Mittwoch, 9. Dezember 2015

Krankenhauspetition: Anhörung im Bundestag

Am vergangenen Montag, den 30. November 2015 fand die öffentliche Anhörung zur Krankenhauspetition für mehr Personal statt. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Kersten Steinke hatte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler eingeladen, die Petition vorzustellen und die Fragen des Ausschusses und der Vertreter/innen aller im Bundestag vertretenen Parteien zu beantworten. Denn die Zahl der Unterstützer/innen der von ver.di initiierten Petition überragte die für das Quorum nötigen 50.000 bei Weitem: Mehr als 280.000 Unterschriften hatte ver.di bis Ende Oktober beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht.


Anwesend war auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Annette Widmann-Mauz (CDU), die trotz der ausführlichen Situationsbeschreibung und Faktenlage zwar Handlungsbedarf, aber keinen Grund zum Handeln sah. Nach Aussage der Vertreterin des BMG sei das kürzlich beschlossene Krankenhausstrukturgesetz ausreichend um die Personalnot in Krankenhäusern nachhaltig zu lindern. Sylvia Bühler legte in der Anhörung dar, warum die mit dem Gesetz beschlossenen Maßnahmen das Problem der Personalnot nicht lösen können. Der Petitionsausschuss wird nun in einer nicht-öffentlichen Sitzung eine Beschlussvorlage für den Bundestag erarbeiten.

Das Parlamentsfernsehen hat die Anhörung live übertragen. Die Aufzeichnung und ein Bericht über die Anhörung sind hier zu finden.

Für ver.di bleibt die gesetzliche Personalbemessung auch weiterhin auf der Tagesordnung: „Mit kreativen betrieblichen Aktionen sorgen wir dafür, dass das Thema auch im nächsten Jahr weiter in der Öffentlichkeit bleibt.“, sagt Sylvia Bühler. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken ermutigen wir, von ihren Arbeitgebern Notfallpläne zu fordern. Sie müssen entscheiden, was nicht mehr gemacht werden soll, wenn es zu wenig Personal gibt, nicht die einzelne Arbeitnehmerin oder der einzelne Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber müssen dafür die Verantwortung übernehmen. Und wir packen „Entlastung und Gesundheitsschutz“ in unseren Tarifverträgen an. Arbeiten im Krankenhaus darf die Beschäftigten selbst nicht krank machen.“ Außerdem arbeitet ver.di in der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Expert/innenkommission mit.

Quelle: ver.di

Wir dokumentieren aus der Anhörung das Eingangsstatement Sylvia Bühler, ver.di

Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Menschen, die ins Krankenhaus müssen, können sich nicht mehr darauf verlassen, dort sicher versorgt zu werden. Obwohl die Beschäftigten alles aus sich raus holen, können sie das fehlende Personal nicht wettmachen. Nach einer ver.di-Erhebung fehlen bundesweit 162.000 Stellen, davon 70.000 allein in der Pflege. Prof. Simon von der Hochschule Hannover, kommt in einer aktuellen Studie zu dem Ergebnis, dass sogar mehr als 100.000 Pflegekräfte fehlen. Wem das viel zu viel vorkommt ein Vergleich: Würde man die Personalbesetzung im Pflegedienst auf das Niveau der Niederlande anheben wollen, wären, 323.000 zusätzliche Stellen erforderlich, legt man das Niveau Norwegens zugrunde sogar 566.000 Stellen.
Deutschland trägt im europäischen Vergleich die rote Laterne: Hier muss eine Pflegekraft im Schnitt 10,3 Patient/innen versorgen, in der Schweiz sind es nur 5,5, in Polen 9,3 Patienten.
Die Personalnot ist gefährlich für die Patienten und macht die Beschäftigten selbst krank.
Im März dieses Jahres hat ver.di einen Nachtdienstcheck durchgeführt. Wir waren in einer Nacht auf knapp 3.000 Stationen und haben folgende Situationen angetroffen:

  • auf weit mehr als der Hälfte arbeitet eine Person allein und versorgte durchschnittlich 25 PatientInnen,
  • nicht selten war eine Pflegekraft für über 35 Patienten zuständig.
  • auf 5 Stationen arbeitete eine Pflegehilfskraft ohne Fachkraft, selbst das ist rechtlich zulässig,
  • mehr als die Hälfte der Befragten gaben an, dass die erforderlichen Leistungen nicht erbracht werden können 
  • Auf keiner Intensivstation wurde der von den Fachverbänden empfohlene Personalstandard eingehalten
In den letzten Jahren haben Beschäftigte ihren Arbeitgebern unzählige Gefährdungsanzeigen geschrieben, um zu dokumentieren, dass die Arbeit unter den gegebenen Bedingungen nicht in der erforderlichen Qualität erbracht werden kann und eine Gefährdung der Patienten besteht. Doch in den wenigsten Fällen bessert sich etwas aufgrund der Hilferufe. ver.di liegen viele Gefährdungsanzeigen vor. Konkret ist hier nachzulesen: Nach Operationen unterbleiben oft die regelmäßigen Kontrollen der Vitalzeichen, Medikamente können nur zeitverzögert verabreicht werden, Patienten liegen Stunden in ihren Ausscheidungen und auch wenn klar ist, dass ein Patient die Nacht nicht überleben wird und kein Angehöriger da ist, bleibt keine Zeit den Sterbenden zu begleiten.
Eine Krankenpflegerin schreibt am Ende ihrer Gefährdungsanzeige:
„ Glücklicher Weise haben alle Patienten die Nacht überlebt.
Seit 27 Jahren bin ich auf der Station beschäftigt. Mein Beruf ist mein Traumberuf und macht mich im Grunde wirklich glücklich. Da ich jedoch in solchen Nächten keine Hilfe bekomme und nicht einmal die von der Anästhesie geforderten Vitalzeichenkontrollen durchführen kann, lehne ich die Verantwortung für die Sicherheit der Patienten ab und denke ernsthaft über eine berufliche Veränderung nach.“ Ende des Zitats.


Die viel zu dünne Personaldecke wirkt sich auch auf die Ausbildungsqualität aus:
Die Praxisanleitung kommt zu kurz. Die Azubis werden zwischen den Stationen hin und her geschoben. Statt angeleiteter, geplanter Ausbildung werden sie zunehmend zur Aushilfe auf fremden Stationen eingesetzt, um den Fachkräftemangel zu kompensieren.
Es ist höchste Zeit zum Handeln. Das Gesundheitswesen funktioniert nur noch halbwegs, weil Beschäftigte auf Einhaltung der Arbeitszeit und Arbeitsschutzbestimmungen verzichten. Pausen können nicht genommen werden, Beschäftigte springen am freien Wochenende ein, Berge von Überstunden werden angesammelt wohlwissend, dass diese oft nicht mehr abgebaut werden können. Ich kenne keine andere Branche, in der Arbeitgeber in diesem Umfange auf freiwillige Leistungen ihrer Beschäftigten bauen. Das ist nicht akzeptabel. Die Ressourcen werden bewusst verknappt mit der Erwartung, dass die Beschäftigten alles aus sich raus holen, um das fehlende Personal auszugleichen. Weil ihnen Menschen wichtig sind, Patienten und ihr Team, werden sie emotional erpresst. Die strukturelle Personalnot wird individualisiert. Das ist unanständig. Und nur jede vierte Pflegekraft kann sich vorstellen, angesichts der belastenden Situation den Beruf bis zur Rente auszuüben. Wer will unter solchen Bedingungen noch die an sich wunderbaren Pflegeberufe erlernen?
Ich zitiere einen Krankenpfleger:
„Ich hatte gerade erst Urlaub und arbeite erst seit einer Woche wieder und fühle mich schon wieder urlaubsreif. Überlastungsanzeige? Da bekommt man sofort einen auf den Deckel und wird zum Gespräch gebeten und man muss sich rechtfertigen, warum man eine Anzeige gemacht hat, da wird dann gedacht, man sein selbst überlastet und nicht mehr für den Beruf geeignet.“ Zitat ende.
Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Notfallpläne zu erstellen. Sie müssen festlegen, was nicht mehr gemacht werden muss, wenn es zu wenig Personal gibt. Diese Entscheidung darf nicht dem einzelnen Arbeitnehmer aufgebürdet werden. Die Verantwortung muss wieder an die zuständige Stelle, das sind Arbeitgeber. Es ist offensichtlich zu wenig Personal im Einsatz. Wir kennen die Ablenkungsmanöver: Es würde ja funktionieren, wenn die Arbeit effektiver organisiert, vor allem die Stationsleitungen gut genug planen und kommunizieren würden. Solche Behauptungen sind ungeheuerlich, wenn man weiß, welche Last und Verantwortung hier liegen. Eine Leitungskraft kann noch so gut sein, auch sie kann nicht ausgleichen, wenn es hinten und vorne an Personal fehlt.
Die Akteure im Gesundheitswesen kennen die Situation. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, warum es noch immer Politiker gibt, die weiterhin darauf setzten, dass es der Wettbewerb richten wird. Ernsthaft kann das niemand glauben. Schließlich ist seit Einführung des Wettbewerbs und dann verstärkt durch die Fallpauschalen, die Lage immer schlimmer geworden. Selbst das Pflegeförderprogramm, das ab 2016 kommen wird, verhindert nicht, dass weiterhin Personal abgebaut wird.
Der Personalbereich in den Kliniken darf nicht länger genutzt werden, um fehlende Investitionszahlungen der Länder zu kompensieren oder um Aktionäre privater Klinikkonzerne zu bedienen. Gute Qualität im Gesundheitswesen kann es nur mit gut qualifiziertem Personal in ausreichender Anzahl geben. Dies zu gewährleisten, liegt in der Verantwortung des Staates, denn die Gesundheitsversorgung ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Neben der öffentlichen Hand selbst kann der Staat die Erfüllung dieser lebenswichtigen Dienstleitung auch freigemeinnützigen oder privaten Trägern übertragen. Dies entlässt ihn jedoch nicht aus der sozialstaatlichen Verantwortung eine funktionierende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Der Staat kann sich nicht heraushalten, wenn Sicherheit und Versorgung der PatientInnen gefährdet sind.
Das im letzten Monat verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz erkennt an, dass es zu wenig Personal gibt. Die Maßnahmen im Gesetz sind jedoch völlig unzureichend, um die schlechte Personalsituation wirksam und nachhaltig zu verbessern. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber den Krankenhäusern eine verbindliche Personalbemessung vorschreibt. Es reiche nicht aus, wenn sich - wie vom Bundesgesundheitsminister vorgesehen - eine Expertenkommission ausschließlich mit der Personalsituation im Pflegebereich beschäftige. Der Auftrag muss auf alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern erweitert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Verbesserungen für die eine Berufsgruppe Stellenabbau bei den anderen zur Folge haben. Eine gute Krankenhausversorgung braucht die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen, von Ärzten, Pflegekräften, therapeutischen Berufen, Medizinisch Technische Assistentinnen und der anderen Gesundheitsberufe.
Auch die sogenannten patientenfernen Tätigkeiten brauchen eine ausreichende Personalausstattung. Gerade in dem für Sauberkeit und Hygiene zuständigen Reinigungsbereich wurden die Stellen extrem ausgedünnt. Vorgaben, ein Patientenzimmer in drei Minuten zu reinigen und am Wochenende gar nicht, sind keineswegs die Ausnahme.
Die Lage in den Krankenhäusern lässt nur einen Schluss zu:
Wir brauchen gesetzliche Vorgabe für die Personalausstattung mit einer entsprechenden Finanzierung. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht unverzüglich zu handeln. Als Sofortmaßnahme ist die Wiedereinführung der in den neunziger Jahren abgeschafften Pflegepersonalregelung dringend geboten. Die PPR ist dann bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
Das erwarten die Beschäftigten im Krankenhaus von ihren politischen Repräsentanten. Lassen Sie sie nicht im Stich. Sorgen Sie für die Sicherheit der Patienten und dafür, dass Arbeiten im Krankenhaus nicht krank macht. Vielen Dank.


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