Mittwoch, 30. Dezember 2015

Katholisch - evangelisch - ökumenisch - ökonomisch

Nicht nur wir hatten der Marienhaus - Unternehmensgruppe in Trier schon immer wieder einmal einen Beitrag gewidmet. Inzwischen macht dieser "in Besitz eines katholischen Ordens befindliche Sozialkonzern mit rund 14.000 Beschäftigten" erneut Schlagzeilen. Der "Trierer Volksfreund" berichtete zum Jahresende:
Mutterhaus übernimmt Trierer Verbundkrankenhaus - Aus drei Krankenhäusern wird eine Großklinik
Kaufvertrag nach drei Monaten Verhandlungen am Dienstag unterzeichnet
Wir meinen, die Trierer sind beispielhaft für ein Wirken, das im Zweifelsfall den ökonomischen Interessen den Vorrang gegenüber einer - wie auch immer gearteten - kirchlichen Orientierung gibt.

Zum Hintergrund:
Das evangelische Elisabethkrankenhaus in der Trierer City und das katholische Marienkrankenhaus in Trier-Ehrang fusionierten Ende 2010 zum Ökumenischen Verbundkrankenhaus (ÖVK). Schon diese Fusion lässt Fragen aufkommen: wie ist das beispielsweise mit der spezifischen kirchlichen Ausprägung, die ja nicht zuletzt durch besondere Loyalitätsanforderungen gesichert sein soll. Sind die Beschäftigten der ehemals evangelischen Einrichtung nun den katholischen Anforderungen unterworfen? Müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemals katholischen Einrichtung nun weiter nach den spezifischen katholischen Anforderungen richten, während für die Kolleginnen und Kollegen aus dem ehemals evangelischen Haus, die nun ggf. auf der gleichen Station eingesetzt werden, ganz andere Anforderungen gelten? Oder sollen nun "ökonomische Kriterien" eingehalten werden, welche auch immer das sind?
Welche tariflichen Regelungen sollten für die neuen Mitarbeiter der "ökonomischen Einrichtung" gelten, welches Mitarbeitervertretungsrecht?
Diese Fragen lassen schon anklingen, dass das "besondere kirchliche Arbeitsvertragsrecht", das sich in einem eigenständigen Mitarbeitervertretungsrecht, einem eigenen (Dritten) Weg der Tariffindung und besonderen Loyalitätsanforderungen ausdrückt, wohl nach Gutdünken der Gesellschafter einer Einrichtung auch beseitigen lässt. Es wird immer nur dann bedeutend, wenn es den Eigentümern gerade in's Konzept passt. Wenn es aber ökonomischen Interessen entgegen steht, dann wird das Fähnchen gewechselt, unter dem die Eigentümer ihre Leistungen "am Markt anbieten".

Träger des Ökumenischen Verbundkrankenhauses waren die katholische Marienhaus GmbH Waldbreitbach und die evangelische Agaplesion Gesellschaft, die Hauptgesellschafter des ÖVK war. Der "Volksfreund" schreibt dazu:
2010 haben die beiden Gesellschaften erstmals in der Region ein katholisches Haus (Marienkrankenhaus in Ehrang) und ein evangelisches (Elisabeth-Krankenhaus in Trier) zu einer ökumenischen Klinik fusioniert. Mit wirtschaftlich mäßigem Erfolg allerdings. Von Anfang an schrieb das ÖVK rote Zahlen. 2013 betrug das Minus 5,6 Millionen Euro, im vorigen Jahr noch 1,9 Millionen.
Das geringere Minus wurde vor allem durch Personaleinsparungen (anfangs 800, derzeit rund 550 Mitarbeiter) erreicht. Und durch einen radikalen Umbau der Strukturen.
Schon damals war also klar:
Der Fokus der Gesellschafter lag nicht auf der Verwirklichung kirchlicher Ideale, der Caritas als Wesensäusserung der katholischen Kirche, sondern rein auf ökonomischen Gesichtspunkten.
Und dieser Fokus scheint nun letztendlich auch den Weg zu einem weiteren Eigentümerwechsel geebnet zu haben. Das Trierer Mutterhaus übernimmt das ökumenische Verbundkrankenhaus. Dass dies rein ideelle Gründe hätte, wird auch vom "Trierer Volksfreund" bezweifelt. Der Autor des Berichts schreibt:
Bis auf das Saarburger Krankenhaus, das dem Kreis Trier-Saarburg gehört, sind alle Kliniken in der Region in kirchlicher Trägerschaft. Die meisten davon gehören der katholischen Marienhaus GmbH, die auch das Marienkrankenhaus in Ehrang betrieben hat. Um die private Konkurrenz außen vor zu halten, aber auch aus praktischen Gründen (Platzbedarf) stieg das Mutterhaus in die Verkaufsverhandlungen ein.
Es waren also rein betriebswirtschaftliche, ökonomische Erwägungen, die diese Entwicklung in Trier beeinflussen - und die mit katholischer Glaubensverwirklichung nur sehr bedingt zu tun haben dürften. Dann stellt sich aber verschärft die Frage, ob ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht unter diesen Vorgaben wirklich gerechtfertigt ist.

Denn es stimmt: „Die Grundbedürfnisse werden mehr und mehr zum Geschäft
Der gesamte Sozialbereich ist inzwischen davon geprägt, mehr Flexibilität in der Beschäftigung herzustellen, um Kosten zu begrenzen. Das bedeutete zunächst einmal, dass der in der Vergangenheit für diesen Bereich mehr oder weniger geltende Einheitstarif – der Bundesangestelltentarif – durch eine Vielzahl tariflicher Verschlechterungen abgelöst wurde. Gegenwärtig gibt es so circa 1.400 Tarife im Sozialbereich, die sich natürlich nicht dadurch auszeichnen, mehr Lohn und Gehalt zu zahlen. Gleichzeitig befindet sich ein großer Teil der Beschäftigten in Arbeitsverhältnissen ohne Tarifvertrag. Die Befristung von Arbeitsverträgen bei Neueinstellungen ist keine Ausnahme mehr, sondern längst durchgängige Praxis. Teilzeit, die nicht gewollt, sondern erzwungen ist, gilt für einen Großteil der Beschäftigten. Und auch Leiharbeit wird inzwischen bereits auch bei sozialen Diensten genutzt. Darüber hinaus ist die Personaldecke in Altenheimen, Kitas und anderen Bereichen sozialer Dienste inzwischen so dünn, dass immer mehr Beschäftigte über Burn-out klagen und nicht wissen, wie sie die täglichen Aufgaben bewältigen sollen. Ein erheblicher Anteil der Beschäftigten im Sozialbereich befindet sich inzwischen in Arbeitsverhältnissen, die weder ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung garantieren, noch eine Alterssicherung aufbauen lassen, die einen Ruhestand ohne staatliche Unterstützung ermöglichen würden.
(Norbert Wohlfahrt, Professor an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe)

Ja, es stimmt auch: kirchliche Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser, Pflegeheime usw. stehen "im Wettbewerb".
Sie sind aktive Akteure und nicht nur Betroffene "im Sozialmarkt". Und - sie sind dort nicht mehr nur caritativ und uneigennützig, sondern unternehmerisch tätig. Sie stehen "im Wettbewerb" um günstige Gestehungskosten bei vorgegebenen Finanzierungsbedingungen. Es handelt sich zumeist, wie viele meinen, um "Wirtschaftsbetriebe mit religiösem Etikett". Und damit sind die Herausnahme etwa aus dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes und die Anwendung eines spezifisch kirchlichen Arbeitsrechts für diese Einrichtungen nicht mehr gerechtfertigt.
Der politisch gewollte Wettbewerb um günstige Gestehungskosten führt zwangsläufig zu prekären Arbeitsverhältnissen. Der Gesetzgeber hat mit einem "allgemein verbindlichen Tarifvertrag" einen Ausweg aus der Misere zugelassen - wohl wissend, dass sich die kirchlichen Sozialverbände diesem Instrument verweigern und daher maßgeblich mit für das Desaster verantwortlich sind. Denn wer weiterhin auf dem Wettbewerb der Systeme besteht und diese für sich ausnützt, der nimmt den damit einhergehenden Lohnkostenwettbewerb und die zwangsläufig folgenden prekären Arbeitsverhältnisse bewusst und billigend in Kauf.
Wir wenden uns - das sei hier nochmals klargestellt - nicht dagegen, dass Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Hospize oder andere Einrichtungen wie Banken, Bäckereien und Druckereien von kirchlichen Trägern bereit gestellt und betrieben werden. Solange diese Einrichtungen aber nicht caritativ, gemeinnützig bzw. uneigennützig, sondern wie Wirtschaftsbetriebe geführt werden, solange haben sich diese Ordenseinrichtungen genauso wie eine ordenseigene Brauerei oder ein ordenseigenes Gasthaus den ganz normalen Regularien von Wirtschaftsbetrieben zu unterwerfen. "Ein Betrieb ist ein Betrieb ist ein Betrieb" - und ein Wirtschaftsbetrieb ist keine Sozialeinrichtung.
Bei der Gelegenheit: das ist wohl auch die Meinung der Deutschen Bischöfe. In der Neufassung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung - GrO / hier verlinkt) steht in Artikel 2:
(4) Für vorwiegend gewinnorientierte kirchliche Einrichtungen findet diese Grundordnung keine Anwendung.
Wie dieser Absatz zu interpretieren wäre, haben wir am 1. August letzten Jahres analysiert.
"Vorwiegend gewinnorientiert" kann es genauso wenig geben wie "ein bisschen gewinnorientiert" oder "ein bisschen schwanger". Eine Einrichtung arbeitet entweder gewinnorientiert oder nicht, sie kann aber weder "ein bisschen" noch "vorwiegend" gewinnorientiert tätig werden.




Weitere Blog-Beiträge zur Marienhaus Holding: :

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10. Mai 2013 ... Katholische Marienhaus Holding: die Zeichen stehen auf Streik ...meldet die Aachener Zeitung: Bezahlung der Schwertbad-Mitarbeiter ist "ein ...

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21. Mai 2013 ... Mit der Eingliederung in die Marienhaus Unternehmensgruppe ... Die Marienhaus Holding GmbH ist für die Integration und Steuerung der ...

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20. Juni 2013 ... Die von der Ordensgemeinschaft gegründete Marienhaus GmbH unterhält derzeit 23 Krankenhäuser, 17 Alten- und Pflegeheime, 2 Kinder- ...

Fernsehhinweis, heute WDR 20:15 Uhr: Gottes Lohn ist nicht genug
27. Okt. 2014 ... Warum hat die Marienhaus-Gruppe die beiden angeblich schon vorher maroden Einrichtungen (Aussage von Schwester Basina) überhaupt ...

3 Kommentare:

  1. Guten Tag,

    es geht sogar noch "ökonomischer" als in Ihrem Artikel. Zum Beispiel bei der Marienhospital Münsterland GmbH. Der christliche Krankenhausträger Ckt ging nach diversen Fehlinvestitionen in die eigenverantwortliche Insolvenz - dazu gehörten drei Krankenhäuser: Greven, Emsdetten und Borghorst/Steinfurt. Im ersten Bieterverfahren meldeten die beiden katholischen Stiftungen St.Franziskus aus Münster und Mathias-Stiftung Rheine Übernahmeinteressen für Greven und Borghorst an, jedoch nur unter der Bedingung "Emsdetten muss geschlossen werden".
    Wohlgemerkt: zwei katholische Stiftungen.
    Beide "Interessenten" haben selbst Kliniken und das mehrfach zertifizierte Haus in Emsdetten war ein lästiger Konkurrent, insbesondere die Nephrologie und das Endoprothetikzentrum Emsdettens mit seinen Zertifikaten musste weg.
    Und ohne jegliche Absicherung begann der christliche Träger, Stationen und Personal von Emsdetten in die beiden anderen Häuser umzuverlagern.
    Das erste Bieterverfahren platzte, die Unterschriften zur Übernahme der beiden anderen Häuser wurden nicht geleistet. Emsdetten wurde mangels Personal bei der Bezirksregierung auf Ist-Betten Null gesetzt.
    Die ganze Stadt kämpft mit Demos und einer Petition (26.000 Unterschriften!) gegen die Schließung des Hauses. Und obwohl kein Bieter vorhanden war, entschied die Gläubigerversammlung (auch dort ist die Kirche vertreten und die DKM, also Bistumsbank, ist der Hauptgläubiger) >>Emsdetten bleibt zu<<.
    Im zweiten Bieterverfahren übernahm die Franziskusstiftung Münster das Haus in Greven, für Borghorst konnte kein Bieter gefunden werden und hätte der Bischof Genn nicht in letzter Minute einen Zuschuss aus der Kirchenkasse für das Weihnachtsgeld der Mitarbeiter gegeben, wären in diesem Krankenhaus jetzt auch "die Lichter aus".

    Emsdetten - eine Stadt mit knapp 40.000 Einwohnern - hat nun kein Krankenhaus mehr. Auch keinen Notarzt nach Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen. Keine Notfallambulanz. Und Emsdetten ist einwohnermäßig größer als Greven oder Borghorst.

    Was völlig unverständlich ist: das Krankenhaus Emsdetten wurde in den letzten Jahren für 10 Mio Euro saniert und modernisiert. Nagelneue OP-Säle mit feinster Technik, Nasszellen in allen Zimmern auf allen Stationen.
    Borghorst hat einen Investitionsbedarf von 12-15 Mio Euro, die bauliche Ausstattung strahlt den Charme der 50er Jahre aus (inclusive WC auf dem Flur).

    Das alles hat mit christlicher Nächstenliebe nichts mehr zu tun. Es regiert nur noch das Geld, katholische Stiftungen arbeiten mit erpresserischen Methoden. Den Mitarbeitern wurden vorsätzlich Informationen vorenthalten, das nannte man "aus taktischen Gründen". Und der Bischof erklärt sich bei allem für "nicht zuständig", nicht ein einziges Mal hat er sich auf ein Gespräch mit den Bürgern von Emsdetten eingelassen. Selbst finanzielle Hilfsangebote der Stadt für die nächsten 5 Jahre interessierten nicht!

    Der Kirche laufen bei uns die Leute weg, noch nie gab es so viele Kirchenaustritte wie in diesem Jahr und es wird noch mehr werden. Wer braucht so eine Kirche, wo der Mensch nur noch Gewinn- oder Kostenfaktor ist?

    Michaela Tenbrink
    2. Vorsitzende und Schriftführerin der Bürgerinitiative Krankenhaus Emsdetten

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  3. Hallo Frau Tenbrink,

    erst einmal bedanke ich mich für Ihre Kommentierung. Solche Methoden, wie Sie schildern, kennt man von privaten Häusern zu Genüge. Nun kann ich mich im Detail nicht äussern - zumal bei mir einige Fragen aufkommen. Wie kann z.B. Personal von der frisch sanierten Klinik in Emsdetten weg versetzt werden, ohne dass sich die Betreffenden (auch mit einer Personalvertretung) und anwaltlicher Begleitung (und gewerkschaftlichem Rechtsschutz) dagegen wehren? Da verstehe ich einiges nicht. Gab es keinen Insolvenzverwalter, der erst einmal geschaut hat, welches der drei Häuser mit den geringsten Investitionen weiter betrieben werden kann? Was ist denn da alles "schief gelaufen"?

    Ich bitte Sie aber persönlich auch, etwas zu Differenzieren - auch wenn es schwer fällt. Man kann nicht von "schwarzen Schafen" auf die gesamte Kirche schließen. Wie Sie selbst schreiben, hat Bischof Genn aus der Kirchenkasse das Weihnachtsgeld der Beschäftigten finanziert, obwohl das eigentlich Sache der kirchlichen Eigentümer gewesen wäre. Und ein Diözesanbischof hat leider kaum die Möglichkeit, international tätigen Orden (die als "Orden päpstlichen Rechts" zumeist direkt dem Vatikan unterstehen)zu kontrollieren oder gar in deren Tätigkeit einzugreifen. Die "schärfste Waffe" des Diözesanbischofs ist der "verschärfte Liebesentzug". Dieser äußert sich dann maximal in der Feststellung, dass eine entsprechende Einrichtung nicht das kirchliche Arbeitsrecht anwenden "darf" (was die betreffenden Betriebe meistens sowieso nicht tun). Aber bis das dann soweit ist, dann sind ohnehin "Hopfen und Malz verloren" - bzw. dann ist es eigentlich ohnehin zu spät.
    Ich hoffe, der Bischof hat sich als Gegenleistung für seine Hilfe entsprechende Befugnisse geben lassen. Und er hilft dann mit diesen Befugnissen und Vollmachten aktiv mit, dass das Krankenhaus in Emsdetten wieder eröffnet wird - etwa mit dem Personal, das vorher nach "Borghorst versetzt" wurde.

    Mit den ehrlich gemeinten besten Wünschen für 2015, das Krankenhaus in Emsdetten und die Beschäftigten und Patienten verbleibe ich

    Erich Sczepanski

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