Dienstag, 18. Juni 2013

Gute Pflege und gerechte Löhne

ist der Titel eines Beitrags von Wolf-Gero Reichert auf der Internetseite des Oswald-von-Nell-Breuning-Instituts,  gehalten als Impulsvortrag zu einer Podiumsdiskussion in Osnabrück mit Cornelia Rundt, Sozialministerin in Niedersachsen, Annette Müller, Mitarbeitervertreterin des Diakoniewerks Osnabrück gGmbH, Reinhard Hilbers, CDU-Landtagsabgeordneter und Günter Sandfort, stellvertretender Diözesan-Caritasdirektor des Bistum Limburgs über die Frage: "Wer soll das bezahlen. Soziale Arbeit zwischen Marktdiktat und Tarifbindung."


Wolf-Gero Reichert,  "Gute Pflege und gerechte Löhne unter widrigen Bedingungen. Was ist unserer Gesellschaft die Pflege alter Menschen wert?"

Mit dem Konzept der "Baumolschen Kostenkrankheit" wird ein interessantes Schlaglicht auf die strukturelle Unterfinanzierung im Pflegebereich und deren Hintergründe geworfen.
Nicht überraschend ist dann aber das Fazit, das der Sozialethiker Reichert aus der Analyse der aktuellen Situation in der Pflege zieht.

Die Tarifautonomie und die Flächentarifverträge gehören zum normativen Selbstverständnis der Sozialen Marktwirtschaft. Die Leistung des Tarifvertragsystems ist es, die vorgängige Asymmetrie des Arbeitsmarktes zwischen denjenigen, die die Verfügungsmacht über die Arbeitsplätze innehaben, und denjenigen, die auf ein Erwerbseinkommen angewiesen sind, zumindest zum Teil auszugleichen. Von einem Interessenausgleich auf Augenhöhe kann man sprechen, wenn folgende Fairnesskriterien erfüllt sind. Erstens wird der Arbeitsmarkt durch ein bilaterales Monopol aus Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geordnet: Zweitens sind diese Parteien unabhängig vom Verhandlungsgegener und dadurch ungefähr gleich „mächtig“. Drittens sind die Verhandlungen ergebnisoffen. Den Ergebnissen, die in einem solchen Verfahren erzielt werden, kommt die materielle Gewähr zu, dass sie den Interessen beider Parteien gerecht werden. Ein derart ausgehandelter Lohn kann aufgrund der Verfahrensbedingungen als fair gelten.
Ein neuer Tarifvertrag Gesundheit/Soziales und dessen Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch die Landes- oder Bundesarbeitsminister ist daher aus sozialethischer Sicht geboten. Zudem wäre er mit Blick auf die Zukunftsherausforderungen des Pflegesektors auch wirtschaftspolitisch klug.

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