Sonntag, 1. Dezember 2024

Sonntagsnotizen zu Beginn des Kirchenjahres - Abschlussdokument der katholischen Weltsynode ist vom Papst als "rechtsverbindlich" bezeichnet worden

das berichten zu Beginn des neuen Kirchenjahres u.a. das Domradio oder auch VaticanNews *). Da ist es dann schon interessant zu schauen, was denn nun genau "rechtsverbindlich" geworden ist.
Die vier Bischöfe aus Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg haben in einer gemeinsamen Presseerklärung bereits am 4. November klar gestellt, dass von den Themen des "Synodalen Weges" in Deutschland lediglich das Thema "Macht" von der Weltsynode aufgegriffen wurde:
...
Die von der Frankfurter Versammlung vorgenommene, ausschließliche Identifikation von vier Hauptthemen als diejenigen, die Missbrauch strukturell begünstigen würden, hält nach heutigen Erkenntnissen kaum Stand. Zwei der vier Themen (Zölibat und Sexualmoral) sind im Abschlussdokument der Weltbischofssynode zudem nicht aufgegriffen worden. In der Frage nach der möglichen Teilhabe von Frauen am sakramentalen Weiheamt gibt es nach der Weltbischofssynode keinen neuen Sachstand. Und die Frage nach der Macht, die in ihrer negativen Auswirkung von Papst Franziskus massiv unter dem Stichwort "Klerikalismus" angeprangert wird, wird im Schlussdokument mit einem umfassenden Entwurf eines gemeinsamen, geistlichen Weges der Kirche beantwortet. Die Ziele des deutschen Synodalen Weges und der weltkirchliche Prozess der Synode gehen damit aus der Sicht der vier Bischöfe inhaltlich nicht Hand in Hand. Auf den in der römischen Synode angestoßenen Weg sind auch die vier Bischöfe gerne bereit, sich mit ihren Mitbrüdern im Bischofsamt und mit möglichst vielen anderen Beteiligten aus möglichst allen kirchlichen Gruppierungen neu einzulassen. Leitend ist ihnen dabei die Frage, welche Formen und Strukturen dem gläubigen Volk Gottes in Deutschland dabei helfen, "ein Volk von Jüngern und Missionaren zu sein, die gemeinsam unterwegs sind" (XVI. Ordentliche Bischofssynode, Abschlussdokument, Nr. 155).
Auch wir haben das Thema "Macht" und "Klerikalismus" mehrfach in unserem Blog aufgegriffen. Wir möchten daher nachlesen, wass denn die Weltsynode dazu gesagt hat.
Bisher liegt die offizielle Fassung des finalen Dokuments auf Italienisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch und Englisch (Stand 26.10.2024) vor. Das Abschlussdokument der katholischen Weltsynode ist bisher wohl nur in deutscher Arbeitsübersetzung verfügbar.
Wir sind dann schon neugierig, wann dieses Dokument dann auch offiziell auf deutsch veröffentlicht wird.


Anmerkungen:
vergleich auch
katholisch.de - Jeppesen-Spuhler (Synodenteilnehmerin): Papst hat Weltsynoden-Dokument verbindlicher gemacht
katholisch.de - Was die offizielle Approbation des Papstes bedeutet: Maßschnur für Bischöfe – das Synodendokument als ordentliches Lehramt
Diesem Lehramt ist zwar keine "Glaubenszustimmung", wohl aber "religiöser Verstandes- und Willensgehorsam" entgegenzubringen, wie es in der Sprache des Kirchenrechts heißt (c. 752 CIC). Das bedeutet: Glauben muss zwar niemand, was im Abschlussdokument steht, wie das etwa bei Dogmen der Fall wäre.
Wohl aber muss es "ehrfürchtig anerkannt" werden und den Positionen "aufrichtige Anhänglichkeit gezollt" werden, wie es das Zweite Vatikanische Konzil in seiner Kirchenkonstitution "Lumen Gentium" (Nr. 25) formuliert. Damit sollen nicht Verstand und Willen ausgeschaltet werden, kommentiert der "Münsterische Kommentar zum CIC", und ein eigenständiges "Nachdenken und Forschen" werde erwartet. Letzten Endes werde in dieser Verbindlichkeitsstufe aber erwartet, dass die von der höchsten Autorität der Kirche vorgetragene Lehre akzeptiert wird. So wichtig war dem kirchlichen Gesetzgeber dieser Gehorsam, dass auf die "hartnäckige Ablehnung" derart vorgetragener Lehren kirchliche Strafen ausgesetzt sind – insbesondere der Amtsverlust. Auf diese Konsequenzen verweist Papst Franziskus nicht ausdrücklich. Er lässt sie angesichts konservativer Kritik an der Weltsynode und ihren Beschlüssen aber zumindest anklingen.
na ja, was wir von der "ehrfürchtigen Anerkennung" und der "hartnäckigen Ablehnung" halten können, sehen wir ja bei den Irrungen des deutschen kirchlichen Arbeitsrechts - da ist vom Gewerkschaftsprinzip der päpstlichen Sozialenzykliken und Tarifverträgen (Mater et magistra) nur das Gegenteil übrig geblieben.
Wie war das doch gleich wieder mit dem Thema "Glaubwürdigkeit und Kirche" ?
Sollte man wirklich noch daran glauben, dass im neuen Kirchenjahr (beginnend mit dem 1. Adventssonntag) der Umgang mit dem päpstlichen Lehramt auch in Deutschland relevant würde?
Zweifel bleiben - aber die gehören wohl zur Theologie (Joh 20,19-31)

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