Montag, 17. Oktober 2016

Pflegestärkungsgesetz: Koalition packt Personalmangel nicht an

Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Dritten Pflege- stärkungsgesetz (PSG III) bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Kritik am Umgang der Regierung mit dem Problem des Personalmangels in der Pflege.


Es sei zwar erfreulich, dass die Bundesregierung insgesamt drei wichtige Gesetze zur Pflege auf den Weg gebracht habe. Auch begrüße ver.di, dass mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz die Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessert werden solle. Allerdings bleibe dies alles nur Stückwerk: „Das Gesetz greift zu kurz, weil das entscheidende Instrument fehlt. Wir brauchen unverzüglich verbindliche bundesweite Personalvorgaben. Diese müssen sich am konkreten Bedarf der  pflegebedürftigen  Menschen  orientieren“,  sagte  ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am gestrigen Sonntag.

Eine Verlagerung der Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehöri- gen, wie es das Gesetz vorsehe, sei wichtig. ver.di begrüße, dass die Beratung auf die örtliche Ebene geholt werde und erwarte nun, dass Pflegekassen und Kommunen im Interesse der Pflegebedürftigen eng
kooperierten, sagte Bühler weiter.

Kritisch sei allerdings, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Diskriminierung behinderter pflegebedürftiger Menschen faktisch sogar ausgeweitet werde. Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe müssten, wie alle pflegeversicherten Bürgerinnen und Bürger, vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, bekräftigte Bühler.

Quelle: Ver.di-PM vom 17. Oktober 2016

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