Freitag, 21. Juni 2024

Heute vor 91 Jahren: Abschluss Reichskonkordat

Am 20. Juli 1933 wurde das Reichskonkordat abgeschlossen. Katholisch.de nutzt diesen Jahrtag, um auf eine Veröffentlichung des Historikers Jan H. Wille ("Das Reichskonkordat. Ein Staatskirchenvertrag zwischen Diktatur und Demokratie 1933-1957") und die Geschichte und vor allem die von Anfang an bestehenden Kontroversen um diesen Staatsvertrag hinzuweisen. Tatsächlich ist der Vertrag ja sowohl staatsrechtlich (aus Art. 123 GG, Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1957) wie auch kirchenrechtlich (aus can. 3 des Codex Iuris Canonici) von herausragender Bedeutung.
Auch wir haben das Reichskonkordat mehrfach in unserem Blog thematisiert. Und wir haben dabei auf eine Regelung hingewiesen, die so nur im Reichskonkordat, nicht aber in den nahezu gleichlautenden Regelungen der Weimarer Verfassung enthalten sind. In Art. 1 Abs. 2 des Konkordats ist der katholischen Kirche nur für die eigenen Mitglieder eine Regelungsbefugnis der katholischen Kirche zugestanden.
Woher die Kirche dann die "unglaubliche Chuzpe" nimmt, für Arbeitnehmer, die ihr nicht angehören, eigenes "kirchliches Arbeitsrecht" zu normieren - oder für Alte, Behinderte, Kinder und Kranke Personen, die der Kirche nur als Bewohner, als KiTA-Besucher oder Patienten verbunden sind, ein eigenes "Datenschutzrecht" zu kreieren, hat uns noch niemand nachvollziehbar erklären können.

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