Freitag, 16. Juni 2023

§ Versicherungsschutz auch während des Unterrichts per Videoübertragung

Die Situation wurde durch die Corona-Pandemie akut - kann aber auch weiterhin jederzeit auftreten. Was ist, wenn im homeoffice (etwa bei einer Videokonferenz) ein Unfall passiert. Bei einer Unterrichtsstunde "per Videoübertragung" hat das SG München zu Arbeitsunfall nun eine klare Entscheidung getroffen:
Das Sozialgericht München hat entschieden, dass bei einem Unfall während des Unterrichts per Videoübertragung der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greife – selbst dann, wenn Kameras und Mikrofone ausgeschaltet sind. Das Gericht gab damit einer Schülerin Recht, die während der pandemiebedingten Schulschließung beim Holen eines Buches gestürzt war. Durch die Ergänzung des § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII habe der Gesetzgeber mittlerweile klargestellt, dass auch die Arbeit zuhause in gleicher Weise versichert sei wie die Arbeit im Betrieb. Deshalb sei auch der Unfall der Schülerin als Arbeitsunfall anzuerkennen (Urt. 22.05.2023, Az. S 9 U 158/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LTO.de - Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz berichtet unter der Überschrift: "Sturz beim Homeschooling zählt als Arbeitsunfall" zugunsten einer klagenden Schülerin.
Durch die Ergänzung des § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII habe der Gesetzgeber mittlerweile klargestellt, dass auch die Arbeit zuhause in gleicher Weise versichert sei wie die Arbeit im Betrieb. Aus diesem Grund sei auch der Unfall der Schülerin als Arbeitsunfall anzuerkennen, so das Gericht.

Das kann dann bei der Tätigkeit im "Home-Office" auch außerhalb eines Unterrichts im Grundsatz nicht anders sein.

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