Freitag, 4. Juni 2021

Europäischer Gerichtshof - Mehr Schutz für ausländische Leiharbeiter

berichtet die Tagesschau und führt zum gestrigen Urteil Aktenzeichen: C-784/19 weiter aus:
Der EuGH stärkt die Rechte ausländischer Leiharbeiter in Deutschland. Demnach müssen sie nach deutschem Recht sozialversichert werden, wenn ihr Arbeitgeber nur formell im Ausland sitzt. Praktiken mit Briefkastenfirmen könnten nun enden.
.....
Hier geht es zur Pressemitteilung des EuGH "klick mich"

Die Entscheidung ist nicht nur für Erntehelfer (Erdbeeren, Spargel ...) oder Beschäftigte in Schlachthöfen oder der Werftindustrie von Bedeutung.
Auch in der Pflege gibt es spzeialisierte "Briefkastenfirmen", die MitarbeiterInnen aus osteuropäischen Ländern zum Einsatz in Deutschland bringen. Das ist sowohl in der "häuslichen Pflege" (24 Stunden über mehrere Wochen hinweg) wie auch in stationären Einrichtungen der Fall. Und je "grenznäher" eine Region ist, desto mehr scheint diese Art der Leiharbeit verbreitet zu sein.
Aber was heißt heute in Europa schon "Grenznähe"?
Wir haben im Blog beispielhaft auf eine solche Verfahrensweise bei der Caritas verwiesen *klick*.

Die Entscheidung könnte für einige MAVen ein umfangreiches Arbeitsprogramm mit sich bringen ...

weitere Medienberichte:
MDR AKTUELL: Gericht stärkt Sozialrechte von ausländischen Leiharbeitern
MIGAZIN: Urteil setzt Grenzen für Entsendung von Leiharbeitnehmern ins Ausland

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