische Kirche in Deutschland bekommt 2026 ein reformiertes Datenschutzrecht. Am 1. März soll das novellierte Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft treten, wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) auf Anfrage von katholisch.de am Donnerstag bestätigte. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat auf seiner Vollversammlung Anfang der Woche das KDG und seine Durchführungsverordnung (KDG-DVO) beschlossen. Da der VDD keine Gesetzgebungskompetenz hat, müssen die einzelnen Diözesanbischöfe die Regelwerke noch für ihre Diözese in Kraft setzen.
..

Rechtstexte noch nicht verfügbar

Die novellierten Rechtstexte sind noch nicht öffentlich verfügbar. Eine Veröffentlichung stellte die DBK gegenüber katholisch.de frühestens vor Weihnachten in Aussicht. Im vergangenen Jahr hatte der VDD einen Gesetzesentwurf veröffentlicht und Rückmeldungen ausgewählter kirchlicher Institutionen in einem Beteiligungsverfahren eingeholt. Dem Entwurf zufolge sollten vor allem kirchliche Besonderheiten besser hervorgehoben werden. So war erstmals eine ausdrückliche Ausnahme vom Recht auf Löschung für Taufregister und andere Kirchenbücher geplant, eine neue Regelung sollte die rechtssichere Übertragung von Gottesdiensten im Internet ermöglichen. Ein eigener Paragraph sollte festschreiben, dass an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt ein "überragendes kirchliches Interesse" besteht und daher personenbezogene Daten zu diesem Zweck verarbeitet werden dürfen. Zugleich sollte sich das kirchliche Recht dem staatlichen Datenschutzrecht weiter annähern.
...
wir haben uns mit dem Thema "Datenschutz" und eines "kircheneigenen Datenschutzrechtes" schon mehrfach befasst. Wieso benötigt die Kirche in Deutschland eigene Normen, wo das in vielen anderen - sogar sehr katholisch geprägten - Mitgliedsstaaten der EU nicht der Fall ist? Wenn man wirklich kirchenspezifische Regelungen benötigt, dann sollte es genügen, ergänzende Ausführungsbestimmungen zum staatlichen Datenschutzrecht vorzunehmen. Aber man geht lieber das Risiko ein, umfassend eigene Normen zu schaffen, die konträr zum zwingenden staatlichen Recht stehen können und damit das Risiko der Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit in sich tragen.
Wir verstehen auch nicht, warum die Kirche beansprucht, Daten von Personen, die ihr gar nicht (mehr) angehören, als "eigene Daten" zu bezeichnen. Das sind - mit Verlaub - die Daten von Menschen, die lediglich von kirchlichen Institutionen verwaltet werden.
Die katholische Kirche in Deutschland erweist sich beim modifizierten Abschreiben staatliche Regelungen wieder einmal in absoluter Treue zu protestantischen Kirchen als "teuerste Kopieranstalt Deutschlands". Anscheinend geht es den Bistümern in Deutschland finanziell immer noch zu gut.

Montag, 24. November 2025

Vor 50 Jahren - Ende der "Würzburger Synode"

"Die Synode endet – die Synode beginnt": Mit diesem Slogan endete (am 23. November 1975) vor 50 Jahren die Würzburger Synode. Dieser Ausspruch wurde zuletzt auch beim Synodalen Ausschuss bemüht. Und nicht nur hier lassen sich Parallelen zwischen beiden Reformprojekten erkennen.
mit diesem Text beginnt katholisch.de einen Vergleich von "damals und heute".
Wir haben uns auch schon oft mit der Würzburger Synode - wie etwa am 3. Januar vor vier Jahren - und einem uns besonders interessierenden speziellen Text befasst und möchten die Gelegenheit nutzen, um ein bleibendes Versäumnis - einen "fortwährenden Skandal" - in Erinnerung zu rufen.
Wir erinnern seit Jahren immer wieder an den Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft", der ... schon jetzt umgesetzt werden könnte:
Die Entfremdung der Arbeiter (lies: Arbeitnehmer, s.u.S. 315, 338 f) von der Kirche ist ein Faktum. Deren Ursache liegt schon im vorigen Jahrhundert. Insofern trifft das Wort vom fortwirkenden Skandal auch auf Deutschland zu.

Diese beklagenswerte Tatsache findet ihren beredten Ausdruck in dem weltbekannt gewordenen Wort Pius’ XL zu Cardijn, worin der Papst es als den großen Skandal des 19. Jahrhunderts beklagt, daß die Kirche die Arbeiterschaft (lies: Arbeitnehmer)verloren habe (S. 327, s.S. 315, 338 f). ...
Den Arbeitern (lies: Arbeitnehmern, s.S. 315, 338 f) das Recht zuzuerkennen, ihre berechtigten Forderungen notfalls im Arbeitskampf durchzusetzen, fiel und fällt heute noch vielen Priestern und Laien schwer (S.330). ...
Vielen Katholiken ist zuwenig bewußt gemacht worden, daß es sich beim Arbeitskampf um legitime Interessenkonflikte handelt, die nur durch eine streitbare Auseinandersetzung zu einem Kompromiß geführt werden können. Nicht die kirchenamtliche Soziallehre, wohl aber viele Geistliche und Laien neigen zu einseitig harmonistischer Sicht; Konflikte gelten ihnen schlechthin als ein Übel; tatsächlich bestehende Interessengegensätze und aus ihnen sich ergebende Konflikte werden einfach geleugnet, namentlich dann, wenn man selbst an dem Konflikt beteiligt und an der Erhaltung des bestehenden Zustandes interessiert ist. Ein Christentum, das im Bilde des Herrn nur seine Sanftmut sehen wollte, übersah völlig, daß Christus Konflikte nicht gescheut hat, ihnen nicht aus dem Weg gegangen ist, vielmehr da, wo es darauf ankam, Konflikte sogar bewußt provoziert und in rückhaltloser Schärfe ausgetragen hat. (S. 331) ...
Seit der vielleicht mit einem Übermaß von Optimismus vollzogenen Gründung der Einheitsgewerkschaft (vgl. 0.2.3) hielten und halten nicht wenige Seelsorger katholische Arbeiter (lies: Arbeitnehmer, s.S. 338 f) vom Beitritt ab, anstatt sie dazu zu ermutigen. Dies geschieht, wenn schon nicht in Worten, so doch durch eine - vorsichtig ausgedrückt - wenig gewerkschaftsfreundliche Haltung (S. 334). ...
Die Förderung der Lebenslage der Arbeiter ist ohne Gewerkschaften nicht möglich. Angesichts der Stellung der Gewerkschaften und ihres Einflusses auf die Arbeiterschaft (woa lies Arbeitnehmerschaft) wäre ein regelmäßiger Kontakt auf den verschiedenen Ebenen der Kirche, von Organisationen und Gremien zu den Gewerkschaften erwünscht. ...
... appellieren wir an die katholischen Arbeiter, in den Gewerkschaften mitzutun. Es müßte selbstverständlich sein, daß der katholische Arbeiter sich gewerkschaftlich organisiert. Seine Mitarbeit ist einmal Ausdruck einer solidarischen Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für Menschlichkeit in den Arbeits- und Lebensbedingungen, zum anderen ist sie ein Dienst im Sinne des Weltauftrags der Kirche. (S. 345). ....

Unsere Überlegungen, Vorschläge und Empfehlungen sollen Seelsorger und Laien, aber auch kirchliche Gremien anregen und ermutigen, von ihnen Gebrauch zu machen, sie in der Praxis zu erproben. Zuvor sind jedoch noch einige Hinweise angebracht, die bei allen Aufgaben und Einzelmaßnahmen mitbedacht sein wollen, wenn unsere gemeinsame Verantwortung gute Früchte tragen soll:
- Wir müssen in Zukunft alles vermeiden, was dazu angetan wäre, das Mißtrauen der Arbeiterschaft (woa lies "Arbeitnehemrschaft) gegenüber der Kirche zu bestätigen ...
wer's nachlesen will: S. 313 (321) ff https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/Synoden/gemeinsame_Synode/band1/synode.pdf
Der Ansatz ist - wie das Domradio schreibt - offensichtlich "versandet".
"Die wirkliche Arbeit, nämlich das, was in Würzburg beraten und beschlossen wurde, mit Geist und Leben zu erfüllen, liegt noch vor uns", schrieb der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Julius Döpfner, im Vorwort zu den zusammengefassten Beschlüssen der Synode. Döpfner, der auch Synodenpräsident war, starb noch vor der Veröffentlichung im Sommer 1976. An der Umsetzung der Beschlüsse konnte er nicht mehr mitwirken.
Nicht zuletzt auch durch seinen Tod hätten sich die Vorzeichen für die Kirche verändert, erklärt Bauer )(Pastoraltheologe zur Katholischen Nachrichten-Agentur - KNA). "Die Nachsynode ist wie die Nachkonzilszeit in eine Phase der Restauration geraten. Von daher sind die Ergebnisse der Synode auch teilweise versandet."

Aber ja - unsere Kirche rechnet in Ewigkeitsmaßstäben. Sie wird sich wohl erst an ihre eigenen Erkenntnisse erinnen, wenn ihr auch die letzten gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmer den Rücken gekehrt haben.

Und nur, damit das auch einmal gesagt wird: "Synode" kommt aus dem Griechischen und wird als "Gemeinsamer Weg" übersetzt.

Sonntag, 23. November 2025

Sonntagsnotizen: 100 Jahre - es gibt nur einen König !

Am 11. Dezember 1925 veröffentlichte Papst Pius XI. die Enzyklika "Quas primas". Mit ihr setzte er ein neues Fest in den liturgischen Kalender der Kirche ein: das "Fest zu Ehren Unseres Herrn Jesus Christus als König".
In "Quas primas" beklagte Pius die Verbannung Jesu Christi "aus der häuslichen Gemeinschaft und dem öffentlichen Leben" und wollte mit dem neuen Fest an die Herrschaft Christi über alle Bereiche des Lebens erinnern – nicht nur über die Kirche, sondern auch über Politik, Kultur und Gesellschaft.
berichtet das Domradio.

Auch wir haben in mehreren Blogbeiträgen über dieses - auch heute und gerade wieder bedeutsame - katholische Kirchenfest berichtet, das inzwischen am letzten Sonntag im Kirchenjahr gefeiert wird. Es gibt nur einenKönig für christlich-katholische Menschen. Und das ist nicht die - begrifflich höchst belastete, theologisch weit überhöhte - "Dienstgemeinschaft" und auch nicht der damit begründete "Dritte Weg", der nicht mit der katholisch-kirchlichen Soziallehre übereinstimmt und die katholische Kirche in Deutschland von der Weltkirche trennt.

Dienstag, 18. November 2025

„Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben!“ - Forderungen zu den Tarifverhandlungen der Länder

Mit einer Forderung von sieben Prozent mehr Geld im Monat – mindestens aber 300 Euro zusätzlich, um die unteren Lohngruppen zu stärken, starten wir in die Verhandlungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten der Länder. Für Nachwuchskräfte sollen die Vergütungen um 200 Euro pro Monat steigen, zudem wird ihre unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung gefordert.
Quelle und mehr - ver.di

Montag, 17. November 2025

Das neue Kircheninfo - Schwerpunkt AVR Diakonie

Das atuelle Kircheninfo befasst sich im Schwerpunkt mit den unterschiedlichen AVR der Diakonie. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die AVR der Caritas (im Übrigem dem größten Anbieter unter den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden) die tarifvertraglichen Regelungen des TVöD weitgehend übernehmen. Und damit kann man weder der AVR Caritas noch dem TVöD diese Vorwürfe machen, ohne damit zugleich auch unsere ver.di anzugreifen.
Sind AVR-Tarife eigentlich unsozial? Wir sagen: Ja! Ungleichbehandlung und fehlende Beteiligung prägen den »Dritten Weg« in der Diakonie. Ärzt*innen werden bevorteilt, Hilfskräfte schlechter gestellt. Mehr Infos gibt´s hier 👇👇
mehr bei ver.di unter https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/
Aus katholischer Sicht - und da beziehen wir uns auch auf unseren gestrigen Blogbeitrag - übt die Diakonie hier ein zutiefst undsoziales und unchristliches Verhalten.
In seiner Botschaft zum IX. Welttag der Armen hatte Papst Leo XIV. dazu aufgerufen, die Armen nicht als Randthema, sondern als Herzstück der christlichen Gemeinschaft zu verstehen.


Sonntag, 16. November 2025

Sonntagsnotizen: 60 Jahre "Katakombenpakt" – Eine Frucht des Konzils

die Seite "katholisch.de" befasst sich mit einem eher geheimnisvollen Treffen geistlicher Würdenträger in den Katakomben von Rom:
Rom ‐ Er war ein Nebenschauplatz des Zweiten Vatikanischen Konzils. Und doch betraf er eine Kernbotschaft der Kirche: Der "Katakombenpakt" von rund 40 Bischöfen der Weltkirche wies ihr denselben Weg wie zuletzt Papst Franziskus.

"Wie sehr wünsche ich mir eine arme Kirche für die Armen!" Dieser Ausruf aus den ersten Tagen der Amtszeit von Papst Franziskus (2013-2025) hat viele in der Kirche aufgeschreckt. Eine arme Kirche? Bitte nicht! Immer wieder zielte der Papst aus Lateinamerika auf Pomp, Selbstzufriedenheit und Äußerlichkeiten, auf Klerikalismus und auf die Beschäftigung mit sich selbst. ...
wir haben diesem faszinierenden Ereignis bereits vor Jahren immer wieder Blogbeiträge gewidment. Sie sind "hier" nachzulesen. Viel Spaß - und gerade die richtige Lektüre an einem grauen Novembersonntag.
Vielleicht ist an diesem Sonntag dann auch noch die heutige Botschaft von Papst Leo zum Welttag der Armen eine ergänzende Lektüre in diesem Kontext.

Donnerstag, 13. November 2025

§ Arbeitsgericht Erfurt untersagt Streik in kircheneigener Einrichtung

Am 29. Oktober hatten wir auf die anstehende Urteilsverkündung hingewiesen. Am 12. November hat das Arbeitsgericht Erfurt - erwartungsgemäß - sein Urteil zu Lasten des verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsrechts verkündet. (Urt. v. 13.11.25, Az. 5 Ca 1304/24)

Die evangelische Kirche Mitteldeutschlands, die Diakonie und das Klinikum ließen den Streikaufruf von ver.di im einstweiligen Rechtsschutz untersagen (Landesarbeitsgericht (LAG) Erfurt, Urt. v. 11.10.2024, Az. 1 SaGa 10/24).
Leitsatz
1. Die Entscheidung der Kirchen, das Verfahren ihrer kollektiven Arbeitsrechtssetzung am bekenntnismäßigen Leitbild der Dienstgemeinschaft auszurichten und nach den Grundsätzen einer partnerschaftlichen Lösung von Interessengegensätzen auszugestalten (sog. Dritter Weg), schließt den Arbeitskampf zur Gestaltung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifvertrag aus. Die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte koalitionsmäßige Betätigung der Gewerkschaften tritt dahinter zurück (in Anlehnung an BAG 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 - Juris).(Rn.192)

2. Da ein Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen allerdings mit der grundgesetzlich gewährleisteten Koalitionsfreiheit kollidiert, ist im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein Ausgleich der jeweils widerstreitenden Grundrechte herbeizuführen.(Rn.197) Arbeitskampfmaßnahmen sind daher nur dann ausgeschlossen, wenn das Arbeitsrechtsregelungsverfahren bestimmte verfahrensrechtliche Anforderungen - paritätische Besetzung der Kommission, Schlichtungskommission unter neutralem Vorsitz - erfüllt, Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite verbindlich ist.(Rn.200)

3. Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren anzulegenden Prüfungsmaßstab erfüllt das Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. (Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM - ARRG-DW.EKM) diese verfahrensrechtlichen Anforderungen.(Rn.214)
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(Quelle)

Dabei blieb es nun auch in der Hauptsache:
Vergleich auch LTO - Legal Tribune Online: Kirche darf Streik im Kli­nikum Weimar unter­sagen
Deutsches Ärzteblatt vom 12.11.2025: Arbeitsgericht Erfurt verbietet Warnstreik an kirchlicher Klinik

Die Entscheidung des Arbeitsgerichs hat - ebenso erwartungsgemäß - ein vielfältiges Echo gefunden.

Kirchennahe Kommentatoren begrüßen das Urteil:
Caritas Dienstgeberseite: ArbG Erfurt: Untersagung von Arbeitskämpfen in Diakonischen Einrichtungen (womit sich die Caritas-Arbeitgeber massiv gegen das päpstliche Lehramt in Form der Sozialenzykliken stemmen)
Domradio vom 13.11.2025: Arbeitsgericht Erfurt untersagt Streiks an kirchlichem Klinikum

Unabhängige Berichterstatter üben dagegen deutlich Kritik: Der Humanistische Pressedienst (HPD) nimmt sich dagegen des Urteils mit kritischen Worten an:
Arbeitsgericht Erfurt verbietet Warnstreik in kirchlich getragenem Krankenhaus
Tarifverhandlungen im "geschwisterlichen Gespräch"

Dass rund 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kirchlicher Träger wie Caritas oder Diakonie arbeitsrechtlich schlechter dastehen als ihre Kollegen in anderen Bereichen, kann wohl nur der Gesetzgeber ändern. Von der Justiz jedenfalls ist bislang keine entsprechende Rechtsprechung zu erwarten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt, das den Arbeitnehmern eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft das Streikrecht verweigert.
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Das "letzte Wort" ist noch nicht gesprochen. Man darf gespannt sein, wie sich das Bundesarbeitsgericht zu dieser Frage positioniert. Es hat schon vor Jahren entschieden, dass "Tarifverhandlungen ohne Streikrecht nichts anderes als kollektives Betteln" sind (Urteil vom 10.06.1980 - 1 AZR 168/79, Rd.Nr. 22 - vgl. BAG Urteil vom 12.03.1985 - 1 AZR 636/82). Und das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. Beschlüsse vom 09.07.2020 - 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19 - Rd.Nr. 14 / Pressemitteilung Nr. 67/2020 vom 5. August 2020

Montag, 10. November 2025

§ "Lippstadt" geht weiter

Unter der Überschrift "Lippstadt" haben wir schon mehrfach über den Streit zwischen Dr. Volz und der - plötzlich "kirchlich" gewordenen - Klinik über den ärztlichen Leistungsumfang berichtet. Nun erreicht uns dazu folgende Nachricht:
✊ Dr. Volz geht in Berufung! Und wir stehen hinter ihm! 🤝
📣 Lest hier mehr zu den Hintergründen über das von der katholischen Kirche erlassene Verbot medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche am Christlichen Klinikum Lippstadt und wieso das Urteil des Arbeitsgericht Hamm die medizinische Grundversorgung in Gefahr bringt.
✍ Unterstützt Dr. Volz und unterzeichnet hier die Petition "Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen": https://innn.it/keinmord
mehr gibt es von ver.di hier nachzulesen:
Kirche gegen Selbstbestimmung
Protest gegen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am Klinikum Lippstadt
05.11.2025

Protestwelle gegen das von der katholischen Kirche erlassene Verbot medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche am Christlichen Klinikum Lippstadt: Mehr als 290.000 Menschen haben eine Petition zur Unterstützung des Gynäkologen Dr. Joachim Volz unterzeichnet, der für die ärztliche Berufsfreiheit vor Gericht zieht. Am Verhandlungstag zogen rund 2.000 Demonstrierende durch das westfälische Städtchen. Doch das Arbeitsgericht Hamm wies Volz’ Klage in erster Instanz ab und stellte sich auf die Seite des kirchlichen Trägers (Az. 2 Ca 182/25).
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Dienstag, 4. November 2025

Solidarität mit Daniel Zander! Für Mitbestimmung statt Einschüchterung.

Hallo zusammen,
ein MAV-Kollege ist von Kündigung bedroht.
C. Schmidt von Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Hessen (GAMAV DH) hat eine Petition gestartet und bittet um Unterzeichnung dieser Petition https://c.org/7vQ6nwqVLV bzw. auch https://www.change.org/p/solidarit%C3%A4t-mit-daniel-f%C3%BCr-mitbestimmung-statt-einsch%C3%BCchterung- dort gibt es auch mehr Informationen zum Fall.

Bitte gerne auch weiterleiten. 🙋‍♂

Weitere Informationen:
Diakonie Hessen - Geschäftsstelle GAMAV DH
Ederstraße 12
60486 Frankfurt
 Fax: 069 – 7947 – 99 62 48
 Email: kontakt@gamavdh.de

oder über die Website: www.gamavdh.de