Freitag, 18. Januar 2013

Die Bischöfe und ihre Aufsicht über die Caritas - warum es sinnvoll ist, päpstliche "Verordnungen" genau zu lesen

Der Beitrag vom 6. Januar 2013 in diesem Blog mit dem Titel "Motu proprio - Über den Dienst der Liebe" verdient es genauer von uns gelesen zu werden, wenn da z.B. steht:


"Art. 13.- Unangetastet bleibt in jedem Fall das Recht der kirchlichen Autorität, Initiativen katholischer Organisationen zu genehmigen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgeübt werden, unter Berücktsichtigung der kirchlichen Gesetze und der besonderen Identiät der einzelnen Organisationen. Es ist ihre Hirtenpflicht, darüber zu wachen, daß die in ihrer Diözese stattfindenden Aktivitäten mit der kirchlichen Disziplin übereinstimmen, und sollte dies nicht der Fall sein, sie zu verbieten bzw. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen."


Ob wir wollen oder nicht, spätestens seit dem 10. Dezember 2012, an dem diese Rechtsvorschriften in Kraft getreten sind, sind wir voll vom Verhalten des Bischofes abhängig. Auf ihn wird es ankommen, ob der Begriff "kath. Identität" großzügig oder eng ausgelegt wird.

Diese Sache, von einer Person, dem "Herrscher", absolut abhängig zu sein, kennen wir eigentlich nur aus der früheren Geschichte.

Umso mehr ist es für uns wichtig, in unserer Freizeit - ja in der Frei-Zeit - sich in den verdi-Betriebsgruppen zu engagieren und den Bischöfen zu zeigen, dass wir "Laien" keine "Deppen" sind, die jetzt ans "Gängelband" kommen müssen, sondern auch wissen, was not tut, nämlich:
zuallererst die "Verhandlungsschwachen" zu stärken und für auskömmliche Löhne für sich, ihre Familien und die Teilhabe in der Gesellschaft zu kämpfen!



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9 Kommentare:

  1. Hallo Fragemax,

    die Kirche ist nun mal hierarchisch organisiert - und die "Hirtengewalt" der Bischöfe ist umfassend, wenngleich das "fürstbischöfliche Verhalten" der Vergangenheit angehören sollte.
    Nur - an der Spitze der Hierachie steht der Papst, und mit ihm das päpstliche Lehramt und damit auch die katholische Soziallehre.

    Es wäre gut, wenn sich deren Grundsätze dann auch in der Hierachie herumsprechen würden.

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  2. Was heißt "katholische Identität"? Was an Loyalitätspflichten verlangt werden kann, haben die deutschen Bischöfe gemeinsam in der Grundordnung festgelegt. Man kann zu den einzelnen Verpflichtungen sicher unterschiedliche Meinungen haben - aber die Bischöfe haben damit von dem Recht Gebrauch gemacht, das ihnen vom Bundesverfassungsgericht eingeräumt wurde:
    (Zitat)
    1. Die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gewährleistet den Kirchen, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind. Die Kirchen können sich dabei auch der Privatautonomie bedienen, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen und zu regeln. Auf dieses findet das staatliche Arbeitsrecht Anwendung;
    ...

    2. Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand des Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich nach den von der verfaßten Kirche anerkannten Maßstäben. Dagegen kommt es weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedenen Motiven beeinflußt sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter Kirchengliedern oder etwa gar einzelner bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an.

    3. ...

    5. Liegt eine Verletzung von Loyalitätspflichten vor, so ist die weitere Frage, ob sie eine Kündigung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigt, nach den kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften des § 1 KSchG, § 626 BGB zu beantworten. Diese unterliegen als für alle geltendes Gesetz im Sinne der Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV umfassender arbeitsgerichtlicher Anwendungen. "
    (Zitat Ende),
    Beschluß des Zweiten Senats vom 4. Juni 1985
    -- 2 BvR 1703, 1718/83 und 856/84 --

    Durch diese Normierung in der Grundordnung ist auch eine gewisse Rechtssicherheit - ein Schutz vor Willkür - gegeben. Das hat etwas Vorteile, dass nicht jeder Dorfpfarrer festlegen kann, was er für katholisch hält oder nicht. Und nachdem "katholische Identätit" in Ulm nicht anders sein kann als in Neu-Ulm, auf beiden Seiten der Landshuter Isar genauso sein müsste wie in Nürnberg Süd und Nürnberg Nord, und in Berchtesgaden nicht anders sein kann als in Hinterpommern, kann durch die Grundordnung wohl auch ein dauerhafter Schutz vor "fürstbischöfler Willkür" erwartet werden.

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  3. Alles sehr kompliziert - oder ganz einfach! Jetzt bei Verdi aktiv werden und den 3. Weg abstellen!

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  4. Hallo Kollege Fragemax,

    kann man nicht aus dem von Dir zitierten Art. 13 ableiten, dass die Bischöfe verpflichtet sind, gegen solche "Abweichler" wie die Allgäu-Stift-Gruppe vorzugehen, die sich unter dem "Mäntelchen Kirchlich" gegenüber den eigenen Beschäftigten alles andere als christlich verhalten?

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    1. Lieber Erich,
      was "christlich" für dich ist, muss nicht dasselbe sein wie das, was der Bischof für christlich hält.
      Das zweite Vatikanische Konzil hat noch vom "Glaubenssinn der Gläubigen" gesprochen. Davon ist jetzt überhaupt nicht mehr die Rede.
      Die Situation in Köln zeigt, dass die "Schwerpunkte" der Bischöfe ganz woanders liegen als "die Grundordnung stärken" oder "Abweichler" aus den Reihen der Caritas auszuschließen.
      Ich finde, da besteht überhaupt kein Optimismus, dass sich durch das motu propio nichts ändert, im Gegenteil sogar die Rechte der Kirchenbeschäftigten gestärkt werden. Das ist "pfeifen im Wald".
      "Sicheren" Boden unter den Füßen haben wir nur außerhalb dieses von uns nicht mehr beherrschbaren Systems - eben in den verdi-Betriebsgruppen!

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    2. Erich Sczepanski21. Januar 2013 um 21:18

      Lieber Fragemax,
      was "christlich" oder besser "katholisch" ist, legen in der kath. Kirche die Bischöfe in Übereinstimmung mit dem päpstlichen Lehramt fest. Und wenn sich Bischof und Papst widersprechen, dann geht die Auffassung aus Rom vor - da bin ich stockkonservativ.

      Nun bewegen wir uns im kirchlichen Arbeitsrecht (nicht dem der Kleriker, was ein reines Internum wäre), und das steht unter dem Vorbehalt des "für alle geltenden Gesetzes".
      Und wenn wir dann beim Arbeitsrecht sind, dann besteht kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland (und nur da) in drei Spezifika:
      a) in den Loyalitätsverpflichtungen, deren Festlegung 1985 vom Bundesverfassungsgericht der verfassten Kirche (und nur dieser) zugestanden wurde (woa). Und die verfasste Kirche wird in Deutschland durch die Bischöfe vertreten. Was der Dorfpfarrer in Mitterdingsharting oder Mutter Oberin von den Schwestern des allerliebsten Herz Jesulein in Liechtenstein meinen, ist rechtlich irrelevant;
      b) im innerkirchlichen Mitbestimmungsrecht - und da Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze die Kirchen ausdrücklich aus;
      c) im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung - da hat sich die kath. Kirche (entgegen dem päpstlichen Lehramt) für eine "ökumenische Lösung" entschieden. Sie lehnt (entgegen dem päpstlichen Lehramt und der kath. Soziallehre, auf die der CIC ausdrücklich verweist) den Abschluss von Tarifverträgen mit Gewerkschaften ab.
      Hmm ... aus Sicht des staatlichen Rechts kann das zulässig sein, da gab es ohnehin auch schon "normale Arbeitgeber" die das Kommissionsmodell einführen wollten.
      Aber - was sagt die Weltkirche dazu? Jedenfalls schließt schon die kath. Kirche in Österreich mit den Gewerkschaften diese "Tarifverträge" ab. Und in Südtirol versteht dann überhaupt niemand mehr unser deutsches System ....

      Ansonsten stimme ich Dir zu: der Schwache ist am schwächsten alleine. Je mehr und je stärker unsere Betriebsgruppen sind, desto besser läuft das mit Gewerkschaft, Caritas und Kirche.

      lG

      Erich

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  5. Ein Nachtrag: in diesem super Wahljahr: wie stellen sich die Parteien zum 3. Weg?? Fragt doch mal alle bei den örtlichen Parteifunktionären nach!Am besten auf öffendlichen Veranstaltungen um mehr Druck aus zuüben!

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  6. Lieber ZiaW,
    du hast ja recht. Vermutlich muss man aber den meisten Politikern erstmal erklären, was der 3. Weg ist und worin seine Probleme liegen.

    Christof

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  7. Stimmt, aber das sollte uns nicht abhalten! Wir können uns ja ein bischen in christlicher Gedult üben!

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